Elternhospitationen

  • Egal ob oder ob nicht: Informiert unbedingt eure Schulleitung. Die wird euch auch sagen, welche rechtlichen Grundsätze zu beachten sind. Denkt z.B. an den Datenschutz, denn die Eltern sehen nicht nur, was ihr Kind macht, sondern auch wie schlecht oder gut die anderen sind.


    Gruß
    pepi

  • Hallo


    Zitat

    Original von Britta
    Hm. In NRW steht es den Eltern rechtlich zu, (nach Voranmeldung) im Unterricht zu hospitieren.


    Kannst du mir bitte kurz sagen, wo das rechtlich verankert ist?


    Danke
    Peter

  • Bei uns können Eltern auch nach Voranmeldung hospitieren. Vorher müssen sie allerdings einen Schrieb unterschreiben in dem explizit auf ihre Verschwiegenheitspflicht hingewiesen werden.
    Am Elternabend weise ich immer darauf hin aber bis jetzt hat es noch keiner in Anspruch genommen...


    ~Corvi

    Ich habe keine besondere Begabung, sondern bin nur leidenschaftlich neugierig. ~Albert Einstein

  • Klöni,


    bei dem, was du bei deinem ersten Beitrag geschrieben hattest, hatte ich den Eindruck, dass von den Eltern eine Hospitation gewünscht wird, um den Lehrer in die Defensive zu drängen. In solchen Fällen ist es schwierig, ob man zustimmen sollte oder nicht. Denn wenn die Eltern in Wirklichkeit doch schon ein festes, negatives Urteil mit sich tragen, werden sie es im Unterricht möglicherweise auch bestätigt sehen.


    Insgesamt tendiere ich aber doch für eine "souveräne Offenheit". Schule ist ein öffentlicher Raum; öffentlich aber natürlich nicht in der Weise, dass jeder nach Belieben mal reinschneien könnte. Nach einer Rücksprache mit Lehrer und Schulleiter sollte man das ermöglichen, und ich denke wie einer meiner Vorredner, dass sich dann vieles in Luft auflöst.


    Vielleicht sollte man vorher fragen / herausfinden, warum ein Elternteil in den Unterricht mit reinkommen möchte, dann kann man sich besser auf den Unterricht vorbereiten und nach der Stunde besser das Gespräch führen. Damit meine ich, dass man sich dann eben auch auf Unterrichtssituationen sowie auf das (angebliche) Elterninteresse beziehen kann, so hat man dann ganz gut das Heft in der Hand und müsste eigentlich dem Elternteil nicht unterlegen sein ("Wie kommen Sie denn jetzt plötzlich auf das und das zu sprechen, Sie hatten doch vorher gesagt, dass Sie wegen der und der Sache Sache kommen wollten!")


    All das sage ich aber, ohne selbst derartige Erfahrungen gemacht zu haben.


    Hamilkar

  • Hello All:


    Vielen Dank für die Rückmeldungen und Hinweise. Bei uns an der Schule sind Hospitationen eine Seltenheit und wenn, dann erfolgen sie hier und da in der Unterstufe. Vermutlich weil die Eltern diese Praxis aus den Grundschulen kennen und später, in der Mittelstufe, keinen Bedarf mehr sehen oder sich evtl fachlich überfordert fühlen. Nur eine Vermutung.


    In meinem Fall war es so, dass die Eltern mich nicht kannten bzw. nur verzerrt über die Lügengeschichten ihres Kindes. Während des ersten Elterngespräches an der Schule erwähnte die Mutter die Möglichkeit einer Hospitation (stand mit auf ihrer To-Do-Liste, die sie mitgebracht hatte), ließ den Gedanken aber schnell wieder fallen. Ich hatte eher den Eindruck, ihr reichte unser Gespräch, um sich ein Bild machen zu können. Sie kämpfte merklich mit der Diskrepanz des Horror-Bildes welches ihr Sohn vermittelt hatte und der realen Person, die da vor ihr saß.


    Nun ja, so hat sich die Sache für mich erledigt. Geärgert hat es mich aber schon, dass man wegen der Unverschämtheiten mancher Schüler und v.a. der Gutgläubigkeit der Eltern in Rechtfertigungsdruck gerät und sich hospitieren lassen muss. Beziehungsarbeit hin oder her, ich glaube mein Stolz ist da einfach stärker. Für Gymnasien scheint diese Praxis jedenfalls nicht gang und gäbe sondern eher eine Ausnahme.


    Viele Grüße
    Frau klöni

  • Zitat

    Original von PeterKa
    Hallo


    Kannst du mir bitte kurz sagen, wo das rechtlich verankert ist?


    Danke
    Peter


    Schulgesetz, § 44 (Information und Beratung) Absatz 3:

    Zitat

    Die Eltern können nach Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden und an Schulveranstaltungen teilnehmen, die ihre Kinder besuchen. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung können Lehrerinnen und Lehrer mit Zustimmung der Klassenpflegschaft und der Schulleitung in hierfür geeigneten Unterrichtsbereichen die Mitarbeit von Eltern vorsehen. Gleiches gilt bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen und Angeboten im Ganztagsbereich in allen Schulformen und Schulstufen.


    Was den Datenschutz angeht, so habe ich noch eher ein Problem mit den regelmäßig mitarbeitenden Eltern (auch die gibt es bei uns sogar im Schulprogramm verankert in allen Klassen, sie arbeiten regelmäßig mit Kleingruppen). Die werden bei uns auf den Datenschutz hingewiesen - mehr können wir nicht tun. Das sehe ich aber wie Meike: Wenn das ein echtes Problem wäre, wäre die Möglichkeit (speziell auch die der Mitarbeit) nicht gesetzlich verankert.


    Gruß
    Britta

  • Zitat

    Wenn das ein echtes Problem wäre, wäre die Möglichkeit (speziell auch die der Mitarbeit) nicht gesetzlich verankert.


    Nun, dass es eine gesetzlich verankerte Hospitationsmöglichkeit für Eltern in NRW gibt, hat ja niemand bestritten. Weil aber Probleme auftreten könnten, ist eine regelmäßige Mitarbeit von Eltern nur bei Zustimmung durch die Klassenpflegschaft möglich. Warum wohl? U.a. wohl auch deshalb, weil einige Eltern es halt nicht gut finden, wenn "Fremde" ihr Kind beobachten können. Die Position ist meiner Meinung nach mindestens so ehrenwert wie die des an neuen Unterrichtsmethoden interessierten Elternteils. In meiner Klasse gibt es übrigens zwei Elternpaare, die nicht einmal möchten, dass ihre Anschrift und Telefonnummer im Klassenbuch erscheint, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen.


    Im Einzelfall hat der Lehrer das Recht, aber auch die Pflicht, den Hospitationswunsch abzusprechen, so dass auch "Skeptiker" aus den Reihen der Eltern gegen eine Hospitation nichts unternehmen können. Ein Hinweis auf den erforderlichen Datenschutz ist ja immerhin schon etwas. Ein unterzeichnetes Schriftstück wie von Corvi erwähnt wäre noch besser.


    Eine Schule aus RLP bringt die Dinge, um die es meiner Meinung nach geht, in einem Elternbrief sehr gut auf den Punkt.


    Zitat

    9. Hospitationsrecht der Eltern Die Eltern haben das Recht, im Unterricht zu hospitieren. Im Vorder- grund steht hierbei der Schule-Eltern-Dialog im Hinblick auf die schulische Entwicklung des eigenen Kindes. Eine Hospitation von Eltern kann aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Absprache zwischen Lehrkraft und Erziehungsberechtigten erfolgen, wobei die Lehrkraft bei der Zustimmung zu einer Unterrichts- hospitation insbesondere auch die Belange der übrigen Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen hat.


    Mit freundlichem Gruß
    Anton Reiser

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