Rechtliche Frage

  • Hallo erst mal,


    ich soll für mein Seminar in Schulrecht herausfinden, ob es erlaubt ist, sich nach einer mündlichen Rechenschaftsablage eines Schülers (also normales Abfragen) Bedenkzeit einzuräumen.


    Darf ich ihm/ ihr die Note also auch erst in der nächsten Stunde sagen, wenn ich mir noch nicht sicher bin, was ich geben will?


    Ich habe bereits überall nachgeschaut, aber keine wirkliche Regelung dafür gefunden (RSO, GSO, BayEUG, LDO usw.) und bitte die nun schon Erfahreneren unter euch um Hilfe.


    Danke schon mal im Voraus
    Claus

  • Ich kann dir leider nicht mit einer Rechtsvorschrift helfen, allerdings wurde mir diese Vorgehensweise, die Note eben erst in der nächsten Stunde zu sagen, im Seminar (Bayern, Gym) damals so nahegelegt. So verboten kanns dann wohl nicht sein.


    Wie wärs denn mit Umkehrschluss? Wenn die Rechtsvorschriften NICHT vorgeben, dass die Note sofort mitgeteilt werden muss/soll, dann müsste es doch erlaubt sein. Oder ist das jetzt juristisch gesehen Unsinn?

  • Viele meiner Kollegen- auch ich- handhaben es so, d.h. nach mündlichen Leistungen (Vorträgen, Dialogen, Gedichtrezitationen usw.) sage ich nie sofort die Note. Ich möchte einfach erst in Ruhe meine Notizen auswerten, das Für und Wider einer Note abwägen, vergleichen... . Bei einer schriftlichen Arbeit habe ich ja automatisch diese Möglichkeit und muss dies nutzen, schon allein wegen einer gerechten (und nicht spontanen) Zensierung!

  • So wie ein Schüler Bedenkzeit bekommt um seine Aufgaben zu erledigen sollte auch einem Lehrer eine adäquate Bedenkzeit für seine Aufgaben zustehen. Für eine mündliche Note, denke ich, ist die nächste Stunde adäquat.
    Ganz nebenbei, eine Regelung, wie auch immer, wäre mir dabei ehrlichgesagt ziemlich egal, schließlich ist es eine meiner primären Aufgaben als Lehrer die Leistungen der Schüler sach- und fachgerecht zu beurteilen und nicht irgendwelche Verodnungen u.ä. formaljuristisch auszulegen.
    Insofern würde ich, bei Vorliegen einer Regelung, diese eben so auslegen, das es so geht, ist ja schleißlich keine willkürliche Auslegung, sondern begründet.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Zitat

    Original von Moremo
    Darf ich ihm/ ihr die Note also auch erst in der nächsten Stunde sagen, wenn ich mir noch nicht sicher bin, was ich geben will?
    Danke schon mal im Voraus
    Claus


    Warum nicht?
    Das fällt m.E. nach in deinen Ermessensspielraum: Je komplexer eine Angelegenheit ist, desto mehr "Bedenkzeit" ist drin. Gründe lassen sich sicherlich genug finden: Durchsicht der eigenen Notizen, Prüfung von Schüleraussagen auf fachliche Richtigkeit usw. usf.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Eine Bedenkzeit hast du - im Analogschluss zu den Abschlussprüfungen - auf jeden Fall. Hier erwartet ja auch niemand, dass nach dem letzten Satz die Note bekannt gegeben wird. Stattdessen haben die Kommissionen Zeit, die Leistungen zu diskutieren und daraus eine Note zu bilden.
    Wenn du nun aber im normalen Zusammenhang einen Schüler abfragst, geht ja danach der Unterricht weiter - wo ist deine Bedenkzeit?


    Aber ehrlich gesagt, ich interessiere mich ja selbst sehr für Schulrecht, aber es gibt definitiv Wichtigeres zu lernen und zu lehren.


    Da halte ich ja die Frage, ob der Lehrer dienstlich verpflichtet ist, allergieauslösende Duftsteine aus dem Urinal zu entfernen, für spannender...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Zitat

    Original von Timm
    Da halte ich ja die Frage, ob der Lehrer dienstlich verpflichtet ist, allergieauslösende Duftsteine aus dem Urinal zu entfernen, für spannender...


    Und, ist er dazu verpflichtet?

  • Natürlich seid ihr Männer dazu verpflichtet. Musstet ihr doch beim Amtseid schwören.


    Zum Glück bin ich LehrerIN. :D


    Gruß
    Super-Lion

  • Natürlich musst du das Urinal von schädlichen Stoffen befreien. Du bist verpflichtet, Schaden von den Schülern abzuwenden - egal ob Mann oder Frau.


    Der Amtseid lautet:


    Zitat

    Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe


    Allerdings nur, falls du Bundeskanzler(in) wirst. :pfeif:


    Back to topic: Was/ wer sollte dich daran hindern, nachzudenken? Laut Notenbildungsverordnung Ba-Wü hast deinen persönlichen Ermessensspielraum im Interesse der Chancengleichheit der Schüler zu nutzen. Diese Chancengleichheit beinhaltet, dass du die Leistung des Schülers gegen die Leistung der Mitschüler abwägst. In der Notenbildungsverordnung Ba-Wü ist in §7,(4) festgehalten, dass dem Schüler "auf Befragen der Stand seiner mündlichen und praktischen Leistungen" anzugeben ist. Nimmst du "eine besondere Prüfung vor, die gesondert bewertet" wir, hast du dem "Schüler die Note bekanntzugeben".


    Eine zeitliche Befristung ist dabei nicht gesetzt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    5 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Timm schrieb:
    Da halte ich ja die Frage, ob der Lehrer dienstlich verpflichtet ist, allergieauslösende Duftsteine aus dem Urinal zu entfernen, für spannender...


    Welche Schule kann sich denn so einen Luxus leisten? :rofl:


    Bibo

  • OT: Alias und Super-Lion geben hier natürlich die herrschende Meinung wieder. Es gibt zwar Stimmen unter den Juristen, dass auch den Lehrern so etwas wie eine Würde des Menschen zusteht, aber beim BVG würde man hier von einem Minderheitenvotum sprechen. Bezeichnend für viele Lehrer finde ich natürlich, dass hier wieder das Eigenwohl im Mittelpunkt steht. Wer 12 Wochen Urlaub im Jahr und nach 13.00 Uhr frei hat, kann ja wenigstens seiner pädagogischen Verantwortung gegenüber den Schülern nachkommen und durch "Schlotzbewegungen" mit der Zunge den Duftsein ökologisch korrekt beseitigen!


    Bibo: Die Duftseine - mit Efeuaroma - sind eine Maßnahme des Schulträgers nach dem Konjunkturpaket II zur Verbesserung der sanitären Anlagen. Man schätzt, dass man mit dieser Maßnahme die Restlaufzeit der Urinale um etwa 10 Jahre erhöhen kann. Damit waren dann Überlegungen vom Tisch, die Restlaufzeiten von neueren Urinalen auf ältere zu übertragen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    2 Mal editiert, zuletzt von Timm ()

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