Versicherungstechnische Frage Private Autofahrten mit Schülern

  • Hallo zusammen!


    Folgende Situation: Ich wurde von meiner Rektorin gefragt, ob ich als Hobby-Schachspieler Lust hätte, an unserer Schule ein Schach-AG anzubieten. Klar, würde ich gerne machen und mit Schülern dann auch außerhalb der Schulzeit zu Turnieren fahren.
    Dabei tat sich aber die versicherungstechnische Frage auf: Wie ist das abgedeckt, sollten also beispielsweise außerhalb der Schulzeit bei mir im Auto Schüler mit auf ein Turnier fahren und es geschieht ein Unfall und die Schüler werden schwer verletzt? Welche Versicherung springt da ein? Oder sollte ich gleich der Einfachheit halber gleich davon absehen, mit Schülern auf Turniere außerhalb der Schule fahren zu wollen?


    Rakmaerin

  • Die Genehmigung einer außerunterrichtlichen Veranstaltung sollte das doch eigentlich abdecken.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • In meinem hessischen Referendariat habe ich gelernt, niemals, nie und unter keinen Umstäden Schüler im privaten Kfz mitzunehmen, da man haftbar gemacht wird. Quelle habe ich keine, da es sich ohnehin um Hessen handelt, wäre das für deinen Zusammenhang auch nicht wirklich hilfreich. Ich an deiner Stelle würde da eine Rechtsquelle suchen bzw. mich anderweitig (Gewerkschaft etc.) kundig machen.

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

  • Da meine Schule sehr laendlich gelegen ist und der Grossteil unserer Schueler mit dem Bus kommt, bleiben bei uns manchmal welche uebrig (Bus verpasst, von Eltern vergessen, was auch immer...). Zur Not bin ich ueber die Schule versichert, wenn ich Schueler deswegen "transportiere". Allerdings ist das bei mir generell in der normalen Versicherung abgedeckt (hatte ich extra nachgefragt und ist bei meinem Anbieter der Fall, aber nicht unbedingt bei jeder Versicherung gleich eingeschlossen).


    Wenn bei uns Schueler zu solchen Veranstaltungen gehen, wir aber normalerweise Transport von der Schule organisiert und gestellt (Minibus). Ansonsten muessen Eltern transportieren. Das Lehrer den Transport uebernehmen ist eigentlich unueblich und eben nur in diesen Sonderfaellen der Fall. (Da muessen wir uns dann auch Erlaubnis von den Eltern einholen, bevor wie die Kids ins Auto packen.)

    • Offizieller Beitrag

    In NRW wäre es erlaubt und versicherungstechnisch abgedeckt (hat mir zumindest gestern meine Chefin bestätigt), wenn es zwingende Gründe gibt, dass die Kinder mit dem Privatauto des Lehrer fahren müssen.


    Ich hole mir trotzdem immer die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern ein, wenn es mal nötig ist.


    Man muss allerdings (in der Grundschule) z.B. die nötige Anzahl Kindersitze im Auto haben und dies vorher organiseren.


    Hinzu kommt noch die "männliche" Vorsicht. Man sollte lieber etwas zu paranoid sein und dafür sorgen, dass man niemals mit ein oder zwei Schülerinnen alleine im Auto fährt.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: kurze Internet-Recherche hat ergeben, dass die Mitnahme von Schülern im Privatauto in BaWü nicht erlaubt ist. Im Unfallfall haftet der Lehrer/Fahrer.

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