Die Sache mit dem Absetzen des Lehrerarbeitszimmers...

  • ....nervt so langsam aber sicher gewaltig!


    Zur Info, an alle die es noch nicht migbekommen haben (so wie ich). Ich habe heute nach 30 Versuchen endlich mal meinen Sachbearbeiter im Finanzamt an die Strippe bekommen. Ich wolte von ihm wissen, wann sie denn nun mal in die Gänge kommen und die Steuerbescheide nachträglich korrigieren, die wegen des Arbeitszimmers nur vorläufig waren (Zur info: Ich habe so spät die Erklärung gemacht, dass bei mir der Hinweis "vorläufig" eingetragen war. Für die Leute, die Widerspruch einlegen mussten, gilt diese Info nicht. Wie das bei denen ist, weß ich nicht).


    Dabei heraus kam: TROTZDEM, dass der Bescheid nur voräufig war, muss ich ABERMALS einen Antrag zur Überprüfung stelen. Ein formloser Zweizeiler reicht angeblich.


    Auf meinen Hinweis, dass das damals bei der Fahrtkostenpauschale aber automatisch neu geprüft wurde, meinte der gute Mann, dass das eigentlich auch so wäre. Aber das Land könne nicht alles einzeln auf Arbeitszimmer prüfen (ist das nicht im Computer erfasst?), daher muss zunächst ein ANtrag her, sonst keine Prüfung und kein Geld.


    Und nein, es wäre nicht irgendwo öffentlich verlautbart worden.


    UNVERSCHÄMTHEIT!


    Gruß
    sini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

    4 Mal editiert, zuletzt von sinfini ()

  • Mir fehlt im Moment auch etwas der Durchblick. Die Einkommensteuerbescheide waren vorläufig, aber man musste trotzdem Widerspruch einlegen, um das Geld für das Arbeitszimmer nachgezahlt zu bekommen. Wer für 2007 und 2008 keinen Widerspruch eingelegt hat, geht leer aus! Richtig oder?

  • Hallo Ronda, das ist nicht ganz richtig.


    Die ersten Steuerbescheide sind ohne Hinweis auf Vorläufigkeit rausgegangen. Die Leute MUSSTEN Widerspruch einlegen, sont haben sie jetzt keinen Anspruch mehr.


    Wegen der vielen Klagen stand auf den späteren Steuerbescheiden der Hinweis: Voräufig aufgrund unklarer Rechtslage zum Thema Arbeitszimmer.
    Diese Leute mussten keinen Widerspruch mehr einlegen. ABER: Wenn man nun möchte, dass das berücksichtigt wird, dann geschieht das nicht, wie seiner Zeit bei der Pendlerpauschale, automatisch, sondern man muss das Amt um erneute Überprüfung bitten.


    Gruß
    sini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Da kann ich ja vielleicht noch mit einem kleinen Weihnachtsgeschenk rechnen, die Steuerbescheide von 2007 und 2008 sind beide nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig!

  • Na dann herzlichen Glückwunsch ;)


    Du musst nur rauf achten, dass die auch wegen des Arbeitszimmers vorläufig sind ;) Das muss da irgendwie drin stehen. NUR vorläufig nach § 165 reicht nicht aus. Darunter steht dann genau, welche Breiche das alles betrifft.


    Und überhaupt...Weihnachtsgeschenk? Rechne mal eher mit Ostern ;)


    LG sini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

  • Wichtig ist auf jeden Fall bei den Finanzämtern schriftlich zu beantragen, dass die vorläufigen Bescheide jetzt angepasst werden.


    Dazu wollte bei mir das Finanzamt die ganzen Nachweise für das Arbeitszimmer der letzten paare Jahre wieder haben.


    Immerhin habe ich jetzt schon eine entsprechende Erstattung erreicht. Das passt so kurz vor Weihnachten ganz gut.


    Grüße
    Peter

  • Na super... da hätte ich ja noch lange warten können. Danke für die Info, sinfini. Ich werde direkt mal einen Brief aufsetzen.


    LG


    Sina1.4

  • Zitat

    Original von sinfini
    Und überhaupt...Weihnachtsgeschenk? Rechne mal eher mit Ostern


    Bei mir kam der geänderte Steuerbescheid vor zwei Wochen - mit Überweisung. Ohne dass ich etwas unternehmen musste.


    knapp 1000 Eumel Weihnachtsgeld :klatsch:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von sinfini
    Und überhaupt...Weihnachtsgeschenk? Rechne mal eher mit Ostern


    Bei mir kam der geänderte Steuerbescheid vor zwei Wochen - mit Überweisung. Ohne dass ich etwas unternehmen musste.


    knapp 1000 Eumel Weihnachtsgeld :klatsch:


    Ich hatte 2007/08/ jedesmal die vollen Sätze beantragt und brav Widerspruch eingelegt

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wie lange kann man denn noch für welche Jahre Widerspruch einreichen?


    Das ist für mich ein Buch mit sieben Siegeln...


    Wie macht ihr eure Steuererklärung eigentlich immer?
    Steuerberater? Software?


    Fröhliche Weihnachten wünscht euch
    DO_it

  • Ich hatte eine email mit der Nachfrage - na, wie ist denn der Stand der Dinge bzgl ... - hingeschickt. Auch das sehen die als Antrag zur Prüfung und reicht also aus. Nun kam vor 2 Wochen die Änderung und das Geld - für 3 Jahre ca. 1200 €.

  • Zitat

    Original von cubanita1
    Ich hatte eine email mit der Nachfrage - na, wie ist denn der Stand der Dinge bzgl ... - hingeschickt. Auch das sehen die als Antrag zur Prüfung und reicht also aus. Nun kam vor 2 Wochen die Änderung und das Geld - für 3 Jahre ca. 1200 €.


    Wow, das ist ja interessant.
    Was hast du denn in der Mail geschrieben? Bzw. wie hast du das formuliert?


    A lá "Bitte überprüfen Sie meine Steuererklärungen in Bezug auf die Änderungen bei der Absetzung des Arbeitszimmers?".... bin bei steuerlichen Dingen nicht so gut...


    VLG DO_it


  • Für mich klingt das eher nach einer Mail.


    "Ich wollte einmal nachfragen, wie weit sie mit der Nachberechnugn wegen des Arbeitszimmers sind!"

  • Zitat

    Original von Susannea


    Für mich klingt das eher nach einer Mail.


    "Ich wollte einmal nachfragen, wie weit sie mit der Nachberechnugn wegen des Arbeitszimmers sind!"


    Genau, ich hab wirklich zu Händen des Sachbearbeiters geschrieben: Ich hätte gern Auskunft über den Bearbeitungsstand bezüglich der Absetzbarkeit des AZ. Steuernummer sowieso sowieso und gut. Vielen Dank für Ihre baldige Antwort ...


    Nach ca. 4 Wochen kamen die geänderten Bescheide für alle Jahre und das Geld. Auch online zusätzlich, weil ich über elster und software erstelle. Da war auch irgendwo ein Anschreiben: aufgrund ihres Antrages ... - daher nehme ich an, so eine email werten sie zumindestens hier bei uns auch als Antrag zur Prüfung.
    Ich hatte einfach das Gefühl, nachfragen beschleunigt die Sache. Ansonsten vermute ich schon, das alle geprüft werden, aber die die nicht fragen viiiiieeeeeelll später dran sind, eben weil sie nicht nachfragen :D

  • Zitat

    Ansonsten vermute ich schon, das alle geprüft werden, aber die die nicht fragen viiiiieeeeeelll später dran sind, eben weil sie nicht nachfragen


    Ich finde deine "Vermutung" ein wenig ärgerlich. Ich habe den Thread hier extra geöffnet, weil ich -OHNE VERMUTUNG - die Auskunft vom Finanzbeamten habe, der eben gesagt hat, dass ohne gesonderte Anfrage nichts geschieht. (Im Übrigen hatte ich diese Info drei Tage später auf einem Flyer von irgendeinem Verein auch im Fach liegen.)


    Es mag sein, dass das in anderen Bundesländern (hier: NRW) anders ist, aber der Thread wird dadurch ad absurdum geführt, da deine Aussage meiner ursprünglichen widerspricht und auch noch falsch ist!


    Gruß
    sini

    Es gibt keine andere vernünftige Erziehung, als Vorbild sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. (A. Einstein)


    Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin und niemand ging, um einmal nach zu schauen, wohin man käme, wenn man ginge! (H. Pestalozzi)


    Im ganzen ist man kummervoll und weiß nicht, was man sagen soll. (W. Busch)

    2 Mal editiert, zuletzt von sinfini ()

  • Hab deinen Einspruch verstanden. Eine Vermutung ist ja etwas nicht belegtes und so wollte ich es verstanden wissen! Guten Rutsch und viel Entspannung!


    hatte nochmal nachgesehen und siehe da: So wird aus einer Vermutung eine Festlegung, die sogar schriftlich nachzulesen ist!
    http://www.finanzamt.brandenbu…etail.php/bb1.c.220684.de


    zitat:


    Wann müssen Brandenburgs Steuerzahler aktiv werden?
    Die Finanzämter werden die von der Neuregelung betroffenen und nicht bestandskräftigen Bescheide soweit wie möglich von Amts wegen, das heißt von sich aus ändern.


    Wurden in der Steuererklärung bereits Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit („Anlage N“) erklärt, ist daher eine erneute Antragstellung beim Finanzamt grundsätzlich nicht erforderlich. Entsprechendes gilt, wenn die Aufwendungen im Rahmen eines zulässigen Einspruchs oder eines innerhalb der Einspruchsfrist gestellten Änderungsantrages geltend gemacht worden sind.


    In allen anderen Fällen kann das Finanzamt eine Bescheidänderung nur auf Antrag der Steuerpflichtigen vornehmen. Dies gilt zum Beispiel für solche Fälle, bei denen Steuerpflichtige bisher in der Steuererklärung keine Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer erklärt oder diese im Rahmen einer anderen Einkunftsart als bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht haben, zum Beispiel bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit.

    2 Mal editiert, zuletzt von cubanita1 ()

Werbung