Kann man die Vocatio wieder abgeben?

  • Ich bin als Protestantin in einer Gegend mit vielen katholischen Grundschulen zu Hause. Nun möchte ich mich gerne versetzen lassen. Meine Wunschschule ist eine katholische Grundschule. Es könnte nun sein, dass dieser Wunsch nicht erfüllt wird, weil ich die Zusatzqualifikation für evgl. Religion habe und dort nicht nutzen könnte. Ich überlege ernsthaft, mich von dieser Qualifikation zu befreien, möchte jedoch nicht aus der Kirche austreten. Wieiß jemand ob das so einfach geht? ?(

  • Musst du das denn angeben? wenn es kein studierstes fach, sondern "nur" eine zusatzquali ist, brauchst du es doch nicht angeben, würd ich sagen.

  • Hallo,
    soweit ich weiß, hast du an katholischen Schulen als Lehrer nur eine Chance, wenn du auch katholisch getauft bist. So steht es auf jeden Fall in allen Stellenausschreibungen. Wenn du also wirklich an eine katholische Schule willst, müsstest du dich taufen lassen und aus der evangelischen Kirche austreten. Damit verliertst du automatisch deine Vokatio! Aber willst du den Weg wirklich gehen???
    Viele Grüße

  • in niedersachsen ist das nicht so. kenne eine kollegin, die an einer katholischen grundschule als evangelische lehrkraft unterrichtet (sogar das fach katholische religion!!!)
    kann natürlich bei in nrw anders sein.

  • du musst getauft sein, um an einer kath. Schule zu unterrichten... ev. oder rk. geht beides.
    kenne auch evang. Lehrer an kath. Schule.


    Heb dir die Vocatio mal gut auf, wer weiß, wofür die mal noch gut sein wird... vlt. ists nicht deine letzte Schule jetzt

  • Das scheint sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. ich war schon mal 4 Jahre an einer katholischen Schule. Da hatte ich allerdings die Vocatio noch nicht. Es muss nur ein bestimmter Prozentsatz katholischer Lehrer an der Schule sein. Also grundsätzlich ist es möglich, der Schulrat findet es nur eine "Verschwendung" meiner Fähigkeiten, mich an eine katholische Schule zu versetzen, da ich ja dort nicht evgl. Religion unterrichten kann.

  • Hallo,
    bei unserer Schule ist es ein Mangelfach. Wir sind eine 4zügige Grundschule mit 4 Reli-Lehrern. Da immer zwei bis drei parallel unterrichten ist das stundenplantechnisch ganz schön schwierig!
    LG

  • Das hängt sicher von der Region ab. Hier sind Protestanten die Minderheit. Ich war sogar schon mal abgeordnet, nur um an einer anderen Schule den evgl.Rel.unterricht zu erteilen. Wir haben allerdings auch nur wenige evgl. Schüler. Aktuell habe ich im evgl. Reliunterricht 8 Kinder (zweizügige Schule) und davon sind noch drei ungetaufte Kinder. Es sind also 5 evgl Kinder in der ganzen Jahrgangsstufe.

  • Wir haben seit zwei Jahren niemanden mehr, der evangelische Religion unterrichten könnte. Komm doch zu uns (wenn wir nur wieder ausschreiben dürften...).


    Es gibt keine "evangelische" oder "katholische" Taufe. Es gibt eine Taufe, die von beiden Konfessionen anerkannt wird.


    Die Vocatio ist eine Art "Lehrerlaubnis", es bringt also nichts sie zurück zu geben. Wenn du dich allerdings (aus Gewissensgründen) irgendwann einmal dagegen entscheidest, Religion zu unterrichten, kannst du auch nicht dazu "gezwungen" werden. Ob man dann die Missio oder die Vocatio zurückgeben muss, ist dann auch bedeutungslos. Eine Lehrerlaubnis ist keine Lehrverpflichtung.


    (Lehrerlaubnis nicht im Sinne der Staatsexamina, sondern der Lehrbeauftragung durch die Kirchen)

  • So pauschal, wie es hier dargestellt wird, stimmt das nicht. Eine Bekannte von mir, die evangelisch ist (aber nicht Religion unterrichtet) ist an eine katholische Gesamtschule gegangen. Das Einstellungsgespräch hat sie mit Nonnen und Mönchen gemacht und ihre Konfession war überhaupt kein Hinderungsgrund für die Einstellung.

  • Hallo,


    vielleicht ist dies auch von Schule zu Schule unterschiedlich. Ich habe nur die Stellenausschreibungen bei Leo im Kopf und dort steht bei katholischen Schulen immer, dass sich nur Lehrer mit gleichem Bekenntnis bewerben können. Das habe ich anfangs nicht ganz verstanden und nachgefragt. Da hieß es, dass sich nur katholisch getaufte Lehrer bewerben dürfen. Aber vielleicht ist bei einer Neueinstellung über Leo (also schulscharf) auch etwas anderes als bei einer Versetzung!


    Viel Erfolg!

  • Ich fände es, mal von allem anderen abgesehen, höchst dramatisch, seine Vocatio abzugeben um irgendwo unterrichten zu dürfen.
    Das stellt natürlich in Frage, wieso du sie überhaupt bekommen hast. Ich würde meine Missio nie abgeben, nur damit ich woanders unterrichten darf.
    Ich würde das als Verrat betrachten. (das ist NUR meine Meinung)

  • Zitat

    Original von Prusselise
    Ich würde das als Verrat betrachten. (das ist NUR meine Meinung)


    "Verrat" an wem? Die Vocatio ist für mich zunächst mal "nur" ein Papier und die Bereitschaft, keinen Religionsunterricht mehr zu erteilen, sagt nichts über meine Einstellung zum Glauben aus. Ich unterrichte zwar insgesamt gerne evgl. Religionsunterricht, sehe es für mich jedoch auch "nur" als ein weiteres Unterrichtsfach. Auf der Hitliste meiner Lieblingsfächer steht es nicht ganz oben.
    So wie es aussieht, brauche ich die Vocatio auch gar nicht abzugeben. Es ist, wenn man nicht gerade schulscharf eingestellt wird wohl laut Dienstrecht unter bestimmten Umständen möglich, auch als evgl. Kollegin an einer kath. Schule zu arbeiten. (lt. aktueller Aussage)

  • ja, auch evangel. lehrer dürfen an einer kathol. grundschule arbeiten.
    wobei die mehrheit de lehrer kathol. sein soll.
    evangel. lehrer jedoch können sich nicht schulscharf an einer kgs bewerben. ausnahme: die kgs bietet das fach ev. religionsuntericht explizit an.


    in meinem bezirk (in NRW) ist es in den letzten jahren häufig vorgekommen, dass ev. relilehrer an eine kgs versetzt worden sind oder an eine kamen, nachdem sie 2 jahre poolkraft waren und eine feste stelle bekommen mussten.
    nun fängt das schulamt jedoch seit einemm jahr an, diese lehrer wieder an ggs'en zu versetzen, damit der ev. religionsunetrricht dort gewährleistet ist.
    d.h. wenn man als ev. religionslehrer an einer kgs arbeitet, kann man jederzeit wieder an eine ggs versetzt werden und kann rechtlich nichts dagegen einwenden. ist mir gerade passiert.

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