Fragen zu Funktionsstellen und Versetzung

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich habe aus gegebenem Anlass einige Fragen und hoffe, es kann mir jemand etwas dazu sagen:


    1. Funktionsstellen:
    - Muss einen das Bundesland, in dem man zur Zeit tätig ist, freigeben, wenn man in einem anderen Bundesland eine Funktionsstelle antreten kann?
    - Wie ist das mit etwaigen Kündigungsfristen?
    - Kann man als Bematin z.A. eine Funktionsstelle antreten oder geht das nur als Lebenszeitbeamtin?


    2. Normale Versetzung:
    Es heißt, man kann erst nach drei Jahren eine Versetzungsantrag stellen
    - Hilft es/ geht es schneller, wenn einen eine Schule am Wunschort anfordert?
    - Was hilft noch?
    - Muss der Antrag auf Versetzung über den Tisch des Schulleiters?


    LG,
    Melo

  • Eine Funktionsstelle kannst du in NRW nicht antreten, wenn du noch z.A. bist.


    Genaue Infos erhältst du bei deinem örtlichen Personalrat...


    Ein Versetzungsantrag muss immer auf dem Dienstweg erfolgen. Also über den Tisch des Schulleiters ...

  • Melo, ich kann dir leider keine deiner Fragen beantworten, aber wenn es das ist, was ich denke, dann sende ich ein gaaaaaaanz lautes *oooooooooooooooooohm* , dass deine Antworten positiv ausfallen!!!


    Petra

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Petra schrieb am 29.07.2006 16:43:
    Melo, ich kann dir leider keine deiner Fragen beantworten, aber wenn es das ist, was ich denke, dann sende ich ein gaaaaaaanz lautes *oooooooooooooooooohm* , dass deine Antworten positiv ausfallen!!!


    Petra


    Das Ooooooooooooooooooom kann ich gebrauchen. Es ist nichts ganz aktuelles -ich will nur heim. ;)


    Mein Mann arbeitet übrigens in der alten Heimat. Gibt es da nicht gesonderte Bedingungen vonwegen Familienzusammenführung?
    Wen kann man denn da - außer dem Personalrat - mal fragen?


    Melosine

  • Hallo Melo,
    klar gibt es die Familienzusammenführung nur-- der Antrag muss bei deinem Rektor abgegeben werden (Dienstweg). Dann brauchst du die Freigabe von RPL und dann dauert das mindestens 2 Jahre, eher 3. Und wie das bei deinem Status als zA ist weiß ich nicht. Das gilt für die fertigen Beamten. Das große Problem ist nun mal die Freigabe, denn gerade in RPL herrscht ja noch eine gewisse Lehrerknappheit.

    Wer nie verliert, hat den Sieg nicht verdient.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, *seufz*, das ist alles nicht so einfach.


    Weiß zufällig noch jemand, ob einem das Land bei Antritt einer Funktionsstelle freigeben
    muss? Oder können die einem da die Freigabe verweigern?

  • Warum willst du den Personalrat nicht fragen??? Die sind doch dafür da! Außerdem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben die besten Infos. Verstehe ich nicht.

  • Hallo zusammen!


    ich möchte mich bei euch mal umhören zum Thema Versetzung. Möglicherweise steht für mich nämlich zum Sommer eine neue Stadt an! Mein Freund wird wohl eine neue Stelle antreten und ich will mit... Es würde sich dann um eine Versetzung innerhalb von RLP handeln. Ich bin bereits verbeamtet und habe auch meine drei Pflichtjahre an einer Schule hinter mir. Wer kennt sich aus und kann von seinen Erfahrungen berichten? Wie lange dauert es gewöhnlich bis ein solcher Antrag durchgeht...? Wer kann mir Tipps geben? Erzählt doch mal! DANKE!

  • Ich habe wieder nur eine Halbinformation und (leider!) (noch!!!) keine persönlichen Erfahrungen mit Versetzungen.


    Alles, was ich weiß, ist das Versetzungen vor Neueinstellungen gehen, d.h. dass jemand mit deiner Fächerkombination an deiner alten Schule eingestellt wird, wenn du ein Versetzungsgesuch gestellt hast und nicht an deiner neuen.


    Wie so oft, ist es wohl besser, wenn dein neuer Schulleiter sich durch einen direkt guten Draht zur ADD auszeichnet und dein alter dich aus unerfindlichen Gründen gehen lassen will.

  • Vielen Dank schon mal... Gibt es denn keinen hier, der schon eine Versetzung hinter sich hat? *bittebitte*

  • Hallo,


    habe auch noch keine persönlichen Erfahrungen mit Versetzungen, allerdings kann ich das, was Acephalopode schreibt, nur bekräftigen.


    Ich bin im Moment auch am Überlegen, ob ich einen Antrag stelle. An unserer Schule ist das größte Problem die Freigabe, da ich in einer Stadt bin, die nicht unbedingt begehrt ist, um es mal so auszudrücken. Für mich wäre es zwar schön, wenn eine Versetzung klappen würde, aber es wäre auch kein Weltuntergang, wenn es nicht klappt. Von daher mache ich mir da keinen Stress.


    Ich weiß von Kollegen, die schon länger versuchen, versetzt zu werden und bei denen es aber immer wieder scheitert. Ich denke, ein bisschen kommt es auch darauf an, in welcher Stadt du bist und wo du hin willst. Außerdem kann es nicht schaden, wenn der neue Schulleiter dich anfordert.


    Mehr weiß ich leider auch nicht zu dem Thema.


    Liebe Grüße,
    Cat :)

  • Hallo,


    ich habe mich innerhalb eines Bundeslandes versetzen lassen. Ich hatte mich damals auf eine schulscharfe Stelle beworben, wusste also, dass die Schule wo ich hinwollte für meine Fächer Bedarf hatte und gleichzeitig einen Versetzungsantrag gestellt, da sind aber Fristen zu beachten (in NRW bis Ende eines Kalenderjahres) und du brauchst die Freigabe von deinem Schulleiter für die Versetzung.


    Schulscharf geht ja inzwischen nicht mehr (soweit ich weiß - ging bei mir aber damals auch nicht, weil ich schulscharf eingestellt war und es da eine Sperrfrist von fünf Jahren gab, die ich noch nicht erfüllt hatte).
    Bei mir hat es dann direkt geklappt.


    LG,
    ramapas

  • Vielen Dank für eure Antworten! Die Freistellung durch den Schulleiter ist wohl ausschlaggebender Faktor!? Ich hätte schon eine Idee für eine Nachfolgerin, nämlich unsere derzeitige LAA, die genau zu diesem Zeitpunkt fertig wird... Vielleicht sollte ich also mal das Gespräch mit meinem Schulleiter suchen!?


    Klingt ja dann doch nicht sooo unmöglich, direkt zum Sommer versetzt zu werden. Vielleicht hab ich ja Glück!!


    Wenn es noch mehr Erfahrene hier gibt, meine Ohren sind immer noch gespitzt! :D


    Liebe Grüße an dieses geniale Forum!

  • Ach so, ich hab doch noch was: wie alle wichtigen Anträge muss auch dieser spätestens zum 31.01. gestellt werden, um für das neue Schuljahr Relevanz zu haben. Beeilung, also!


    Viel Glück und viele Grüße
    A.

  • Danke! Ich werde den Termin beachten! Erst muss halt mein Freund mal die Sache klar machen... dann ich!

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