Spicken: Strafe, obwohl in der Klausur nichts gesagt?

  • So, da nicht mehr auf meine PN's reagiert wird, sie noch nicht mal gelesen werden, poste ich einfach den Beitrag nochmal, mit der Bemerkung, dass ich LEHRERIN BIN!!! Der alte Beitrag wurde geschlossen, weil der Moderator hier meint, ich wäre ja eine Schülerin, was NICHT so ist! Es liegt wohl ein Missverständniss auf Seiten des Moderators vor. Hier jz mal der alte Beitrag per Copy & Paste rübergezogen:


    Hallo,


    ich habe heute von einem Lehrer bei uns gehört, der in der Klausur einen Täschungsversuch (untereinander reden) bemerkt hat, und hat dieses auch im Gespräch mit einem Schüler mittellaut verkündet, sodass es einige, aber nicht alle gehört haben.
    Der Lehrer ist aber nicht zu den Schülern hingegangen und hat sie aufgefordert das zu unterlassen oder ihnen die Klausur weggenommen.
    Darf er jetzt nach der Klausur "Strafen" verhängen? Er hat ja eig. keine Beweise mehr dafür, und kann den ganzen Sachverhalt nicht mehr darlegen.
    Das Schulgesetz (NRW) ist hierzu etwas schammig:

    Zitat

    (6) Bei einem Täuschungsversuch a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, wenn der Umfang der Täuschung nicht feststellbar ist, b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden, c) kann die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden, wenn es sich um einen umfangreichen Täuschungsversuch handelt. Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren.


    oder

    Zitat

    (1) Für das Verfahren bei Täuschungshandlungen gilt § 13 Abs. 6 entsprechend. In besonders schweren Fällen kann der Prüfling von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. (2) Werden Täuschungshandlungen erst nach Abschluss der Prüfung festgestellt, kann die obere Schulaufsichtsbehörde in besonders schweren Fällen innerhalb von zwei Jahren die Prüfung als nicht bestanden und das Zeugnis für ungültig erklären. (3) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, kann er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen werden. (4) Die Entscheidung in den Fällen der Absätze 1 und 3 trifft der Zentrale Abiturausschuss. Sie bedarf der Bestätigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Bestätigt die obere Schulaufsichtsbehörde den Ausschluss, gilt die Prüfung als nicht bestanden. (5) Wird in einem Teil der Prüfung die Leistung verweigert, gilt § 13 Abs. 4.


    Hier steht nicht drin, ob der Lehrer jetzt "bestrafen" darf oder nicht, kann vielleicht jemand sagen, wie das rechtlich aussieht?



    Liebe Grüße,


    Ariania

    • Offizieller Beitrag

    Warum fragst du, wenn du eine Lehrerin bist? Entsprechendes bekommt man entweder in der Praxis mit oder lernt es im Referendariat oder man fragt ältere Kollegen, evtl. die Schulleitung. Außerdem ist die Entscheidung doch erstmal in den Händen des entsprechenden Kollegen- auch ein bisschen mehr Schilderung drum rum- z.B. das Motiv deiner Nachfrage wäre sehr interessant gewesen.
    Insofern kann ich die Reaktion des Moderatoren mehr als gut nachvollziehen.

  • Zumal du auch "der Lehrer" und nicht "ein Kollege" schreibst... ;)

    They'll never know the lovely dance,
    Can never feel the touch of night,
    For tame birds sing a song
    Of freedom while the wild birds fly.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir nicht helfen, aber für mich hört sich das auch wie eine Oberstufenschülerin an, die nun in Erfahrung bringen möchte, ob der Lehrer einen Täuschungsversuch nachträglich sanktionieren darf oder nicht.


    Interessiert es Dich tatsächlich, ob Dein Kollege das darf - vorausgesetzt Du bist Lehrerin?


    Was haben denn Deine anderen Kollegen gesagt?


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Das ist nun sowas von dem ersten Wissen, das man sich im Lehreralltag aneignet(n muss), dass ich auch eher vermute, dass es sich nicht um eine Kollegin handelt (plus Sprachstil)...


    Warum möchtest du überhaupt wissen, ob ein Kollege das darf? ist du irgendwie weisungsbefugt oder die Tutorin der Schüler? Und was haben dir denn deine 'Kollegen' in der Schule gesagt?

  • Der Satz 'Wird eine Täuschungshandlung erst nach Abschluss der Leistung festgestellt, ist entsprechend zu verfahren.' ist meines Erachtens ziemlich eindeutig und gar nicht schwammig. Der Kollege darf.


    edit:


    Jetzt habe ich etwas Zeit und hänge mal eine detailierte Einschätzung hintendran:


    Zuerst einmal halte ich es für unerheblich, ob der Lehrer verwarnt hat oder nicht, denn es ist (vor allem in der Oberstufe) allgemein bekannt, dass Klausuren allein und ohne fremde Hilfe verfasst werden müssen. Von daher halte ich es nicht für zwingend notwendig, dass Mahnungen ausgesprochen werden. (Launiger Vergleich: Dann müsste ich ja jemanden, der gerade einen Passanten verprügelt auch erstmal verwarnen, bevor ich dann die Polizei hole oder etwas unternehme).


    Zur Situation der Bestrafung im Nachhinein: Nun hat der Lehrer ja die Klausuren gesehen und hat vielleicht gerade jetzt die Beweise, die er brauchte. Denn es kann ja sein (das muss ich angesichts mangelnder Kenntnis der Umstände unterstellen), dass die beiden S. gleiche oder sehr gleiche Antworten haben. Gemäß des sogenannten Anscheinsbeweises, darf er nun annehmen, dass die S. betrogen haben, denn man darf juristisch gesehen, einen Zusammenhang herstellen, wenn dies der normalen Lebenserfahrung entspricht. Es ist jetzt an den S., zu beweisen, dass sie nicht geschummelt haben.


    Zur juristischen Haltbarkeit meiner Aussagen: Die halte ich nicht für allzu relevant, denn eine einfache Klausur gilt nicht als Verwaltungsakt und ist damit nicht einklagbar vor Gericht. Es sei denn, es ist ein Prüfungsklausur. Aber das klang nicht so.

  • Aus meiner Sicht müsste der Täuschungsversuch irgendwo dokumentiert sein. Schliesslich kann nur der Teil der Klausur nicht bewertet werden bei dem ein Täuschungsversuch nachgewiesen wurde.
    Wenn der Kollege die Schüler während der Klausur kurz darauf hingewiesen hat, leise zu sein und nicht miteinander zu reden, so ist das meiner Meinung nach ein völlig normaler Vorgang und hat nichts mit einem Täuschungsversuch zu tun.
    Im Nachhinein daraus was zu basteln dürfte ein Schuss nach hinten sein und bei Beschwerden der Schülerinnen zu unnötiger Arbeit führen.


    Gruß
    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Da hier die gleichen Bedingungen gelten wie für den ersten Thread, wird auch dieser Thread geschlossen.
    Nele hat die Gründe im anderen Thread doch dargelegt. Solltest du Lehrerin sein, dann gilt wie immer hier: Wende dich bitte an den Administrator und lege plausibel dar, dass du Lehrer bist.

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