• Habe heute bei der Schulaufgabe in Klasse 8 zwei Schüler beim Reden erwischt.
    Habe das Blatt ohne Warnung abgenommen.
    Nun gehen die Meinungen stark auseinander. Zu streng, unmenschlich, genau richtig, gut weil kosequent usw.


    Wie handhabt ihr sowas?

  • finde ich ab sekI auch vollkommen richtig - arbeit abnehmen und bis dahin bewerten.
    hätte ich das heute beim nomen-test in meiner 2 gemacht, wären es 18 von 24 kinder gewesen. die fingen sofort an, im team zu arbeiten - grund: es gab ja keine unterschiedlichen gruppen (wie sonst), dann kann man die anderen auch fragen. :rolleyes:

  • Die Gesetzeslage ist meines Wissens nach so:


    Wenn man die Schüler vor dem Test darauf hingewiesen hat, dass sie nicht abschreiben und Kontakt aufnehmen dürfen und auch nicht einmal den Eindruck erwecken dürfen, dass sie schummeln,
    DANN hat man als Lehrer völlig freie Hand und kann machen, was einem sinnvoll erscheint. Ich jedenfalls sage das vor jedem Voc-Test an, und ich gebe dann gnadenlos eine 6, wenn jemand erwischt wird. Eine Katz-und-Maus-Spielerei in Tests und Arbeiten möchte ich gleich im Vorhinein vermeiden.


    Hier in deinem Fall würde ich bis zu dem Punkt bewerten, wie die Schüler geschrieben haben.
    Das solltest du dann in Zukunft aber nicht mehr machen, denn Kinder, die nicht so gut gelernt haben, werden durch eine SOLCHE Regelung ja nicht vom Spicken abgehalten ("Versuchen kann man's ja mal"). Es sollte immer gleich eine 6 geben, dann versuchen es höchstens nur noch diejenigen, die überhaupt nicht gelernt haben, weil sie überhaupt nichts zu verlieren haben.


    Hamilkar

  • Zitat

    Original von Hamilkar
    Die Gesetzeslage ist meines Wissens nach so:


    Wenn man die Schüler vor dem Test darauf hingewiesen hat, dass sie nicht abschreiben und Kontakt aufnehmen dürfen und auch nicht einmal den Eindruck erwecken dürfen, dass sie schummeln,
    DANN hat man als Lehrer völlig freie Hand und kann machen, was einem sinnvoll erscheint.
    Hamilkar


    Ist mir neu, dass ich die SuS vor jeder Arbeit darauf hinweisen muss, dass Spicken/Reden/Abschreiben bestraft wird (mit der Note 6). Evtl. wieder länderspezifisch?


    Dass es nach MEINEM Eindruck geht, sage ich allerdings zur Sicherheit trotzdem immer vorher ...

  • Für den schulischen Bereich gibt es für Baden-Württemberg in § 8 (6) NotenbildungVO folgende Regelung:


    „Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit „ungenügend“ bewertet werden.“


    Für Abschlußprüfungen können aber Spezialregelungen vorgehen (vgl. bspw. § 28 NGVO für die Abiturprüfung).

  • Genau, denn in allen anderen Fällen hat ein Schüler, der spickt, so wenig zu verlieren, dass er eigentlich blöd wäre, es nicht zu versuchen.
    Ich bin erwischt worden? Macht nichts, schreibe ich halt die Arbeit noch einmal. Notenabzug ist auch nicht schlimm, da ich oft genug nicht erwischt werde und daher gelegentlich auch mal eine etwas schlechtere Note riskieren kann.
    Ich warne zu Beginn meiner Arbeiten auch ausdrücklich noch einmal, dass Spickversuch ohne vorherige Warnung die 6 gibt, und sobald alle ihre Blätter haben, gilt "Wer jetzt noch redet, zählt als Spickversuch". Wenn man das einige Male durchzieht und auch konsequent umsetzt, spricht sich das bei den Schülern auch schnell herum und sie getrauen sich weniger. Ich habe daher schon seit langem keinen mehr beim Spicken erwischt.


    Sarek

Werbung