Inwieweit sind unsere und verwandte Berufsbezeichnungen geschützt?

  • Der "Studienrat" ist eine geschützte Bezeichnung. Wie sieht es aber mit dem "Lehrer" aus? "Hauptschullehrerin" darf sich auch nur eine Person nennen, die die dafür notwendige Ausbildung besitzt. Anders sieht es mit nicht geschützten Zusätzen aus: Reiki-Lehrer, Privatlehrer/ Privatgelehrter oder Nachhilfelehrer darf sich jeder nennen, der sich dazu befähigt fühlt.


    Gänzlich ungeschützt sind nahezu alle Beratertätigkeiten (Ausnahme: Steuerberater): "schulpädagogische Beraterin" oder "Schullaufbahnberater" darf sich jeder nennen, ohne besondere Ausbildung oder Befähigung. Ebenso verhält es sich mit der "Lerntherapeutin", der "Familientherapeutin" und dem "Erziehungstherapeuten". Wer möchte, kann sich sogar hier: http://www.mondland.de/berufszertifikat/index.php im Internet für ein paar Euro ein schickes, auf edles Papier gedrucktes Zertifikat für die genannten Berufe kaufen. Visitenkarten mit dem eigenen Namen und der gewünschten Berufsbezeichnung gibt es gegen geringen Aufpreis auch noch dazu. Wikipedia nennt außerdem noch "Sachverständiger", "Gutachter" und "Dozent" als nicht geschützte Berufsbezeichnungen. Hier lassen sich tolle Kombinationen basteln: "pädagogischer Sachverständiger", "schulrechtlicher Gutachter", "Dozent für schulpädagogisches Konfliktmanagement", etc.


    Ergänzungen gerne willkommen! ;)


    LG


    Eva

    Nemo: "Ich habe aber eine kaputte Flosse!"
    Kahn: "Ich auch. Das hat mich niemals von irgendetwas abgehalten."

    Einmal editiert, zuletzt von Eva ()

  • ich bezeichne mich selber gerne als Raubtierdompteur, ist das auch geschützt?


    der unbekannte Raubtierdompteur

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

  • "Experte" ist auch nicht geschützt... Das Fernsehen ist voll davon! Entsprechend viele Experten findet man auch in Foren ;)


    Gruß,
    Remus

    Die Wälder wären sehr still, wenn nur die begabtesten Vögel sängen - HEnRy vAn dyKe

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab mal bei Wikipedia geguckt und die geben folgende Beispiele für nicht geschützte Berufsbezeichnungen an:




    Pilot auch? Ich flieg nie wieder! 8o


    Aber Kapitän wollte ich als Kind immer werden (ich hatte dieses "wie-hieß-noch-gleich-das-Spielzeug-mit-den-kleinen-Figuren"-Piratenschiff!) und das kann ich also offensichtlich jetzt noch nachholen - wie cool!


    *Johoooo, und ne Buddel voll Rum!*


    Meike :D

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Hiermit ernenne ich Meike. offiziell zur vom Ministerium für Zauberei geprüften "Piratenkapitänin".


    Jetzt okay?


    Zitat

    Detektiv


    Bin ich ja froh, dass sich drei meiner großen Helden nicht strafbar machen ???!

  • Zitat

    Arthur Weasley schrieb am 30.12.2005 20:19:


    Hiermit ernenne ich Meike. offiziell zur vom Ministerium für Zauberei geprüften "Piratenkapitänin".


    Ernennungen gehören gar nicht zu deinem Ressort! ;)


    Gruß


    Animagus

    • Offizieller Beitrag

    Hiermit ernenne ich Arthur Weasley (in meiner Funktion als Piratenkapitänin) zum forengeprüften Ernenner.


    Und damit bin ich jetzt der Logik nach auch Piratenkapitänin.


    Ne?

  • Als geprüfter Piratenkapitäninernenner-Befugnisprüfer stelle ich hiermit offiziell fest, dass Arthus Weasley befugt war, Meike zur Piratenkapitänin zu ernennen.


    Damit ist es wohl amtlich. Herzlichen Glückwunsch zum Piratenschiffartskapitäninnenundbootsführungssowiesteuerungsbefugnisspatent, liebe Meike:D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat


    Pilot auch? Ich flieg nie wieder! 8o


    Keine Angst, die echten Piloten heißen Berufsflugzeugführer. Jetzt hoffe ich nur, dass diese Bezeichnung geschützt ist... ;)

  • Ich hatte irgendwann simsa auch zu irgenwas ernannt -vielleicht sollten wir dazu einen eigenen Thread eröffnen und unsere Ernennungen sammeln?
    Damit wir's nicht vergessen ...
    Also Meike, deine Zukunft ist gesichert. Von alias kriegst du nun sicherlich ein Diplom, wo alles genau draufsteht.
    Er müsste natürlich auch ein Diplom kriegen, weil er ja der ...Befugnisprüfer ist...


    Trotzdem - ohne Witz -finde ich es eine gute Idee von Eva, die Frage nach den geschützten Berufsbezeichnungen mal zu stellen. Danke, Eva!


    Gruß venti :)


    ..und als selbstbefugt padagogische Wünsche-Sachbearbeiterverteilerin an alle alles Gute für 2006!

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank , alias. Ab sofort werde ich mein outfit ändern [Blockierte Grafik: http://content.answers.com/main/content/wp/en/thumb/a/aa/300px-Piratey.jpg].


    Bedenklich ist es aber schon, dass so viele Berufsbezeichnungen nicht geschützt sind. Man bedenke nur den ganzen Quatsch der auf esoterischer und psychotherapeutischer Ebene damit betrieben wird.


    Ich war mal auf einer Esoterikmesse - eigentlich nur, weil ich mit dem Rad unterwegs war und es begann zu regnen wie verrückt und die Halle am Wegesrand lag - und dort wurden Heilsversprechen bis hin zur Krebsheilung von eben solchen selbsternannten "Therapeuten" angeboten - die mit den Ängsten und Nöten der Menschen Geld verdienen. Nicht, dass ich alle alternativen Heilungen anzweifele - aber die Krebsheilung durch Steineauflegen (oder sowas ähnlich absurdes war es dort) ist mir in schockierender Erinnerung geblieben.

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    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Hallo,


    nur Vorteile bringt ein solcher Schutz aber auch nicht. Bei Lehrern genau wie bei Piloten erwarte ich, dass diejenigen, die sie eingestellt haben, geprüft haben, ob sie ausreichend qualifiziert sind. Mit jemandem, der sich mir auf einer Party als Pilot vorstellt, würde ich nicht einfach mal so in ein Flugzeug steigen.


    Wenn so eine Bezeichnung geschützt ist, bedeutet das in meinem Beruf zum Beispiel, dass man der entsprechenden Standesorganisation angehören muss, um sie führen zu dürfen. Das heißt im Grunde, dass man jährlich gewaltig löhnen muss, um sie behalten zu dürfen. Das Universitätsdiplom, dass Grundlage dieser Mitgliedschaft ist, zählt allein nicht.


    In meiner Erziehungsurlaubs-Phase habe ich natürlich auf diese Beiträge verzichtet. Damit hatte ich keinen Beruf mehr.


    Bei Ausfüllung der standesamtlichen Anmeldung meiner Kinder ging das dann so: Beruf der Mutter: keiner. Beruf des Vaters: ...., akademischer Grad des Vaters: ..... Akademischer Grad der Mutter war auf dem Formular nicht vorgesehen. Auf Wunsch hätte der eingetragen werden können. Ich hätte ihn aber nachweisen müssen und hatte mein Diplom-Zeugnis im Krankenhaus zufällig nicht dabei. Mein Mann musste nichts nachweisen. Der trug das nur ein.


    Da man die Kammer-Mitgliedschaft eigentlich nur bei Selbstständigkeit braucht, laufen in meinem Beruf ziemlich viele Leute ohne Beruf rum. Da das für andere Leute irritierend ist, benutzt man die Berufsbezeichnung dann im Privatleben der Einfachheit halber doch. Illegal natürlich.


    Grüße Enja

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