Dienstunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit

  • Da ich über die Suche nur sehr alte Beiträge gefunden habe und sich bei Versichungen immer viel ändert-
    Wer hat eine Versicherung, welche habt Ihr?
    Was zahlt Ihr und wo habt Ihr sie?


    Danke für Eure Antworten.
    LG Nuki

  • Hallo,


    Ich habe eine bei der Debeka und eine bei der DBV Winterthur. Beide Berufs- bzw. Dienstunfähigketsversicherungen sind an eine Rentenversicherung gekoppelt. D.h. im Falle der Berufsunfähigkeit werde ich von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit (ist einer der Vorteile, welche die Rentenversicherung gegenüber einer Riester-Rente hat).


    Insgesamt gebe ich für diese Versicherungen rund 250 Euro pro Monat aus. Mehr muss nicht sein, es kommen ja noch Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflicht...


    Achte aber in jedem Fall auf folgende Vertragsinhalte:


    1. Ausschlaggebend muss der Amtsarzt und kein von der Versicherung bestellter Arzt/Gutachter sein.


    2. Es darf keinen Verweis auf einen anderen Beruf geben. D.h. dienstunfähig als Lehrer --> Zahlung, egal, ob du noch in einam anderen Beruf arbeiten könntets oder nicht.


    3. Es muss dir erlaubt sein, bei Dienstunfähigkeit zumindest in geringem Umfang noch zu arbeiten und etwas zu verdienen, ohne dass dir die Leistungen gekürzt werden.


    Diese Punkte müssen deutlich aus den Vertragsunterlagen herauszulesen sein! Lass dir dies notfalls vor Zeugen vom Versicherungsvertreter bestätigen, dass das so ist. Ansonten Finger weg, es gibt da ziemlich viele Versicherungen, die für uns Beamte/Lehrer nichts bringen, weil sie uns auf einen anderen Beruf verweisen oder einen eigenen Arzt haben...

  • Oh 250 Euro sind ja schon relativ heftig...
    Danke auf jeden Fall für Deine ausführliche Antwort.
    Weißt Du wie ich heraus bekomme, was ich von der Besoldungsstelle im Falle des Falles bekomme?
    Ich überlege gerade, nur das "fehlende Geld" dann nachzuversichern weil ich momentan einfach keine 250 Euro im Monat übrig habe.

  • Ich habe auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt an eine Rentenversicherung bei der Debeka. Ich zahle 100 Euro im Monat. Mein Versicherungsmensch hat mir ausgerechnet, welche Summe ich über die Debeka versichern müsste, um mit dem, was ich vom Land bei einer Dienstunfähigkeit bekomme, auf das zu kommen, was ich auch verdienen würde, wenn ich arbeite. Gut finde ich, dass das Geld nicht weg ist, sollte ich mal nicht dienstunfähig werden. Sollte ich die Versicherung nichht in Anspruch nehmen, kann ich mir ab der Pensionierung einen montalichen Betrag auszahlen lassen oder das ganze Geld auf einmal bekommen.
    Lass dich einfach mal unverbindlich beraten. Die Versicherungsmenschen können dir das bestimmt besser, genauer und plausibler erklären.
    Viele Grüße,
    Schmökermäuschen

    • Offizieller Beitrag

    Lehrer brauchen doch aber in der Regel eine Dienstunfähigkeitsversicherung, weil die Bwerufsunfähigkeit nicht einspringt, weil wir ja noch einen anderen Dienst als Beamte erledigen könnten, aber eben nicht mehr unseren Beruf.


    Und was auch zu bedenken wäre und mich bisher auch noch abhält und zum Nachdenken bringt ist, dass ich immer mehr Menschen sehe, die ihre Dienstunfähigkeit mit schadenfeinigen Gründen nicht anerkannt bekommen und daher die Versicherung auch nicht zahlt (Probleme mit der Hand, nicht mehr fähig, ohne Schmerzen zu schreiben und bekommt dann gesagt, man solle mit Folien unterrichten, korrigieren muss man ja nie, etc.).

  • Hallo Nuki,
    ich kann dir die Debeka empfehlen, weil sie speziell für Beamte ist. Mein Versicherungsmensch hat die Beratung speziell auf meinen Beruf und mein Einkommen zugeschnitten. Das erschien mir alles recht plausibel.
    Ich habe mich auch erst von einer anderen Versicherung beraten lassen, der kannte sich aber mit den Besonderheiten der Dienstunfähigkeit bei Lehrern nicht aus.
    Frag mal in deinem Kollegium, welche Versicherung sie dir empfehlen können.
    Schmökermäuschen

  • Hallo zusammen.


    Die von Rolf1981 genanntne Punkte möchte ich unterstützen und noch um ein paar Aspekte ergänzen.


    Bei den Angeboten gibt es große Unterschiede, was die Formulierung der DU-Klausel anbelangt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen eingeschränkten und uneingeschränkten (auch 'echte') Dienstunfähigkeitsklauseln. Bei der Auswahl einer DU-Versicherung sollte man darauf achten, dass die DU-Klausel möglichst uneingeschränkt formuliert ist.
    Die Unterschiede werden z.B. hier beispielhaft beschrieben: http://www.richterdienst.de/du-info1.html


    Ein Entscheidungskriterium bei der Wahl einer DU kann auch die maximal mögliche Versicherungsdauer sein. Gerade Lehrer werden z.T. nur bis zum 55 Lebensjahr versichert. Bei vielen Anbietern ist zwar mehr drin aber jedes Lebensjahr verteurt den Vertrag oft spührbar.


    Ab wann zahlt eine Versicherung überhaupt? Auch dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Bei der Debka muss man meines Wissens für voraussichtlich mindestend 3 Jahre Dienstunfähig sein (sogenannter Prognosezeitraum). Andere Gesellschaften bieten hier deutlich kürzere Zeiträume.


    Interessant ist vielleicht auch die Frage, wie viele Kunden ihre potentiellen Ansprüche schließlich erst vor Gericht einklagen müssen (Stickwort: Prozess-Quote). Hierzu gibt es Erhebungen. Die Versicherungsvertreter verfügen z.T. über diese Zahlen. Mit ein wenig Rechercheaufwand findet sich möglicherweise auch was im Web.


    Bei der Höhe der Beiträge bzw. Leistungen sollte man sich klar machen, in wie weit man bereits durch den Dienstherren abgesichert ist. Erst als Beamter auf Lebenszeit hat man (nach 5 Dienstjahren inkl. Ref und Bemater auf Probe) Anspruch auf Bezüge im DU-Fall. Meines Wissens ist nach dieser Zeit dann eine "Grundversorgung" von rund 1300€ (A13) gegeben, die mit zunehmendem Dienstalter ansteigt.
    Zu Versichern ist dann nur noch die Differenz zwischen dem Nettogehalt und dieser "Grundversorgung". Das sollte für deutlich unter 250€ machbar sein!


    Mir haben vor einiger Zeit die folgenden Forenbeiträge geholfen:
    http://www.referendar.de/phpBB…topic.php?t=7133&start=12
    http://www.referendar.de/phpBB…nstunf%E4higkeit&start=12


    Grüße!

  • Hallo Schubbidu,


    Den Artikel aus dem Richterforum habe ich neulich auch gelesen. Aber Vorsicht: Das lässt sich auf Lehrer nicht übertragen! Im Gegensatz zu Richtern und Polizeibeamten gibt es bei Lehrern nämlich keine eingeschränkte Dienstunfähigkeit! Insofern sind viele DU-Versicherungen, die zwar für Richter nichts bringen, für Lehrer durchaus interessant.

  • Hallo Rolf,


    das müsstest du noch ein wenig ausführlicher darstellen, damit ich es verstehe. Also entscheidend ist meiner Meinung folgendes:


    Bei vielen Anbietern sind die DU-Klauseln einschränkend formuliert. Beispiele hierfür wären:
    - Es werden nur gesundheitliche Gründe für eine DU anerkannt (das reicht zwar auch in den allermeisten Fällen aber der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen)
    - Neben der Erklährung des Dienstherren wird eine Bestätigung über die DU durch einen Amtsarzt angefordert.


    Bei einer vollkommen uneingeschränkte DU-Klausel erkennt die Versicherung einfach die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren als Eintitt in den Leistungsfall an und stellt keine weiteren Fragen.


    Diese Unterscheidung zwischen eingeschränkter und uneingeschräkter Klausel (nicht Dienstunfähigkeit generell) sind meines Wissens nach auch für Lehrer relevant.


    Nach meinem Kenntnisstand bietet derzeit übrigens nur noch ein Unternehmen eine vollkommen uneingeschränkte DU-Klausel an.


    Grüße

  • Hallo,
    wichtig ist auch zu wissen, welche Lücke man eigentlich absichern muss. in den ersten 5 Jahren ist man durch den Staat soweit ich weiss gar nicht abgesichert, danach bekommt man knapp 1300 Euro Grundversorgung. Für jedes weitere Jahr erhöht sich die Absicherung dann um einen prozentualen Anteil. Die Versorgungslücke wird also immer kleiner.


    Zu der Frage, wie hoch denn nun meine derzeitige staatliche Versorgung ist, habe ich folgendes beim LBV gefunden:


    "...beträgt das Ruhegehalt 1,79375 vom Hundert für
    jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit; höchstens jedoch 71,75 vom Hundert. " -wenn ich nicht durch einen Dienstunfall dienstunfähig werde. (+ Zurechnungszeiten)


    (http://www.lbv.nrw.de/merkblae…/merkblaetter/mb_vers.pdf)


    Mir ist jetzt aber noch nicht ganz klar, was als "ruhegehaltsfähige Dienstzeit" angenommen werden kann.


    - Wird bei mir die Studienzeit (voll) angerechnet (Studium 96-2002)?
    - Zählen die fünf Anfangsjahre, nach denen erst die Grundversorgung beginnt, auch bei der Berechnung mit (z.B. 29Jahre x 1,79375) oder nur (24 x 1,79375)?


    Kennt sich da jemand von euch ricthig aus? Oder kann mir solche Fragen auch die für mich zuständige Sachbearbeiterin beim LBV beantworten?
    Danke, jinny

  • Zitat

    Original von Ute Arendt-Söhngen
    [...] könnte dir helfen


    Ist der Macher der Seite, die Sie bereits zum vierten Mal in Ihrem fünften Beitrag verlinken, mit Ihnen verwandt oder verschwägert?


    Im Übrigen darf ich Sie auf die Nutzungsbeziehungen verweisen:


    Zitat

    Es ist verboten, dieses Forum und die hier zugänglichen Daten zum Zwecke von Werbung, Spam, Kettenbriefen und ähnlichem zu benutzen.

  • Ich hole den Thread einfach nochmal hoch.


    Ich schließe gerade diverese Versicherungen ab, ua eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Wie sieht es in NRW genau aus, wenn ich in der Anfangszeit dienstunfähig werden sollte?? Gibt es dort auch eine Klausel, dass das Land in den ersten Jahren nach der Verbeamtung nicht zahlt??


    Danke

  • ich muss zu diesem Thema nochmal fragen:
    Ich habe mich relativ gut versichert, habe neben kranken- und Haftpflicht für meine tichter und mich sowie den job schon seit Berufsbeginn eine Renten-Vers. bzw. LV und die Riester und eine BU mit Rentenversicherung.
    Ich bin auf Lebenszeit verbeamtet, alleinerziehend, arbeite Vollzeit und muss schon ein wenig auf's Geld schauen. Will damit sagen, dass ich sicher noch mehr versichern könnte, aber mir die wirklich wichtigen Versicherungen am wichtigsten sind.
    Nun merke ich aber, dass mir die vielen Beiträge über den Kopf wachsen. Mittlerweile zahle ich (zahle alles monatlich) 550€ für alle Versicherugen an die Deb...
    Wobei ich die Riester-Beiträge bereits reduziert (quasi) halbiert habe, weil mehr nicht mehr geht.
    Nun lässt mich an der BU zweifeln, weil keine meiner Kolleginnen eine hat.
    Wisst ihr, wo ich mich (Bez-reg? Landesamt?) beraten lassen kann, ob ich wirklich unbedingt eine BU brauche oder auch ohne staatlich relativ gut abgesichert bin?!? denn eine einigermaßen gute absicherung für den evtl. fall einer bu würde mir reichen. und die auskünfte von jedem, eine bu ist super wichtig, hilft mir nicht, weil ich ja eine auskunft speziell für mich als verbeamtete lehrerin brauche.
    ich hoffe, ihr könnt mir helfen :)

  • Ob du zum gegebenen Zeitpunkt noch eine DU (nicht BU! - der Unterschied ist wichtig!) brauchst, hängt natürlich davon ab, was du im Falle einer Dienstunfähigkeit an staatlichen Leistungen erhalten würdest. Diese bauen sich schrittweise mit einem festen Prozentsatz pro Jahr auf. Je länger du also schon im Dienst bist, desto höher sind deine theoretischen Bezüge im Falle einer DU. Die genauen Zahlen habe ich leider nicht im Kopf.


    Ich denke hier könnte dir "dein" Landesamt für Besoldung entsprechende Auskünfte vermitteln. Eine andere Anlaufstelle wäre für mich eine der Gewerkschaften. Die haben da bestimmt auch ihre Spezialisten.


    Wie siehts denn mit Sparpotential an anderer Stelle aus? Du solltest z.B. mal überprüfen, was du für deine Berufshaftpflicht zahlst. Falls du GEW-Mitglied bist, hast du da nämlich schon automatisch mit eine dabei.

  • Ich habe mir, nachdem ich hier gelesen habe, auch noch mal meine BU - nicht DU - angeschaut. Ich habe eine BU bei der AXA, die keine dieser Beamten-Klauseln enthält. Habe direkt bei der Versicherung angerufen und die haben es bestätigt.


    Ich überlege nun diese Versicherung zu kündigen. Bin jetzt 34 und lebzeitverbeamtet, habt ihr ne Empfehlung für eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung. Habe sonst alles bei der debeka.


    Habe mich auch mal auf dieser Richter- und Notarseite umgeschaut. (Und mir prompt dananch nen Virus eingefangen) Da blicke ich aber nicht so richtig durch.


    Wäre über einen konkreten Tipp sehr dankbar :D :D

  • Gib mal entsprechende Stichworte hier in der Suchfunktion ein. Da gibt es schon etliche Threads mit guten und sehr konkreten Tipps, die mir auch geholfen haben, als ich mich nach einer DU umgesehen habe.


    Ich habe diese übrigens dann doch nicht abgeschlossen, da sie mir wegen eines steifen Halses gleich die komplette Wirbelsäule ausschließen wollten. Ist halt der Bereich, wegen dem die meisten Berufsunfähigkeiten eintreten. Aber es hätte trotzdem noch ein Schweinegeld gekostet und mir war dann im Endeffekt zu wenig durch diesen Ausschluss abgesichert.


    LG
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

Werbung