Versetzungsantrag innerhalb Nds

  • Hallo!


    Ich habe eine Angestelltenstelle an einem Gymnsium in Niedersachsen. Leider ist die Schule relativ weit von meinem Wohnort entfernt und ich möchte nicht an den Schulort ziehen.
    Nun möchte ich an eine Schule, die näher an meinem Wohnort liegt, wechseln.


    Wie muss ich vorgehen? Habe online keine Formulare gefunden. Geht das als Angestellte überhaupt? Muss man den Antrag begründen?


    Würde mich freuen, von euren Erfahrungen zu lesen.




    minik

  • Hallihallo,
    Formulare bekommst du im Sekretariat deiner Schule, oder wenn du es erstmal diskret machen willst, in der zuständigen Landesschulbehörde.
    Du musst den Antrag begründen.
    Es gibt so einen Richtwert von 3 Jahren, die man einer Schule unterrichten soll, bevor man versetzt werden kann, damit eine gewisse Unterrichtskontinuität gewährleistet ist. Je nach Fach und persönlicher Situation kann davon aber nach oben und nach unten abgewichen werden. Der Angestelltenstatus, hm, damit kenn ich mich nicht aus, das dürfte aber egal sein. Du wirst doch sicher nach ein paar Jahren Angestellten-Teilzeit vollzeit-verbeamtet, oder? Das dürfte aber so oder so für die Versetzung an sich unerheblich sein. Erkundige dich aber lieber noch mal bei der LaSchuB, beim entsprechenden Sachbearbeiter und/ oder Personalrat.


    lg, Orinoco

    Hear me my chiefs, I am tired.
    My heart is sick and sad, I will fight no more.
    (Rednex, The spirit of the hawk)

  • Ich habe eine Frage zu diesem Thema. Seit Februar 2007 (also erst wenige Monate) unterrichte ich an einer kleinen Grundschule ca. 70km von meinem Wohnort entfernt. Aufgrund meiner privaten Situation ist ein Umzug nicht möglich und ich pendele.


    Nun habe ich gehört, dass demnächst mehrere GS-Stellen in meiner Nähe ausgeschrieben werden (genaueres erfahre ich erst am Freitag, wenn die Ausschreibungen online sind). Natürlich würde ich gerne eine solche Stelle annehmen - aber geht das überhaupt? Die drei Jahre habe ich natürlich bei weitem nicht erfüllt. Beamtin bin ich auch (noch) nicht.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Danke!

  • Hallo ihr!


    Ich bin mir nicht sicher, ob man sich als Angestellte zunächst überhaupt versetzen lassen kann... ?(
    Was ihr auf jeden Fall machen könnt, ist euch auf Beamtenstellen zu bewerben! Ihr dürft eure "Angestelltenstelle" soweit ich weiß jederzeit zugunsten einer "besseren" sprich Beamtenstelle wechseln. D.h. wer zum Beispiel in Nds derzeit auf einer Angestelltenstelle an einer Grundschule ist (auch mit Aussicht auf Verbeamtung in drei Jahren...) kann bei erfolgreicher Bewerbung eine Stelle im Beamtenverhältnis ohne Probleme jederzeit annehmen....
    Drück euch die Daumen, dass ihr möglichst schnell näher an euren Wunsch- bzw. Wohnort kommt!!!
    LG Nika

  • Auch nach so kurzer Zeit wie bei mir (bin ja erst seit Feb 07 als Angestellte an der Schule tätig)? Und wie sieht so eine neue Bewerbung für die Schulleitung aus, falls es nicht klappt (die erfährt doch bestimmt davon?)? Die Landesschulbehörde wird wohl auch kaum Luftsprünge machen, oder?


    Wer weiß noch etwas? Danke schon vorab!

  • Grundsätzlich hast du als Angestellte jederzeit die Möglichkeit innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen und dich auf andere Stellen zu bewerben. Ist natürlich auch riskant (falls du nichts bekommst)

  • Ich hänge mich ´mal mit einer Frage an:
    Wie ist denn die Kündigungsfrist bei Teilzeit-Angestellten?
    Irgendwie sind die Angaben schwammig. Im Vertrag steht nur die Probezeit und ein Verweis auf die übergeordneten Tarifverträge.
    Dort steht innerhalb des ersten Jahres ein Monat zum Monatende.
    Kann jemand diese Angabe bestätigen oder mir eine andere Quelle nennen?


    Vielen Dank,
    phoenixe

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