Beihilfebescheid nachträglich ändern?

  • Hallo,


    wenn wir innerhalb eines Monats unserem Beihilfebescheid nicht widersprechen, ist das Ding ja rechtswirksam.
    Gilt das auch für die Beihilfe? Oder kann die - auch nach längerer Zeit - mitteilen, dass Sie einen Fehler gemacht hat und nun Geld zurückhaben will?


    Ich frage aus folgendem Grund: Mir wurde die gleiche Leistung, die vor 3 Monaten erstattet wurde, diesmal nicht erstattet. Ich überlege, ob ich Widerspruch einlegen soll und mit dem letzten Bescheid argumentieren soll. Ich habe Angst, dass der Schuss nach hinten losgeht und die Beihilfe ihren Bescheid, in dem Sie die Leistung erstattet hat ändert und auch in diesem Bescheid die Leistung nachträglich nicht erstattet.


    Ist diese Angst berechtigt? Geht immerhin um ein paar hunert Euro...


    Liebe Grüße,


    Jooge

  • Wie wurde die Ablehnung denn begründet??
    Ich glaube, ich würde auf jeden Fall mal bei der Beihilfestelle anrufen und auf den letzten Bescheid verweisen! Ich denke nicht, dass die Beihilfe ihre erbrachte Leistung zurückfordern kann/darf!

  • Hallo,


    danke für deine Antwort.
    Hast du Erfahrungen mit so einem Fall gemacht?
    Ich denke auch, dass die Beihilfe nichts zurückfordern darf, aber ich weiß es nicht.


    Spielt die Begründung der Ablehnung zur Klärung der Frage eine Rolle?
    Die Ablehnung wurde mit dem Standardsatz begründet:
    "In Ihrem Fall lassen die Begründungen nicht ausreichend den Charakter einer Ausnahme erkennen..."


    Wäre toll, wenn du mir nochmal antworten könntest, falls du näheres weißt.


    Liebe Grüße


    Jooge

    • Offizieller Beitrag

    wie kommst du denn darauf, dass ein alter Becheid geändert werden könnte; war irgendetwas daran auf Kulanzbasis bewilligt worden?

  • Hallo,


    danke für dein Interesse.


    Nun ja, ich habe ja versucht den Fall zu schildern. Die identische Leistung wurde mal erstattet, im nächsten Bescheid aber nicht. Gut möglich, dass die Erstattung im ersten Fall ein Fehler war. Von Kulanz ist meine Beihilfebearbeiterin weit entfernt.


    Ich befürchte, dass die Beihilfe den Fehler (wenn es denn einer war) korrigiert und die Erstattung aus dem ersten Bescheid wieder zurücknimmt, wenn ich jetzt anfange Wind zu machen.


    Ich hoffe aber, dass die Nichterstattung der Fehler war und ich im zweiten Fall (nach Widerspruch und Hinweis auf den ersten Fall) auch eine Ersattung bekomme.


    Ist die Befürchtung berechtigt?


    Gruß


    Jooge

  • Hmm. Das könnte natürlich sein. Dann wär die Sache klar.
    Weißt du wie das ist - darf die Beihilfestelle einen Bescheid nachträglich noch zu meinen ungunsten verändern?


    Gruß


    Jooge

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