Teilungsgrenzen

  • Hallo, wer weiß Bescheid mit den Teilungsgrenzen, bzw. wo kann ich das nachlesen? ist das einheitlich geregelt oder jenach schule/ bundesland anders?


    vielen dank schonmal!!

  • Ja, das ist nach Schulart und Bundesland unterschiedlich.


    Ich kann dir nur für Nds. GS sagen, dass jede (!) Klasse 29 Kinder mindestens haben muss, damit geteilt wird.


    Bei uns wird gerade zusammengelegt und die Klassen laufen dann auf 29 - 28 und 28. Toll oder?

  • Das kann nicht stimmen.


    Laut Erlass


    http://www.schure.de/22410/307/84001,3.htm


    heißt es


    "Zur Ermittlung der Anzahl der Klassen wird die Schülerzahl eines Schuljahrganges durch die betreffende Schülerhöchstzahl geteilt und bei Bruchteilen auf die nächste ganze Zahl aufgerundet."


    Zu deinem konkreten Fall: ( 29+28 ) / 28 ~ 2,04 aufgerundet also 3. Das sollte also noch einmal überprüft werden. Die Schülerhöchstzahl liegt eindeutig bei 28!


    Vielleicht habt ihr den Stichtag verpasst ... dann trifft die Schulbehörde individuellere Entscheidungen.

  • Es werden drei Klassen, die laufen auf 29 Kindern, 28 und nochmal 28. Vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt.


    Zu den genauen Stichtagen kann ich nichts sagen, dazu bin ich in der Materie nicht so drin.
    Bei uns ist das Ding auf jeden Fall gelaufen, meine SL hat echt alles versucht. Der ganze Spaß hat ja auch zur Abordnung eines der vorherigen Klassenlehrer geführt, vielleiht war das für die Behörde zu attraktiv ;).


    Das Schlimmste daran ist, dass diese Klassen (werden jetzt ne 3.) nicht mehr geteilt werden können laut der komischen Erlasse. Selbst wenn da 10 Kinder hinzuziehen... fand ich echt einen krassen Erlass. Diese Klassen MÜSSEN 2 Jahre lang so bleiben.

  • Dann wären es rechnerisch 4 Klassen, da ( 28+28+29) / 28 > 3 - es muss also damint zusammenhängen, dass sich die Schülerzahlen nach dem Stichtag zu euren ungunsten geändert haben und die Landesschulbehörde derzeit wohl ziemlich ins Schwitzen gerät. Ansonsten stehen euch eindeutig vier Schulklassen zu!


    Zitat

    Das Schlimmste daran ist, dass diese Klassen (werden jetzt ne 3.) nicht mehr geteilt werden können laut der komischen Erlasse. Selbst wenn da 10 Kinder hinzuziehen... fand ich echt einen krassen Erlass. Diese Klassen MÜSSEN 2 Jahre lang so bleiben.


    Das halte ich für eine eindeutige Falschinformation. Wer hat dir das gesagt? Eure Schulleitung? Möchte die vielleicht Diskussionen mit Eltern oder Schulbehörde aus dem Weg gehen? Mir ist ein solcher Erlass jedenfalls nicht bekannt und wir trennen gerade unsere zweite Klasse in zwei dritte Klassen auf. Bei uns werden Schulklassen jedes (!) Schuljahr neu berechnet. Falls ich hier falsch liege, bitte ich um Angabe des entsprechenden Paragraphen. Ansonsten bin ich mir sicher, dass da irgend etwas falsch an eurer Schule läuft.

  • Ich kenne die genaue Rechtsgrundlage nicht, aber die Höchstgrenzen dürfen in Niedersachsen bei Bedarf um bis zu 10% überschritten werden. Im Gymnasium werden in der Regel auch Klassen mit 33-34 Schülern gebildet, obwohl die Teilungsgrenze bei 32 liegt.


    Grüße,
    Moebius

  • Zitat

    Original von schlauby
    Das halte ich für eine eindeutige Falschinformation. Wer hat dir das gesagt? Eure Schulleitung? Möchte die vielleicht Diskussionen mit Eltern oder Schulbehörde aus dem Weg gehen? Mir ist ein solcher Erlass jedenfalls nicht bekannt und wir trennen gerade unsere zweite Klasse in zwei dritte Klassen auf. Bei uns werden Schulklassen jedes (!) Schuljahr neu berechnet. Falls ich hier falsch liege, bitte ich um Angabe des entsprechenden Paragraphen. Ansonsten bin ich mir sicher, dass da irgend etwas falsch an eurer Schule läuft.


    Also MIR konkret hat das keiner gesagt... es geht ja nicht um meine Klasse, aber es ist natürlich mit Gesprächsstoff Nr. 1.


    Als im Gespräch schon war, dass die Klassen zusammengelegt werden müssen, kam auf, dass sie dann ja sicherlich bald wieder getrennt werden würden, wenn einige Kinder hinzuziehen würden.


    Daraufhin meinte meine Schulleitern (auch nochmals an einem anderen Tag von einem anderen Kollegen darauf angesprochen), dass die Klassen NICHT mehr geteilt werden könnten, auch wenn dies natürlich dem gesunden Menschenverstand widerspräche. Es gäbe da (neuerdings? weiß ich nicht) die Regelung, dass neu zusammengestellte Klassen 2 Jahre so bestehen müssten zum Schutze der Klassengemeinschaft. Und da es sich bei den zusammenzustellenden um künftige 3. handelt gilt dies dann folgerichtig für den Rest ihrer Grundschulzeit.


    Dieses ARgument ist natürlich totaler Blödsinn vom reinen Menschenverstand her, da es ja z.B. konkret ausgeführt auch bedeuten müsste ,dass niemals eine kommende 2. Klasse zusammengelegt werden dürfte - wegen der Klassengemeinschaft. Aber das geschieht ja auch!?


    Mit einem Paragraphen kann ich nicht dienen, wie gesagt, ich fand das ganz nur äußerst merkwürdig (scheinbar ja zu Recht)

  • Bei uns gibt's solche Grenzen nur fuer die Eingangsklasse, 1. und 2. Schuljahr (muss unter 30 liegen). Alles drueber und wir sind nach oben hin offen. :rolleyes:
    Wir haben derzeit 5 Klassen mit 33, 33, 33, 33, 32 Schuelern. Die Schulleitung hat uns die Wahl gegeben, zusaetzlich nen Teaching Assistant in jeder Klasse zu haben oder eine neue Klasse zu bilden. Wir haben uns fuer letzteres entschieden und haben im naechsten Schuljahr 6 Klassen. Momentan sieht's so aus, dass vier Klassen dann 28 Schueler haben werden. Wir haben naemlich zwei Klassen mit zusaetzlichem Foerderbedarf...und die muessten eigentlich "kleiner" sein. Da werden aber sicher noch weitere Schueler hinzu kommen und dann gehen die Zahlen wieder rauf.


    Ziemlicher Unterschied zu meiner Praktikumsklasse von 12...und dann 22. :D

  • Deine Ausgangsfrage war auch, ob das in den einzelnen BLs anders ist.
    Ja.
    In Hessen wurde gerade die Verordnung geändert. Sie greift für das kommende Schuljahr für alle 1. Klassen und steigt dann auf (für Klassen 2, 3, und 4 gilt es also erst in 1, 2 bzw. 3 Jahre.)
    Maximale Klassengröße dann: 25 Kinder, ab dem 26. Kind wird geteilt.

  • Hallo Malina,


    in dem 13-Punkte-Plan ist doch aber ganz klar geregelt, dass es die Zweijahresregelung nicht mehr gibt. Die Entscheidungen zusammen oder auseinander können jetzt jedes Jahr neu gefällt werden.


    LG Anja

Werbung