Überstunden bei Vertretungsstelle

  • Hi,


    ich wollte mal fragen, ob ihr eure überstunden bei einer vertretungsstelle am ende abgebummelt habt oder ob das so im sande verlaufen ist?


    LG

  • Das würde mich auch interessieren! DANKE redfairy, dass du das gefragt hast.


    Bei mir entstehen demnächst z.B. 4 Überstunden durch einen Elternsprechtag. Es würde mich schon interessieren, ob ich das in irgendeiner Weise bezahlt oder ausgeglichen bekomme.

  • Ich kenne nur die Regelungen für NRW, ob die hier übertragbar sind, weiß ich allerdings auch nicht...


    Überstunden dürfen bei Vertretungstätigkeiten nur dann gemacht werden, wenn sie vorher vom Vertragspartner z.B.: Schulamt vorher genehmigt worden sind. Die müssen nämlich entscheiden, ob dafür überhaupt Geld im Topf vorhanden ist oder nicht. Bei Stellen der Vertretungsreserve, dem sogenannten Pool ist das ebenso.


    Dass das in der Realität nicht umsetzbar ist, weiß ich auch! Man muss also selbst darauf schauen, dass man seine Überstunden zeitnah abhängen kann oder mit der Schulleitung irgendwie anders regelt. Ich konnte beispielsweise Stunden abhängen, weil ich einen privaten Termin hatte. Das ist allerdings nur eine Vereinbarung die im Zweifelsfall nur wenig Bestand hat.


    Ob die Teilnahme an einem Elternsprechtag als Überstunden gelten, glaube ich allerdings nicht. Das dürfte unter die normalen Dienstpflichten fallen.

  • also elternsprechtage... zählen bei uns auch nicht. das gehört halt dazu.
    ich meine ganz normale vertretungsstunden während des vormittags.
    vorher vereinbart wurde nichts.
    wollte mal wissen, wie das andere machen. also ob es "unverschämt" ist, zu fragen ob ich noch nen tag zu hause bleiben kann wegen den überstunden. weil dann muss ja auch wieder wer anders überstunden machen.


    LG

  • Elternsprechtag oder Konferenz etc. sind doch Überstunden. Die bezahlte Arbeitszeit eines Lehrers bemisst sich doch nicht nach seinen Unterrichtsstunden.
    Überstunden fallen dann an, wenn du regelmäßig über deine Unterrichtszeit raus kommst. Bis zu 3 Stunden im Monat sind dabei zumindest in Bayern "drin". Weitere müssen beim Schulamt genehmigt werden und können auch ausbezahlt werden. Als ich Vertretungslehrer war, war mein Chef an der Stammschule, also von der aus ich immer "ausgeliehen" wurde, so nett und hat mir mal einen Tag frei gegeben, als sonst nix los war.
    Gruß
    Pepi

  • das wär ja toll. aber dann ist das wohl von bundesland zu bundesland unterschiedlich. bei uns zählen elternsprechtage, elterngepräche... nicht extra, sondern nur die Unterrichtsstunden.

  • Ich werde mich da wohl in den nächsten Tagen mal erkundigen, ob ich die Stunden vom Elternsprechtag bezahlt oder ausgeglichen oder gar nichts bekomme. Wenn ich news habe, melde ich mich :)

  • In Sachsen-Anhalt zählen Elternsprechtage, Konferenzen o.ä. nicht zu den Mehrstunden. Diese Arbeit gehört zur normalen Arbeit eines Lehrers.


    Wie ist es in anderen Bundesländern?

  • @ Pepi: Sind in Bayern nicht die Unterrichtsstunden Arbeitszeit?


    In Sachsen-Anhalt werden nur die gehaltenen Unterrichtsstunden als Arbeitszeit gezählt.

    • Offizieller Beitrag

    In Sachsen-Anhalt zählen Elternsprechtage, Konferenzen o.ä. nicht zu den Mehrstunden. Diese Arbeit gehört zur normalen Arbeit eines Lehrers.


    Wie ist es in anderen Bundesländern?


    Hessen genauso, wir werden ja auch nicht für 25 bis 29 Unterrichtsstunden bezahlt, sondern für 42,5 Arbeitsstunden in der Woche.

  • In der VO zum Schulgesetz NRW findet sich unter §93 Abs. 2 folgende Formulierung:
    "(4) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines
    Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen
    um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine
    Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht
    ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über
    zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten
    Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen,
    ausnahmsweise im folgenden Schuljahr."
    Der letzte Satz schafft Klarheit.

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