Benotung bei häufigen entschuldigten Fehlzeiten

  • Ein Schüler erscheint im ersten Halbjahr zweimal.


    Die Leistungen in diesen beiden Stunden waren gut, es wurde aber keine Klassenarbeit mitgeschrieben.


    Die versäumten Stunden sind ärztlich entschuldigt.



    Frage: Bekommt der Schüler jetzt eine 2 ins Zeugnis?
    Bekommt er keine Note, da zu häufig abwesend und ab wann ist zu häufig?


    Ich habe die Antwort auf den ersten Blick im Schulrecht BaWü nicht gefunden.


    Danke!!

  • Kommt mir komisch vor...
    Könnte mir sehr gut vorstellen, dass das bei uns nicht bewertet würde, der/die Schüler/in aber genötigt würde das Jahr zu wiederholen. Da hier ja gar keine Bewertungsgrundlage vorliegt...Weil bedingt durch Fernbleiben vom Unterricht viel Stoff versäumt wurde.
    Rechtlich Stichhaltiges habe ich dazu aber im Netz nicht gefunden.

  • Hängt auch von der Jahrgangsstufe ab. In der Kursstufe würde er bei uns 0 Punkte bekommen, sonst "nicht bewertet" (was versetzungstechnisch aber zunächstmal gleichbedeutend mit "6" ist).

  • Dein Oberstufenkoordinator sollte eine rechtlich verbindliche Antwort wissen (ist schließlich sein Job).
    Ich meine mich daran zu erinnern, dass es einen bestimmten Mindestprozentsatz an Anwesenheit gibt, damit ein Kurs überhaupt gewertet werden kann.
    Aber wir gesagt: Frag deinen Oberstufenkoordinator!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich habe in Jahrgang 8 aktuell so einen Schüler. In diesem Schuljahr habe ich ihn bisher einmal gesehen. Ansonsten sind alle Stunden entschuldigt (mit Attest, da ihm das von der Schulleitung auferlegt wurde). Ich werde ihm keine Note geben, da ich ihn nicht bewerten kann. Das kommt soweit ich weiß mit einer entsprechenden Bemerkung so aufs Zeugnis.

    • Offizieller Beitrag


    Nö,


    ich kenne mich mit eurer Schulordnung nicht so aus, aber ich kann mir vorstellen, dass auch ihr bestimmte Vorgaben habt, nach denen ihr eure Noten bildet / bilden müsst. Diese sind sicherlich nicht eingehalten worden, daher wird die Leistung nicht bewertet.


    Bei uns läuft es so, dass die einzelnen Kollegen gefragt werden, ob sie die Leistung bewerten können. Wenn nicht, dann wird keine Note gegeben. In einem Schulaufgabenfach, in dem keine Schuli mitgeschrieben wurde, dürfte das schwierig sein. Erst wenn die Leistungsnachweise nachgeholt werden.


    Eine Versetzung kann bei häufigem, krankheitsbedingtem Fehlen hierzulande erfolgen, aber dann nur auf Probe, bis fst steht, ob die Lücken geschlossen wurden.


    Ab wann zu häufig ist, ist geregelt. Dürfte aber nicht im Schulrecht stehen, aber in den Kommentaren dazu oder in den Verordnungen.


    Dazu müsstest ihr aber einen Chef haben, der sich damit auskennt oder zumindestens dafür bezahlt wird, sich auszukennen. Er wäre auch derjenige, der informiert sein sollte und euch informieren müsste.


    Grüße


    H.

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