Beförderungsstellen

  • Hallo Ihr Lieben,


    wie sieht es eigentlich aus mit A15-Stellen - können sich darauf nur Beamte bewerben? Und muss man mind. schon in A 14 drin sein, um sich darauf bewerben zu können? Wenn man E15 kriegen könnte, würde sich ein 2. Staatsexamen natürlich doch noch lohnen.


    LG


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat

    Original von Sissymaus
    Beamter muss man nicht sein, aber Studienrat. Also 2. Staatsexamen.


    Was machst Du denn nun? OBAS oder PEF?


    Studienräte sind Beamte.

  • Zitat

    Original von callum
    Man muß eine Lehrbefähigung haben.


    Das heißt ein 2. Staatsexamen oder ein 2. Staatsexamen gleichgestellten Abschluß.


    Mit der PEF kann man sich nicht auf Beförderungsstellen bewerben.


    "Irgendwo" in den OBAS-Infos steht sinngemäß, dass man mit dem erfolgreichen Abschluss (= 2. Staatsexamen) eine Lehramtsbefähigung erwirbt, mit der man sich auf Funktionsstellen bewerben kann.


    Das man eine Lehramtsbefähigung braucht, um mehr tun zu dürfen, als "nur" zu lehren ... das steht "irgendwo" in den Schulgesetzen drin ... macht ja auch Sinn, dass man dafür wirklich Lehrer sein muss ... und nicht nur als Lehrer arbeiten darf.


    Und auf der Internetseite unseres (zukünftigen) Arbeitgebers findet man hier:


    http://www.schulministerium.nr…he_Einfuehrung/index.html


    "Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte/r erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden."



    Von einer Sondermaßnahme für Seiteneinsteiger auf Funktionsstellen ... z.B. SL ... ist mir (noch) nichts bekannt .... aber bei dem Andrang der da unter den Lehrern herrscht, SL zu werden ... wer weiß ... ;)

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Den zweiten Teil der Frage habt ihr leider ignoriert.


    Können sich Angestellte auch bewerben - in welcher Gehaltsstufe müssen sie vorher mindestens gewesen sein?


    LG


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat

    Original von step
    Von einer Sondermaßnahme für Seiteneinsteiger auf Funktionsstellen ... z.B. SL ... ist mir (noch) nichts bekannt .... aber bei dem Andrang der da unter den Lehrern herrscht, SL zu werden ... wer weiß ... ;)



    Man braucht eine Lehrbefähigung, solche Stellen besetzen zu können und da die PEF keine Lehrbefähigung darstellt, ist es nicht möglich, sich auf Beförderungsstellen bewerben zu können.



    Sonnenkönigin: Die Voraussetzungen werden jeweils in den Anzeigen bekannt gegeben. Allerdings ist üblich, daß man eine A14 besetzt haben muß, bevor man sich auf eine A15 Stelle bewirbt, obwohl bei den Anzeigen steht, daß es für A13 [mit x Jahren Erfahrung] oder A14 offen ist.

  • step


    Sorry, aber das macht für mich gar keinen Sinn - man "darf" lehren, obwohl man keine Lehramtsbefähigung hat - aber auf Funktionsstellen, bei denen es noch nicht einmal um "lehren", sondern eher um Verwaltungsangelegenheiten, Schulrecht etc., geht, darf man sich nicht bewerben.

    Außerdem hängt für mich die Fähigkeit zu lehren nicht vom bestandenen 2. Staatsexamen ab, wie die Realität beweist.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Sonnenkönigin ()

  • Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Sorry, aber das macht für mich gar keinen Sinn - man "darf" lehren, obwohl man keine Lehramtsbefähigung hat - aber auf Funktionsstellen, bei denen es noch nicht einmal um "lehren", sondern eher um Verwaltungsangelegenheiten, Schulrecht etc., geht, darf man sich nicht bewerben.


    Hi Sonnenkönigin,


    du hast es vestanden!!!


    Schon mal Catch 22 gelesen?


    Gruß


    koag

  • Tja, wenn man unter seinesgleichen bleiben möchte, dann auf diesem Weg. Warum sonst tun sich große Kliniken so schwer die administrativen Leitungsfunktionen an Leute mit entsprechenden Fähigkeiten abzugeben. Nach Jahren der Misswirtschaft kommen aber nun auch immer mehr Betriebswirte in solche ehemals den Ärzten vorbehaltenen Stellen. An den Schulen wird sich das sicher irgendwann auch mal ändern. Ab einer gewissen Schulgröße geht es dann nämlich auch um betriebswirtschaftliche Aspekte der Führung und da ist man als Reli/Sportlehrer vielleicht dann doch überfordert (was nicht heißt, dass man es nicht lernen könnte, aber es gibt Leute die sich nur mit sowas beschäftigen).

  • Sonnenkönigin schreibt:

    Zitat

    wie sieht es eigentlich aus mit A15-Stellen - können sich darauf nur Beamte bewerben? Und muss man mind. schon in A 14 drin sein, um sich darauf bewerben zu können? Wenn man E15 kriegen könnte, würde sich ein 2. Staatsexamen natürlich doch noch lohnen.


    Für NRW (in Bayern siehts anders aus) Ja, (fast) alle A15-Stellen werden auch für Angestellte ausgeschrieben. Theoretisch spielt es im Berwerbungsverfahren keine Rolle, ob Du Angestellter oder Beamter bist. Du musst allerdings als Angestellter und Beamter das 2. Stex. haben.


    In der Praxis finden sich allerdings nur sehr wenige Angestellte auf A 15-Stellen mit TVL-15-Besoldung (das hat verschiedene Ursachen)


    TVL 15 ist auch einfach finanziell total unattraktiv für Angestellte (das ist wirklich i.d.R. mit Riesenmehrarbeit verbunden) - nen 325€ Job neben ner TVL 13-Stelle zu machen bringt finanziell mehr.


    Also: ich würde die Entscheidung über PE oder Obas nie von irgendwelchen TVL 15-Möglichkeiten abhängig machen - ganz einfach, weil die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass Du jemals eine haben wirst (und zudem ist das finanziell total unattraktiv).


    Theoretisch kannst Du auch von TVL 13 zu TVL 15 'springen', das ist aber reine Theorie. Für A15/TVL 15 hat man i.d.R. etliche Jahre in der Funktion als Oberrat (egal ob verbeamtet oder nicht) gearbeitet.

  • Hallo zusammen,


    ich antworte mal auf alle "Frühaufsteher" gemeinsam ... es geht hier um die Funktionsstellen (A15) ... also um die Stellen, in denen Lehrer zusätzlich zu ihrem Lehr-Job auch Dinge machen, die verwaltungstechnisch anfallen ...


    Also der Abteilungsleiter, der für mehrere Klassen/Stufen tätig ist und dort berät, koordiniert, usw. ... also im Prinzip Dinge macht, die ein normaler Klassenlehrer auch macht ... nur halt deutlich mehr davon und auf einer anderen Ebene.
    Diese Position hat für mich auf jeden Fall was mit lehren zu tun ... da gehört für mich also definitiv ein Lehrer hin! Die Verwaltungstätigkeit ist untergeordnet ... und jemanden für diese Position an der Schule einstellen ... der von Schule, Lehre etc. keinen Schimmer hat ... aber knicken-lochen-abheften kann ... hielt ich für keine gute Idee ...


    SL ... da ist die Verwaltungsfunktion schon deutlich ausgeprägter ... aber trotzdem ... auch diese Funktion hat mit lehren zu tun. Und dazu halte ich es für notwendig, dass die SL selbst Lehrer ist ... wie sollte er sonst seine Leute ... "beurteilen" können ... "helfen" und "unterstützen" ... vernünftig mit den Seminaren zusammenarbeiten ... wissen, wovon er redet ... selbst tun, wovon er redet! Nicht umsonst hat man bei den SL trotz der vielen neuen Aufgaben nach wie vor eine gewisse Stundenzahl als Lehrverpflichtung. Und nebenbei ... die SL die ich privat kenne, würden alle gerne weniger Verwaltung ... aber dafür wieder mehr Zeit für Dinge haben, die direkt und indirekt nur mit der Lehre zu tun haben.


    Die Funktionsstellen HEUTIGER Prägung haben also immer auch mit lehren zu tun ... ein gewisser Teil, wenn sich sogar der deutlich überwiegende, wird gelehrt ... und deshalb macht es meiner Meinung nach auch (sachlich) Sinn, dass man da nur als Lehrer hin darf. Wer denn sonst?
    Verwaltungsangelegenheiten, Schulrecht etc. kommen "ja nur in gewissem Umfang dazu" ... oder sollten etwa Verwaltungsfuzzis solche Stellen besetzen ... incl. der Stunden, die die Stelleninhaber auch unterrichten müssen ... der Sachbearbeiter - der sich vielleicht von der BR an die Schule hat versetzen lassen - macht dann auch Unterricht oder wie ...
    Und das man festlegt, dass sich da nur Lehrer bewerben dürfen ... und eben zum Beispiel keine PEFler ... das IST eben so ... der Lehrer hat nun mal eine andere Ausbildung ... und dann ist das auch völlig ok ...



    Worüber man reden sollte ... ich denke muss ... ZUKÜNFTIG ... ist, dass man die ganzen Lehrer, die irgendwie Funktionen innehaben, von dem Verwaltungsanteil befreit ... die nur noch das behalten, was wirklich direkt mit SuS, Unterricht etc. zu tun hat ... alle Verwaltungsaufgaben aller Funktionsstellen gebündelt werden ... und es dann eine Verwaltungsposition an Schulen gibt. Das würde grundsätzlich Sinn machen ... dann hätte diese Funktionsstelle auch nichts mehr mit lehren zu tun ... und was sollte dann ein Lehrer dort ... das wäre dann etwas für einen Verwaltungsassistenten ... so gibt es ihn übrigens an einigen Schulen schon - und das nicht nur an Privatschulen (haben so jemanden eigentlich immer). Und ich würde dabei sogar soweit gehen, dass ich auch einen Großteil der Verwaltungsarbeiten von den BR zu den Schulen legen würde ... alles was direkt mit der jeweiligen Schule und dem dortigen Personal zu tun hat ... dann würde auch die Distanz ... raumlich, sachlich, personal ... zwischen Schule und Verwaltung verschwinden ... alle hätten ihren Ansprechpartner vor Ort ... und auch einen gehörigen Teil der Entscheidungsbefugnisse würde ich an die Schulen legen ... usw. ... dann würde auch diese Floskel "selbständige Schule" langsam mal mit Inhalt gefüllt .... und wäre nicht mehr nur Pseudoetikett.


    Die Einstellung von SE - mit allem was dazu gehört - würde ich übrigens auch der BR wegnehmen ... aber nicht an die Schulen legen - das wäre viel zu aufwendig, wenn sich jede Schule mit all den Einzelheiten beschäftigen müsste ... das würde ich direkt zum Ministerium legen ... dann gäb es auch nicht mehr den Unsinn, dass es jede BR so macht, wie sie meint ... obwohl das Gesetz für alle gleich ist.



    Und ... was die "Lehramtsbefähigung" der Lehrer angeht ... was haben eigentlich die PEFler ... wie nennt sich das ... ??? ... ich meine ich hätte da mal irgendwo was gelesen, bei denen hieße das dann "Lehrbefähigung" ... oder war es "Lehrerlaubnis" ... ??? ... zur Unterscheidung zwischen Lehrern (2. StEx) und Lehrern (PEF, usw.) ... hat da jemand was parat ... kann das nicht mehr finden ... wohl schon verwaltungstechnisch abgelegt ... Ablage P. ;)



    Gruß,
    step.


    P.S.: Ob man sich eine solche Funktionsstelle ... "Verwaltungszwangsjacke" ... mal abgesehen von der schlechten Bezahlung für die viele Mehrarbeit ... als Angestellter wirklich antun sollte ...

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    5 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • Hallo,


    man darf bei all dem nie vergessen, dass die PEF'ler ja am Schluss der einjährigen Massnahme eine Teilnahmebescheinigung erhalten, es ist ja noch nicht mal eine "richtige" Prüfung damit verbunden (bitte nicht falsch verstehen...).


    Auch wenn es in der Praxis nur allzu oft vorkommt, dass die PEF'ler sich im täglichen Unterricht nicht von den "normalen" Lehrern mit 2. Stex unterscheiden, so ist es aber formell doch leider ein Riesenunterschied, mit den Auswirkungen, dass ich zB als PEF'ler im Grunde immer an NRW gebunden bin, da die anderen Bundesländer diese Ausbildung gar nicht, oder bestenfalls nur anteilig anerkennen...

    Es grüßt aus Sinzig am Rhein


    Mario Wettlaufer

  • Zitat

    Original von step
    Und ... was die "Lehramtsbefähigung" der Lehrer angeht ... was haben eigentlich die PEFler ... wie nennt sich das ... ???



    Lehrerlaubnis / Lehrbefugnis heißt das.


    Wir sagen auf Englisch "making a mountain out of a molehill" und das ist das, was gerade hier geschieht glaube ich.


    Es ist egal, was für andere Tätigkeiten man macht - die Frage bezog sich auf A15 Stellen und nicht um das ganze "Ja aber man macht auch das und das"

  • Zitat

    Original von callum


    Lehrerlaubnis / Lehrbefugnis heißt das.


    ?(


    Also ich habe mal eben in den Veröffentlichungen aus der "Bibel der Schulverwaltung" ... also im Amtsblatt ... nachgesehen bzw. gesucht ... wen's interessiert 424-6.05.10-47989/06 .... und demnach hat das Ding tatsächlich überhaupt keinen Namen. Da steht nur, dass Lehrkräfte ohne Befähigung zu einem Lehramt ... eine einjährige pädagogische Einführung erhalten. Dann kommt der ganze "Quark" bzgl. Sinn und Ablauf ... und am Ende heißt es lapidar: "Über die Teilnahme an der pädagogischen Einführung stellt das Studienseminar für Lehrämter an Schulen eine Bescheinigung aus." Das war's ...


    Finde ich aber blöd, dass das Ding nicht einmal einen Namen hat ... :D

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



    3 Mal editiert, zuletzt von step ()

  • wossen


    Danke, du hast mir sehr weitergeholfen! jetzt weiß ich auch, warum es so wenige Angestellte auf Funktionsstellen gibt - abgesehen davon, dass sich auch die Beamten nicht großartig um diese Jobs zu reißen scheinen.

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  • Hi Achso,


    das sehe ich genauso wie du - denke, dass die Lehrer alle nicht für solche Stellen ausgebildet sind - das beste Beispiel sind ja die SL, die plötzlich eine Manager-Funktion bekleiden ohne dafür persönlich oder fachlich qualifiziert zu sein. Womit ich jetzt nicht sagen will, dass in der Wirtschaft überall fähige Köpfe in Führungspositionen sitzen ...

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Sonnenkönigin schreibt:

    Zitat

    abgesehen davon, dass sich auch die Beamten nicht großartig um diese Jobs zu reißen scheinen.


    Nene, A 15 Stellen gehen weg wie warme Semmel. Bei Beamten lohnt sich das ja auch richtig netto - und dazu der höhere Pensionsanspruch, der sich ja nach dem Endgehalt berechnet (während die Rente nach Lebenseinkommen berechnet wird - und dadurch TVL 14 oder 15 kaum einen Unterschied macht)

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