Elterngeld, Mutterschutz - ich blick nicht durch

  • Es mag an der sog. Stilldemenz liegen, vielleicht kann man hier auch von einer Stillbegriffsstutzigkeit sprechen - ich versteh die Elterngeld-Regelung nicht.


    Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW.
    Meine Tochter ist am 24.3. geboren. Ich habe am 30.4. das letzte Mal normales Gehalt bekommen (den Monat davor auch) und am 30.5. nur einen kleinen Betrag, unter 1.000 Euro. Der setzt sich laut LBV-Schreib zusammen aus einem Zuschuss zur Krankenversicherung meiner Tochter, Kindergeld und mtl. Nettobezügen (ganz kleiner Betrag) sowie einer Nachzahlung.
    Laut Bezirksregierung bin ich bis zum 30.5. im Mutterschutz gewesen, bin also ab dem 31.5. in Elternzeit.
    Hätte ich jetzt am 30.5. zusätzlich zu dem kleinen Betrag Elterngeld bekommen müssen? Ich hatte da leider nicht alle Unterlagen hingeschickt und musste etwas nachreichen (jaja, die Stilldemenz:-)) und es dauert und dauert, bis ich alles bekomme. Die Sachbearbeiterin ist nie erreichbar.
    Muss ich jetzt diesen Monat mit dem kleinen Betrag auskommen oder kann ich da noch auf das Elterngeld hoffen?
    Ich muss mich jetzt entscheiden, ob ich sparsam lebe und diverse Ärzte und Krankenhäuser vertröste oder mir von jemandem etwas leihe, denn ich hab nüscht mehr auf dem Konto :rolleyes:

    2 Mal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Ja, da ist der Haken an der Sache. Du bist ja am 30.4. für den Monat Mai bezahlt worden - also bis zum Ende des Mutterschutzes. Das, was du jetzt Ende Mai bekommen hast, sind sozusagen offenbar Restposten. Für Juni hättest du dein Gehalt Ende Mai bekommen, da du aber jetzt Elterngeld beziehst, kriegst du das Geld leider erst Ende Juni, da das Elterngeld rückwirkend gezahlt wird. Fies, ist aber so. Kleiner Trost: Wenn du nach einem Jahr wieder einsteigst, bekommst du sozusagen einmal doppeltes Gehalt (letztes Elterngeld und erstes Gehalt). Jetzt musst du aber wohl damit leben...


    LG
    Britta

  • Hallo Micky,


    also erst einmal Glückwunsch zum Baby! Ich weiß nicht, ob ich das falsch verstanden habe, aber es sieht so aus, als würdest du auf Elterngeld von der Landesschulbehörde warten?
    Also, das Elterngeld bekommst du NICHT von der Landesschulbehörde, sondern das musst du nach der Geburt extra beantragen. Das kommt leider nicht automatisch.
    Schau mal hier:


    http://www.elterngeld.com/elterngeld-wo-beantragen.html


    Würde ich bald machen. Die zahlen zwar auch rückwirkend, aber natürlich dauert es ein bisschen, bis sie den Antrag bearbeitet haben usw.


    Liebe Grüße und alles Gute!
    sletta

  • Herzlichen Glückwunsch erstmal zu deiner Tochter!

    Zitat

    Original von Britta
    Für Juni hättest du dein Gehalt Ende Mai bekommen, da du aber jetzt Elterngeld beziehst, kriegst du das Geld leider erst Ende Juni, da das Elterngeld rückwirkend gezahlt wird. Fies, ist aber so.


    Ähm, dem ist nicht so. Elterngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern muss spätestens am letzten des Lebensmonat auf dem Konto sein, kann aber auch immer viel früher gezahlt werden. Meine Kleine z.B. ist am 14. geboren, ich bekomme das Geld für den kommenden Lebensmonat immer am 15.


    Wenn du ab dem 31.5. in Elternzeit bist, dann bekommst du auch ab da Elterngeld. Wird auch taggenau gezahlt. Allerdings braucht die Bearbeitung teilweise echt lange. Wir haben das erste Elterngeld 10 Wochen nach der Geburt erhalten. 6 Wochen nachdem die letzten Unterlagen endlich eingereicht werden konnten.

  • Öhm, nö, bei mir ist es definitiv so. Ich bin auch zur Zeit in Elternzeit und bekomme mein Geld am Ende des jeweiligen Lebensmonats.
    Bei mir ging es auch am Anfang echt schnell, wir mussten nicht lange auf die Bearbeitung warten.

  • Bei uns kam das Elterngeld auch immer Rückwirkend an. Da unser kleiner am 3.12 geboren wurde, bekammen wir das erste Geld ungefähr zu Neujahr usw. Dafür bekommst du aber von der Elterngeldstelle einen entsprechenden Bescheid zu gestellt auf dem zu erkennen ist, was du wann, wofür bekommst.
    Wie schon erwähnt ist Elterngeld unabhängig von der Elternzeit und muss entsprechend beantragt werden. Wenn die bei euch solange brauchen, bitte doch um einen Vorschuss bei der Dienstvorgesetzten deiner Sachbearbeiterin. Das sollte auch funktionieren.


    Gruß
    Peter

  • hallo, seufz, damit hatte ich gerechnet.
    Meine Sachbearbeiterin ist nicht erreichbar. und ich fürchte, da wird jetzt auch erst mal nichts kommen, aber es ist ja bald Monatsende bzw. startet die Maus in ihren 4. Lebensmonat. Ich hab mir Geld von meinem Sparkonto geliehen und werde das nach und nach wieder zurückzahlen.
    Das allernervigste sind die 1.000 Arztrechnungen..... und ich bin total enttäuscht von der DeBeKa, mit der ich bisher immer zufrieden war. Die braucht teilweise, selbst bei hohen Beträgen, länger als die Beihilfe, bis ich mein Geld habe.

  • Schick die Rechnungen doch direkt nach Koblenz zur Zentrale, das sollte dann relativ zügig gehen. Auch Anrufe bei deinen Sachbearbeitern bringen einiges.


    Auch die Sachbearbeiterin bei der Elterngeldstelle kannst du übergehen. Notfalls mit Kind im Amt auftauchen bei der Vorgesetzten und das schreiende Kind als "Druckmittel" für deine schlechte Situation nutzen.


    Gruß
    Peter

  • Welche Sachbearbeiterin meinst du? Die von der Stelle, die dein Gehalt ausbezahlt oder die von der "Elterngeldbehörde" (heißt wohl in jedem Bundesland anders)? Wann hast du denn dein Elterngeld beantragt? Bei mir kam nach 2 Wochen nach Antrag das erste Elterngeld, ging echt fix.

  • ohje, mit schreiendem Kind hin? :) nee, so schlimm ist es noch nicht. Ich vermute auch, dass die Frau Teilzeit arbeitet und an manchen Tagen einfach nicht da ist.
    Ich hab ab Monatg wieder genug Geld auf dem Konto, dann geht das schon.
    Nach Koblenz shicke ich die Anträge immer, aber ich muss meistens 3 Wochen oder länger warten, das kenne ich von denen nicht. Dafür ist die Beihilfe, selbst bei kleinen Beträgen, im Moment recht fix dabei mit 2-3 Wochen - das kannte ich vorher auch nicht!


    Das Eterngeld beantragt habe ich vor ca. 4 Wochen. Aber wenn ich es eh nicht vor Ablauf des Monats bekomme, kann ich ja jetzt nichts erreichen. Ich meinte die Sachbearbeiterin der Stadt... die heißt bei uns witzigerweise Frau Jungen :D

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Zitat

    Original von Micky
    Aber wenn ich es eh nicht vor Ablauf des Monats bekomme, kann ich ja jetzt nichts erreichen. Ich meinte die Sachbearbeiterin der Stadt... die heißt bei uns witzigerweise Frau Jungen :D


    Wie gesagt, das macht jede Stelle so wie sie will, aber definitv gehts nach Lebensmonaten, nicht nach Kalendermonaten. Bei uns kommts eben immer zum Beginn des Lebensmonates!

  • Mit Ärzten und Krankenhäusern kann man "schwätzen".


    Ich hatte Rechnungen weit über 10 000 Euro. (Frühgeburt, Intensivstation, wochenlang im Krankenhaus)


    Wenn man Beamter ist, wissen diese Institutionen ja, dass das Geld kommt und dies manchmal (bis zu 6 Wochen) dauert.


    Das erste Elterngeld kam bei mir nach zwei Monaten.

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