Ende der Elternzeit unmittelbar vor den Ferien

  • Hallo,


    ich bin verbeamtet auf Probe in Rheinland-Pfalz und habe bisher mit vollem Deputat gearbeitet. Meine bezahlte Elternzeit endet am 04.07.2010 und die Sommerferien beginnen am 05.07. Weiß jemand, wie ich bis zum Schuljahresbeginn 15.8. bezahlt werde?


    Hoffe ihr könnt mir helfen. VIelen Dank.


    LG

  • Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Du zum Schuljahresbeginn erst wieder bezahlt wirst. Meine Elternzeit endet am ersten Ferientag der NRW-Schulferien und ich werde erst ab dem neuen Schuljahr wieder bezahlt!

  • Ab dem 5.7. bist du wieder im Dienst, also wirst du auch ab da bezahlt. Dass da zufällig Ferien sind, ist ja nicht dein Problem. Dein Vertrag ist ja nicht neu und du bist sogar verbeamet.


    So würde ich das sehen.


    Sicherheit bringt da nur, bei deiner Bezügestelle oder deiner Personalberaterin anzurufen.





    LG Anja

  • Ich würde euch (beiden) unbedingt raten, den Personalrat um Hilfe zu bitten. Ich kenne den Fall einer Freundin, deren Elterngeldzeit auch zu kurz vor den Sommerferien endet (etwa 2 Wochen vorher, vorgeschrieben sind aber bei den Sommerferien 6 Wochen). Ihr wurde daher gesagt, sie müsse entweder schon 4 Wochen früher wieder arbeiten oder eben erst nach den Ferien (und dann gebe es eben auch erst nachher wieder Geld). Mit Hilfe des Personalrates hat sie nun aber durchsetzen können, dass sie doch pünktlich wieder den Dienst antreten darf, weil sie ja für den Geburtstermin und damit das Ende der Elterngeldzeit (sie hat die volle Zeit ausgenutzt) nichts kann. In der Zeitschrift vom VBE stand das neulich auch so im Rechtsbereich erklärt, dass es von dieser Regel (Elternzeit muss mindestens so lange vor den Ferien enden wie die Dauer der Ferien selbst sind) eben zwei Ausnahmen gebe: Wenn die Elterngeldzeit endet, also nach einem Jahr, und wenn die Höchstdauer der Elternzeit erreicht ist.


    Gruß
    Britta

  • Zitat

    Original von Dudelhuhn
    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Du zum Schuljahresbeginn erst wieder bezahlt wirst. Meine Elternzeit endet am ersten Ferientag der NRW-Schulferien und ich werde erst ab dem neuen Schuljahr wieder bezahlt!


    Da läuft was falsch. Du bist schliesslich nach der Elternzeit, die ja von der Bezirksregierung auch genehmigt wurde wieder im Dienst. Deshalb solltest du selbstverständlich die Ferien bezahlt bekommen.


    Hat die Bezirksregierung nichts zum Ende der Eltenrzeit gesagt? Bei mir wurde ein entsprechender Antrag zuerst abgelehnt und erst nach Darstellung des Sachverhaltes (Ende des Elterngeldbezuges usw.) genehmigt.


    Peter

  • Ferienzeit sind ja nur "unterrichtsfreie Zeit", die der Vorbereitung dient und keine Freizeit. Wird uns ja sonst auch gerne unter die Nase gerieben. Oder wird erwartet, dass du völlig unvorbereitet am ersten Tag nach den Ferien auf der Matte stehst? Keine Teilnahme an Ferienkonferenz, etc.?

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