Rechte während Schwangerschaft

  • Zitat

    Original von Susannea
    Der Hausarzt kann dich sowohl krankschreiben als auch ein BV ausstellen.


    Ah, das wusste ich nicht, ich dachte, das kann nur der Gyn im Hinblick auf die Schwangerschaft.
    LG pinacolada

  • Zunächst Herzlichen Glückwunsch!


    Du solltest dich unbedingt von deinem FA beraten lassen. Meines Erachtens müssen Schwangere weder Aufsichten machen noch Mehrarbeit leisten, habe noch nie Gegenteiliges gehört oder gesehen. Meine Kollegin, vorher übrigens NRW, hat dort schwanger auch nie Aufsicht machen müssen. Sie wies mich nämlich noch darauf hin, dass Schwangere dies nicht müssten, als sie neu zu uns nach RLP kam und ich schwanger war. Ich wusst das nämlich nicht. Wenn noch nicht geschehen, sprich unbedingt mit der Schulleitung und sage auch, dass du dich im Moment nicht besonders gut fühlst.


    Alles Gute für dich und dein Baby!

    3 Mal editiert, zuletzt von drsnuggles ()

  • Hallo,


    wie ist das denn im ersten Jahr nach der Geburt? Wenn ich es richtig verstanden habe, bekommt man max. 1800 € und davon muss man auch noch die Krankenkasse bezahlen???? Was ist wenn man sich das finanz. nicht leisten kann? Darf man einige Stunde geben um das Erziehungsgeld aufzubessern? Sofern der Krippenplatz oder eine Tagesmutter nicht teurer ist als das was man dann dazu verdient.....hat damit jemand Erfahrung? Kindergeld bekommt man auch noch aber das wars oder?



    LG
    Solveig

  • Hallo Solveig,


    ich will mich ja nicht unbeliebt machen, aber du solltest dich freuen, dass du 1800 Euro bekommst.
    Viele der hier anwesenden Eltern haben ihre Kinder vor der Einführung des Elterngeldes bekommen.
    Bei einigen Eltern war dann aber wiederum das gemeinsame Elterneinkommen zu groß um das damalige "Erziehungsgeld" zu bekommen. Oder sie haben nur eine geringe Summe bekommen.
    Auch diese Eltern mussten ihre Versicherung selber zahlen.
    Sorry, ich mein es nicht persönlich, aber es gibt in Deutschland mit Sicherheit viele Familien, die immer mit einem ähnlichen Betrag ihre mehrköpfige Familie ernähren müssen.


    lg
    try


    PS: In NRW kannst du auf jeden Fall Teilzeit in Elternzeit arbeiten, auch mit unterhälftiger Stundenzahl. Je nach Kommune bekommst du dann als Berufstätige sogar eine Tagesmutter mitfinanziert oder sogar ganz gesponsert. Eine Kita würde sich für die wenigen Stunden ja wirklich nicht rentieren.

  • Hi Try,


    danke für deine Antwort. Natürlich sind 1800 € noch viel Geld aber wenn man nicht geplant hat schwanger zu werden und finanz. Verpflichtungen hat, kann einem eine Senkung des reg. Einkommens bös finanz. Probleme bereiten. Wenn du dann zudem nicht in einer 0815 Vorzeigefamilie lebst umso mehr. Naja was solls, irgendwie geht es ja immer weiter.



    LG

  • Hallo Solveig!


    Das wünsche ich dir: Dass es weiter geht.


    Vielleicht kannst du ja wirklich mit ein paar wenigen Stunden unterrichten.
    Kläre doch jetzt schon, wo du eine qualifizierte Tagesmutter herbekommst und ob das vom Jugendamt her finanziell unterstützt wird.
    Wenn dir dann klar ist, ob das ein Weg für dich ist,
    kannst du deine Schulleitung ja darauf ansprechen, dass sie dich möglichst aufwandsökomomisch ein paar Stunden einplanen können.


    Viel Erfolg und alles Gute für die Schwangerschaft,
    try

  • Hallo Solveig, bist du verbeamtet? Du bekommst während der Elternzeit einen Zuschuss von der Beihilfe, allerdings weiß ich nicht, ob das in jedem Bundesland der Fall ist. Und es ist nicht viel, habe mal gelesen 31,-?


    Weiß jmd., wie man den beantragt?



    Danke, m.


  • Sobald du arbeitest wirds angerechnet. Also bringts nur teilweise etwas. Es gibt oft Zuschüsse zur Versicherung.

  • NRW zahlt 35 Euro als Zuschuss für die private Versicherung dazu.
    Einfach ein formloses Schreiben an das LBV. So war es damals.
    lg
    try


    PS: Ach ja, das hatte ich nicht im Kopf, Einkommen wird auf das Elterngeld angerechnet.
    Wie siehts mit privater Nachhilfe aus. Bringt nicht so viel, aber was Vater Staat nicht weiß, wird eben auch nicht angerechnet :)

  • Zitat

    Original von try
    Wie siehts mit privater Nachhilfe aus. Bringt nicht so viel, aber was Vater Staat nicht weiß, wird eben auch nicht angerechnet :)


    Zählt zu Schwarzarbeit, ist somit nicht erlaubt und sicherlich im schlimmsten Fall ein Grund zum Ende eines Beamtenverhältnisses, wobei ich nicht denke, dass es soweit geht!

  • Es gibt in NRW von der Beihilfe wohl auch einen Zuschuss für die Erstausstattung. Keine Ahnung, wie viel das ist, aber wenn man knapp bei Kasse ist, kann man ja jeden Euro gebrauchen.
    LG pinacolada

  • Hallo,


    danke für die Anregungen. Ich werde mich bei meiner KV und der Beihilfestelle mal genau erkundigen.
    In der Mutterschutzzeit bekommt man ja noch sein reg. Gehalt oder? Zählen die 8 Wochen Mutterschutz schon zu der Elternzeit dazu oder beginnen die 12 Monate erst nach dem Mutterschutz?
    Wenn eine Teilzeittätigkeit auf das Elterngeld angerechnet wird, ist es fraglich ob es sich finanz. rechnet in dieser Zeit arbeiten zu gehen.



    LG


    Solveig


  • DIe 8 Wochen sind nicht Elternzeit, werden abermit dazu gezählt. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistungen und Lohnersatzleistungen gibts maximal 12 Monate (für nicht alleinerziehnde), also du bekommst dann eben nur 12 MOnate abzüglich der Zeit, die es nach der Geburt noch Bezüge gibt.

  • Zitat

    Original von pinacolada
    Es gibt in NRW von der Beihilfe wohl auch einen Zuschuss für die Erstausstattung. Keine Ahnung, wie viel das ist, aber wenn man knapp bei Kasse ist, kann man ja jeden Euro gebrauchen.
    LG pinacolada


    Weiß jemand wie und wo ich das beantragen kann? Kann auch der Mann so einen Zuschuss beantragen?

  • Bei der normalen Beihilfeabrechnung kann auf der ersten Seite ein Kästchen angekreuzt werden, mit dem man den Zuschuss beantragt.

  • Cool! Gibts sowas auch in NDS? Oder irgendwelche anderen "Vorteile", von denen man nicht unbedingt erfährt?

  • Weiß jemand, ob ein 400€-Job auch auf die 1800€ Elterngelad angerechnet werden?
    Wie sieht es mit der Übungsleiterpauschale aus?
    Danke für eure Hilfe!

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