Das Kreuz mit der Steuererklärung

  • Hallöchen an alle!


    Sitze schon seit Tagen an der Steuererklärung immer mal ein paar Minuten und hab dann schon wieder keine Lust. Jetzt bin ich an dem Punkt: Arbeitstage/ urlaubstage - hab ich dann 60 Tage Urlaub im Jahr (5Tage in 12 Wochen Ferien???)??? Oder wie rechnet ihr das aus???


    Liebe Grüße, Maya

  • Hallo Maya!


    An welcher Stelle in der Steuererklärung wird denn das gefragt? Ich finde es gerade nicht. Ich finde nur in der Anlage N/Seite 2 Angaben dazu, an wie vielen Tagen ich zur Arbeitsstätte gefahren bin.


    Ich habe dieses Jahr meine Steuererklärung ausnahmsweise von einer Steuerberaterin machen lassen. Letztes Jahr vor dem Ref hab ich einiges verdient (um einiges mehr als jetzt ), und weil ich keine Ahnung hatte, wie ich was versteuern kann/muss (Angestellt -> Beamter etc.), hab ich gedacht, ich lass es mal machen. Dann weiß ich nächstes Jahr auch gleich, was ich alles wie absetzen kann. :)


    Wenn du mir also sagst, wo ich die von dir gefragte Angabe finde, kann ich dir gerne sagen, was bei mir in der Erklärung drin steht.


    Liebe Grüße,
    biene maja

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Maya,


    diese Stelle mag ich auch besonders. Ich sitz dann immer mit dem Taschenkalender vom Vorjahr vor dem Steuerprogramm und zähle jeden einzelnen Arbeitstag! Leicht vergisst man nämlich die freien Brückentage, Feiertage, Krankheitstage. Es geht ja schließlich um die Fahrtkosten, da wird schon mal genauer kontrolliert.


    Viel Späßkes noch
    Talida

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,
    also mein Finanzamt hat mir klipp und klar mitgeteilt, dass sie mir als Lehrerin nicht 230 Tage sondern nur 180 Tage Fahrtkostenrückerstattung gewähren- damit hat sich zumindest für mich die lästige Zählerei erledigt.
    Lg, Hermine

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Hermine schrieb am 02.05.2005 18:27:
    Hallo,
    also mein Finanzamt hat mir klipp und klar mitgeteilt, dass sie mir als Lehrerin nicht 230 Tage sondern nur 180 Tage Fahrtkostenrückerstattung gewähren- damit hat sich zumindest für mich die lästige Zählerei erledigt.
    Lg, Hermine


    Und so weit weg vom realen Wert ist das gar nicht.


    Wenn man 52 Wochen im Jahr hat, fallen 12 Wochen durch Ferien weg. Bleiben also noch 40 Wochen, d.h. 280 Tage. Von diesen 280 Tagen fallen die Samstage und Sonntage weg. Also sind noch 5 mal 40 Tage übrig - macht 200. Dann sind die Feiertage noch nicht mit eingerechnet sowie bewegliche Ferientage (Karneval z.B.). Somit sind 180 Tage gar nicht so unrealistisch - und Krankheitstage haben wir ja auch noch nicht mit drin.


    Gruß
    Jules

  • ok, dann lag ich gar nicht so falsch mit 171 Tagen. Aber Januar darf ich ja nicht mitrechnen? Habe ich mich doch verzählt. Das ist doch ein Elend. Danke für Eure Tipps!!!!


    LIebe Grüße, Maya

    • Offizieller Beitrag

    Tja, is wirklich so- wenn du am Wochenende in der Schule bist, dann bist du selbst Schuld! (gilt genauso für Konferenzen, zu denen man evtl. extra kommen muss, Elternabend und ja, auch die Vorbereitungswoche!)

  • Zitat

    Hermine schrieb am 02.05.2005 21:20:
    Tja, is wirklich so- wenn du am Wochenende in der Schule bist, dann bist du selbst Schuld! (gilt genauso für Konferenzen, zu denen man evtl. extra kommen muss, Elternabend und ja, auch die Vorbereitungswoche!)


    Das stimmt so nicht, erst ab 2005. Ich hatte die Tage noch so nen Ratgeber vom Finanzamt in der Hand (gucke noch mal, ob ich ihn noch hab), da stand ausdrücklich drin, dass solche Doppeltfahrten an einem Tag (wie Elternabend, Konferenz etc.) auch doppelt abgerechnet werden dürfen, wenn mindestens 4 Stunden zwischen deinem Schulschluss und der anderen Veranstaltung liegen.


    LG
    Britta

  • Britta:
    Also bei mir haben sie es schon für die Steuererklärung von 2003 nicht anerkannt (im Jahr davor aber schon).
    Ich habe sogar noch persönlich nachgefragt, aber es hieß, es würde grundsätzlich nur noch einmal täglich eine Fahrt anerkannt - egal ob morgens Schule und abends Elternabend o.ä.
    Wenn ich dich richtig verstehe, gilt diese Regelung erst für die Erklärung zum Jahr 2005 und man würde für 2004 noch zwei Fahrten an einem Tag (gegebenenfalls eben) anerkannt kriegen? Kannst du wohl noch mal nachsehen, wo du das gelesen hast?
    Grüße
    Ronja

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.

  • Mein Finanzamt erkennt 210 Tage an :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    alias schrieb am 04.05.2005 11:02:
    Mein Finanzamt erkennt 210 Tage an :D


    Du bist ja auch ein Schwabe... Schaffe, schaffe :D
    LG, das_kaddl.

  • Hallöchen,
    mein Finanzamt erkennt mir schon seit Jahren die Extrafahrten an, allerdings auf einer extra Liste, mit Datum, Ort und Anlass. Auch die Fahrten zu meiner Ref. nach Hause zur Unterrichtsvorbereitung, natürlich Elternabende ebenso wie Hausbesuche oder Aufräumarbeiten in der Schule in den Ferien. Da hatte ich noch nie Probleme.
    Es müssen aber wie gesagt 4 Stunden seit Unterrichtsschluss dazwischen liegen.
    Mit guten Wünschen für euer Finanzamt
    grüß venti :)

  • wie sieht das denn aus mit Fahrtkosten, ab wie viel km werden die absetzbar? Lohnt es sich bei wenigen km überhaupt, das alles genau auszurechnen, oder ist es einfacher, eine Pauschale anzugeben? Tom

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    teacher_tom schrieb am 04.05.2005 15:34:
    wie sieht das denn aus mit Fahrtkosten, ab wie viel km werden die absetzbar? Lohnt es sich bei wenigen km überhaupt, das alles genau auszurechnen, oder ist es einfacher, eine Pauschale anzugeben? Tom


    Das rechnet das Finanzamt aus - Du selbst brauchst nur die Kilometer und die Tage, an denen Du gefahren bist, anzugeben.
    Mit dem Steuerprogramm "Elster" kannst Du Dir sogar errechnen lassen, wieviel Steuerrückzahlung Du bekommen könntest.

  • Ich gebe jeden Bleistift an, den ich kaufe.
    Und wenn ich mal dringend Druckerpapier brauche und dafür extra zum Einkaufen fahren muss, kommen dazu noch die Fahrtkosten mit 40 ct pro Kilometer.


    So sind nunmal die Gesetze: Alle Ausgaben, die ich habe, um meinen Beruf ausüben zu können, kann ich als Werbungskosten von meinen Einnahmen absetzen. Das ist eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung, wie sie jeder Unternehmer durchführt.


    Wie sagte schon Jesus im Tempel: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist"
    Und ich als Schwabe füge hinzu: "Abr koin Cent meh."
    Und: "Kleinvieh macht auch Mist". Übrigens so viel, dass ich dieses Jahr von der Steuerrückerstattung in Urlaub fahren kann :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Jetzt mal eine Frage an die Steuercracks unter euch:
    ich bastle noch ein wenig an 2004 und habe noch so einige Bibliotheksfahrten, die ich auflisten werde. Insgesamt werde ich bei weit mehr rauskommen, als ich 2004 Lohnsteuer gezahlt habe. Aber: kann man überhaupt mehr vom Finanzamt zurückkriegen, als man Lohnsteuer gezahlt hat?


    fragt sich
    das_kaddl.


    PS: alias: in den Urlaub fahren könnte ich damit auch - zum Zelten an die Ostsee ;)


    EDIT: Ich weiß, ich könnte meine Werbungskosten über mehrere Jahre verteilen. Da ich aber für 2005 meine Steuererklärung hoffentlich an die Schweiz schicken werde, geht das Verteilen der Werbungskosten auf 2005etc. nicht.

  • Liebes kaddl!


    Leider kannst du nicht mehr rausbekommen. Eigentlich bekommt man ja nicht die Ausgaben direkt erstattet, sondern sie werden vom Lohn abgezogen, so dass daraus erneut das steuerpflichtige Einkommen errechnet wird. Im günstigsten Fall kommt also heraus, dass dein Einkommen so niedrig war, dass du keine Steuern zahlen müsstest. Dann bekommst du alle Steuern zurück.


    Da es aber kein Einkommen gibt, bei dem man noch was dazu kriegt (naja, abgesehen von Sozialhilfe o.Ä.), kannst du auch nicht mehr herausbekommen, als du eingezahlt hast. Denn dann stehst du im Endeffekt so da, als hättest du nie welche gezahlt.


    Eine Ausnahme gibt es: Die Steuerberaterin meines Freundes hat letztes Jahr auch Zinsen auf die zuviel bezahlten Steuern eingefordert. Er hat alles bekommen, was sie ihm ausgerechnet hatte, also auch die Zinsen :D . Dieses Jahr hat sie es allerdings nicht mehr gemacht ?(


    Liebe Grüße,
    biene maja :)

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