Unterscheidung Legasthenie / Lese-Rechtschreibschwäche in den Bundesländern

  • Hallo!


    Gerade hab ich die vielen Threads zu Legasthenie/LRS überflogen, aber nicht das gefunden, was ich eigentlich suche.


    Ich bin gerade dabei, für mein Kolloquium (Pädagogik) zu lernen und habe dabei meine Sachen zu Legasthenie durchgeschaut. Da hab ich mal geschrieben, dass auf der Kultusministerkonferenz 1978 beschlossen wurde,
    * dass alle Kinder mit Lese-Rechtschreibschwäche gleich gefördert werden sollen, unabhängig von ihrer Intelligenz
    *dass der Begriff "Legasthenie" nicht mehr verwendet werden soll, statt dessen: "Besondere Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens"
    Ich hab außerdem in dem Skript stehen, dass heute die meisten Bundesländer nicht mehr zwischen Legasthenie und allgemeiner LRS differenzieren.


    In Bayern wird aber immer noch unterschieden (nach dem Legasthenie-Erlass von 1999, der ja einige Jährchen nach der KMK erstellt wurde). Daraus folgen unterschiedliche Leistungsbeurteilungen.


    Bevor ich da in der Prüfung irgendeinen Schmarrn erzähle, würde ich nun gerne wissen (nur ganz kurz), ob in anderen Bundesländern hier unterschieden wird oder nicht.


    Vielen Dank für eure Informationen!!


    Liebe Grüße
    Biene Maja

  • Danke für den Link, Philo.


    Nach den Legasthenie-Erlassen wird in folgenden Bundesländern nicht unterschieden:
    *Baden-Württemberg
    *Berlin
    *Brandenburg
    *Bremen
    *Hamburg (? recht unübersichtlich formuliert ?)
    *Mecklemburg-Vorpommern (hier wurde bis 1996 unterschieden)
    *Niedersachsen (ganz aktuell von 2005)
    *Nordrhein-Westfalen
    *Rheinland-Pfalz (allgemein Lernschwierigkeiten)
    *Saarland
    *Sachsen (? evtl. doch Unterscheidung, aber nur Eingehen auf Legasthenie, die hier LRS genannt wird - bin mir hier nicht sicher? -> "ausgeprägte Beeinträchtigung der Entwicklung der Lese- und Rechtschreibfähigkeit, die nicht durch eine allgemeine intellektuelle Beeinträchtigung oder inadäquate schulische Betreuung erklärt werden kann")
    *Sachsen-Anhalt
    *Thüringen (allgemein Lernschwierigkeiten)



    In diesen Bundesländern unterscheidet man noch zwischen Legasthenie und LRS:
    *Bayern
    *Hessen - Wobei ich hier keine wirklichen Unterschiede in der Behandlung feststellen konnte (recht schwammig geschrieben - es sollen besondere individuelle Fördermaßnahmen frühzeitig und gezielt eingesetzt werden).
    *Schleswig-Holstein



    Nur falls es noch jemand anderen interessiert ;)


    So, und jetzt gute Nacht!


    P.S.: Auf der Seite steht übrigens auch, dass es bereits seit 2003 einen neuen KMK-Beschluss gibt . In diesem werden Möglichkeiten der Berücksichtigung bei Leistungsbewertung vorgeschlagen.

  • ach, echt...? bei uns in S-H wird zwischen LRS und legasthenie unterschieden?

  • Da wird nix unterschieden bei uns.


    Ich denke aber auch nicht, dass du das für deine Prüfung soooo genau brauchst. Hauptsache, du weißt, wies in Bayern ist. Und wenn du dazu sagst, dass es woanders anders ist, weißt du vermutlich schon viel mehr, als erwartet wird.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zitat

    MrsX schrieb am 19.04.2006 00:30:
    Da wird nix unterschieden bei uns.


    Ich denke aber auch nicht, dass du das für deine Prüfung soooo genau brauchst. Hauptsache, du weißt, wies in Bayern ist. Und wenn du dazu sagst, dass es woanders anders ist, weißt du vermutlich schon viel mehr, als erwartet wird.



    Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!!


    Aber genau diese Aussage bestätigt meinen Eindruck, dass das Personal in den Grundschulen keine Ahnung von Legasthenie und Dyskalkulie hat und man schon froh sein muss, wenn Lehrer(-in) weiss, wie es geschrieben wird.


    Die schlüpfrig formulierten Erlasse sind weiterhin ein Spiegelbild eines missverstandenen Bildungsanspruchs, wie es sich gegen die Erkenntnisse
    der Gehirnforschung zu winden versucht.
    Solange das Ziel unseres Bildungsapparates die Selection zum Inhalt hat, wird es dem Schulpersonal kaum gelingen, diese 180-grad Drehung zu vollziehen, die notwendig für eine Vorbereitung zu einer breiten Bilungsbasis ist.
    Mit anderen Worten, solange man nicht davon ausgeht, dass 98,8% unsere Kinder
    die Anforderungen, die wir an sie stellen, erfüllen können, daß nur die Kinder "intelligent" sind, die nach den herkömmlichen Unterrichtsnormen und Prüfungsmodi nach der 4. Klasse Grundschule in den gymnasialen Bildungsweg abettiketiert werden, wird man auch nicht davon ablassen, mit Hilfe eines ordinalen Notensystems nur die Fehler zu suchen und sie als kardinal abzuurteilen.


    Würde man sich nämlich auf die Talente und Fähigkeiten der Kinder konzentrieren, so würde es ziemlich einfach werden, anhand der Fehler, die sie machen, festzustellen, welcher Verschiebung in der Bildung ihrer neuronalen Vernetzung diese Fehler zugrunde liegen. Dann würde man vermutlich sogar feststellen
    müssen, dass man solchen Unsinn, wie diese Erlassen überhaupt nicht braucht.


    Und in der Regel reicht schon gesunder Menschenverstand, eine anthroposophische Einstellung, Respekt, Fleiß und die emotionale Intelligenz und Bereitschaft, sich den Gedankengängen von Kindern zu widmen.
    Weil ein Kind nichts Falsches denkt und tut, sondern immer nur dem Ergebnis seiner ihm zugänglichen Wahrnehmungen entspricht.


    liebe Grüsse an die Herausgeforderten,


    FS

  • Hallo,


    und wieder mal leicht am Thema vorbeigeschrammt.


    Wo liest du heraus, dass Maja nichts über Legasthenie weiß? Die Frage ist - was bringt ihr das Wissen über sämtliche Feinheiten der Erlässe in allen Bundesländern?


    Wichtiger sind doch die konkreten und rechtmäßigen Umsetzungsmöglichkeiten vor Ort!


    LG
    Tina

    Ein Hund denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, sie müssen Götter sein!" Eine Katze denkt: "Sie kümmern sich um mich, sie versorgen mich, ich muss ein Gott sein!"



  • Wie bitte??? Am Thema vorbeigeschrammt??


    1. habe ich mich an der Aussage von MrsX orientiert und 2. an meinen Eindrücken, die ich im Umgang mit verschiedenen Lehrern und Schulamtsstellen gewonnen habe. 8o


  • ..und was der Inhalt meiner Aussage betrifft, ist der, dass es traurig ist, dass man als Eltern erst zum Arzt rennen muss, um Förderung für sein Kind durch "Erlässe" zu bekommen !!!!! Tut mir leid, das ist krank!

  • Hier geht es aber nicht um LRS und/ oder Legasthenie im Unterricht oder wie ich als Lehrer meine Schüler mit meinen Stärken und Schwächen bestmöglich fördere.


    Hier geht es darum, wie ein Prüfungskandidat das Thema in einer mündlichen Prüfung rüberbringt.
    Und dafür braucht biene maja kein spezielles Wissen aus NRW oder Hessen, sondern die bayerischen Erlasse.
    Sie muss wissen, was sie mit einem LRS - Kind und einem Legastheniker in den jeweiligen Fächern macht, wie sie einen Nachteilsausgleich gewährt, wie sie Fehler gewichtet usw.


    Es hat übrigens nie jemand behauptet, dass diese Prüfungen das "wirkliche" Leben als Lehrer oder in der Schule darstellen.


    biene maja:
    uns wurde damals vor den Prüfungen gesagt, dass wir uns zu den Themen, die wir vorbereiten, jeweils eine konkrete Situation überlegen sollen. D.h., wenn du ein Thema vorbereitest (z.B. Rechtschreibung, Diktat), dann solltest du eine Stunde im Hinterkopf haben, die du mal gehalten hast und die gut gelaufen ist. Dann kannst du nämlich am konkreten Beispiel viel besser und anschaulicher was erklären und deinen Prüfern wird nicht so schnell langweilig und sie fragen weniger nach. Kam bei uns ziemlich gut an.
    Beim LRS- Thema würde ich mir einen Schüler überlegen, der das Problem hat, von dem du in der Prüfung erzählen kannst.
    Ich hatte damals das Thema Übertritt in weiterführende Schulen bekommen und hab das Problem mit 2,66 überzutreten an einer Schülerin erläutert, die genau das hatte - war im Endeffekt überzeugend und gut.


    LG und viel Glück in der Prüfung!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

    • Offizieller Beitrag

    Thema des Threads:

    Zitat

    Thema: Unterscheidung Legasthenie / Lese-Rechtschreibschwäche in den Bundesländern


    Dein Inhalt:


    Zitat

    und was der Inhalt meiner Aussage betrifft, ist der, dass es traurig ist, dass man als Eltern erst zum Arzt rennen muss, um Förderung für sein Kind durch "Erlässe" zu bekommen


    Fazit:


    Zitat

    und wieder mal leicht am Thema vorbeigeschrammt.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Danke. Ihr habt Recht. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es stimmt, dass in den meisten Bundesländern nicht mehr unterschieden wird. Dann fand ich es einfach ganz interessant zu vergleichen, wie es in den Bundesländern ist.
    Den hessischen Erlass fand ich auch ein bisschen seltsam formuliert. So wie ich es verstanden habe, wird irgendwas zumindest theoretisch unterschieden - allerdings finde ich jetzt auch nicht wieder, was ich da gemeint habe...



    Anscheinend (so wie ich es verstehe) geht es nur darum, wie lange die LRS berücksichtigt wird. Ab Klasse 8 gibt es nur noch die "förmlich festgestellte Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie)", vorher auch "ausgeprägte Les-Rechtschreibschwierigkeiten".


    Liebe Grüße an alle


    Biene Maja


    P.S.: Um zu wissen, wie ich meine Schüler am besten fördere und ihre Lese und/oder Rechtschreibprobleme berücksichtige, muss ich auch wissen, was rechtlich überhaupt möglich ist. Daher ist es schon sinnvoll, die rechtlichen Bestimmungen - im eigenen Bundesland -zu kennen. Und um darzulegen, dass es vielleicht ganz gut sein könnte, nicht mehr zwischen LRS und Legasthenie zu unterscheiden, ist es vielleicht auch ganz gut zu wissen, dass so gut wie alle anderen Bundesländer nicht mehr unterscheiden. Daher meine Frage.

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