Ausflug: Begleitpersonen umsonst bei Gruppenticket

  • Hallo,


    ich mache demnächst mit meinen Schülern einen Ausflug. Nun ist es grundsätzlich so, dass die Fahrtkosten für die Begleitpersonen nicht auf die Schüler umgelegt werden dürfen. Was ist aber, wenn die Schüleranzahl so ist, dass ich auf jeden Fall vier Gruppentickets kaufen muss, egal ob 0 (utopisch), 1, 2 oder 3 Begleitpersonen mitfahren?
    Ist es dann vertretbar, dass ich den Gesamtpreis durch die Schüleranzahl teile und die Begleitpersonen praktisch umsonst mitfahren?


    Viele Grüße
    SchafimWolfspelz

  • Rechtlich heikel. In Nds ist es so, dass nur offizielle "Freiplätze" (z.B. bei 20 Übernachtungen übernachtet eine Begleitperson umsonst) genutzt werden dürfen. Das ist hier sicherlich nicht der Fall. Und auch die "Freiplätze" müssen den Erziehungsberechtigten z.B. in Form einer Abrechnung bekanntgegeben werden.


    Tipp: Frage deinen Schulleiter. Als Dienstvorgesetzter muss er dir verbindliche Auskunft geben. Wenn er sagt "nein", dann bestehe auf Reisekostenabrechnung.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Wenn es sich bei den "Begleitpersonen" nicht um Lehrer der Schule, sondern z.B. um Eltern handelt, kann man das in Absprache mit der Klassenpflegschaft durchaus umlegen. Warum nicht?

  • Danke für eure Antworten. Bei den Begleitpersonen handelt es sich um zwei Lehrer und eine Mutter.


    Mikael: Ist es üblich, dass man für so etwas Reisekosten abrechnen kann?
    Ansonsten möchte ich meine Schulleitung nämlich nicht fragen. Sie hat nicht unbedingt Verständnis für "Kleinkariertheit" (auch wenn ich und wahrscheinlich viele anderen das nicht als solche sehen).

  • Zitat

    Original von SchafimWolfspelz
    Ist es üblich, dass man für so etwas Reisekosten abrechnen kann?


    Durchaus! Alle Fahrten zu Unterrichtsgängen, Klassenfahren, Ausflügen etc. kannst Du bzw. solltest Du Dir wieder holen!


    Gruß
    Anna

  • Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Reisekosten erstattet werden? Ich wäre an diesem Tag übrigens keine 8 Stunden außer Haus.

  • Zitat

    Original von SchafimWolfspelz
    Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Reisekosten erstattet werden? Ich wäre an diesem Tag übrigens keine 8 Stunden außer Haus.


    Es müssen Kosten sein, die ihm Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit anfallen (sprich: alles was du nicht aus Privatvergnügen machst).

  • Zitat

    Original von Schmeili


    Es müssen Kosten sein, die ihm Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit anfallen (sprich: alles was du nicht aus Privatvergnügen machst).


    Ist das nicht etwas zu global geantwortet? Muss eine solche Reise nicht auch dienstlich angeordnet bzw. zumindest genehmigt sein? Also Fahrten zu Fortbildungen, Exkursionen, Klassenfahrten usw., aber eben nicht Fahrten zum Schreibwarenladen, zum Buchhändler und anderen dienstlichen Gründe?


    Gruß
    Peter

  • Zitat

    Original von PeterKa
    Ist das nicht etwas zu global geantwortet? Muss eine solche Reise nicht auch dienstlich angeordnet bzw. zumindest genehmigt sein?


    Und das ist die Krux oder sie kann es zumindest sein - bei uns werden Dienstreisen i.d.R. nur genehmigt, wenn man ein Kreuzchen bei "Ich verzichte auf Reisekostenerstattung" setzt.
    Oder zumindest steigen die Chancen auf Genehmigung dadurch ordentlich.

  • Zitat

    Original von Ummon
    Und das ist die Krux oder sie kann es zumindest sein - bei uns werden Dienstreisen i.d.R. nur genehmigt, wenn man ein Kreuzchen bei "Ich verzichte auf Reisekostenerstattung" setzt.
    Oder zumindest steigen die Chancen auf Genehmigung dadurch ordentlich.


    off topic:
    Das war bei uns in Bayern früher auch so.


    Fazit: Wenn mir keiner die Klassenfahrt/Schullandheim zahlt, fahre ich auch nicht. Vielleicht überlegt sich das die Landesregierung bei Euch auch nochmal. Aber solange Lehrer immer alles mit sich amchen lassen, merkt ja auch keiner, dass auf einmal keine Klassenfahrten mehr stattfinden. Den Eltern kann man das auch ganz plausibel und freundlich erklären bei Nachfrage.


    Aber das hatten wir hier schon öfter in anderen threads.


    Gruß
    Anna

  • Für alle Kollegen und Kolleginnen, die eine Klassenfahrt planen..................


    Der Veranstalter S***.de hat in den AGBs einen Paragraf, der ihm den Reiserücktritt bei Minderauslastung gestattet. So ist's mir passiert. Trotz der mehrfachen Zusage, dass wir auch in der kleineren Gruppe fahren können, kam die Reisestornierung am Tag vor Fristablauf (= vier Wochen vor Reiseantritt). Dann noch was zu organisieren ist fast unmöglich. Das Alternativangebot war eine Frechheit. Deshalb. Meiner Meinung nach abzuraten!!




    edit Mod: bitte keine Namensnennung und nicht threads zweckentfremden um einen bestimmten Verantstalter zu kritisieren, das kannst du ggf. per PN machen. Name editiert.

  • Zitat

    Original von Ummon
    Und das ist die Krux oder sie kann es zumindest sein - bei uns werden Dienstreisen i.d.R. nur genehmigt, wenn man ein Kreuzchen bei "Ich verzichte auf Reisekostenerstattung" setzt.
    Oder zumindest steigen die Chancen auf Genehmigung dadurch ordentlich.


    Einfache und klare Reaktion: wenn ein Dienstgang/eine Dienstreise nicht genehmigt wird, wenn du auf die Reisekostenerstattung nicht verzichtest, dann machst du das eben nicht. Da kann dich niemand zu zwingen, auch dein Dienstherr nicht.


    Wenn es "wichtig genug" ist, kann man natürlich verzichten - aber dann darf man sich hinterher auch nicht beschweren; und man muss sich bewusst sein, dass es auf lange Sicht eben diese Verhaltensweise ist, die dem Dienstherren so elegant ermöglicht, allgemeine Bildungskosten auf die Privattasche des Lehrers umzulegen...


    Nele

    2 Mal editiert, zuletzt von neleabels ()

Werbung