Aufsicht Mittagspause

  • Hallo!
    "Ändert doch einfach den Passus ab in: Mittagessen in der Schule erwünscht ja/nein. Damit ist das Problem doch erledigt, oder? Was die Schüler dann in der Zeit nmachen ist ihre Sache. Ich finde die Fromulierung sehr problematisch bei Euch."

    Ich stimme da Anna vollkommen zu, denn so können die Schüler quasi machen, was sie wollen. Und die, die in der Schule essen wollen, bleiben einfach dort.
    ;)

  • Sachen gibts, die gibt es nicht!
    Bei uns an der Realschule dürfen die Kinder in der Mittagspause tun und lassen, was sie wollen: in die Stadt gehen, zum Supermarkt, Döner, Pizzeria, etc.pp. und wir haben AUCH einen Mittagstisch, der von den Kindern jedoch nicht gut angenommen wird. Ich habe es noch nie gehört, dass es da rechtlich ein Problem gäbe, was ja auch bedeuten kann, dass dem so ist! Von eurer Praxis habe ich jedoch noch nie gehört und finde sie auch frech, den Eltern gegenüber. Wir leben in einer Zeit, in der nicht alle Mamas um 12 in der Küche stehen, um ihren hungrigen Sprösslingen das warme Essen zu servieren. Und wenn bei euch in der Mensa das Essen so schlecht ist wie bei uns, dann gibt es nicht mehr viele Alternativen!
    Euer Rektor - oder ihr - solltet euch mal wegen der REchtslage schlau machen. Es kann ja nicht sein, dass alle anderen Schulen grob fahrlässig handeln. Man könnte es sich auch ganz einfach machen: Einfach die Eltern zu Beginn des Schuljahres unterschreiben lassen, dass sie die Verantwortung für die Ausflüge zum Supermarkt übernehmen! Fertig.

    Grüße
    Mara

    "Die beste Methode das Gute im Menschen zu wecken ist, ihn so zu behandeln, als wäre er schon gut." (Gustav Radbruch) :troest:

  • Schulgelände verlassen, die Zweite:

    Wenn ich die Unfallkasse richtig verstehe, sind Schüler versichert, die sich auf dem Heimweg oder zur direkten Nahrungsaufnahme befinden, nicht im Park o.ä.

    Bedeutet das, dass per Elternunterschrift Schüler jeden Alters und in jeder Pause das Gelände verlassen dürfen, nur dann die Unfallversicherung nicht mehr greift?

    Auch hier im Thread schrieben Leute, dass bereits ihre Fünftklässler gehen dürfen. Dürfen sie das auch in der großen Pause um 10uhr? Dann wäre ja niemand mehr auf dem Hof :S

  • Während der Schulzeit liegt die Aufsichtspflicht bei der Schule. Es ist grundsätzlich richtig, dass es die Möglichkeit gibt, dass Eltern solche Genehmigungen schriftlich erteilen, damit liegt die Aufsichtspflicht und das Versicherungsrisiko dann wieder bei ihnen. Es gibt keine klar gesetzlich geregelte Grenze dafür, bis wohin das möglich ist, das wird im Einzelfall ein Gericht entscheiden, wenn dann was passieren sollte.

    Ich persönlich würde mich auf gar keinen Fall darauf einlassen, dass Fünftklässler in den Pausen das Gelände verlassen dürfen. Ich gehe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass ein Gericht in Fall der Fälle die Schule zur Verantwortung ziehen wird, mit dem Argument, diese hätte die Unterschrift niemals akzeptieren dürfen, weil ganz augenscheinlich die Aufsichtspflicht von niemandem gewährleistet werden kann, wenn die Kinder ihre große Pause nicht auf dem Schulhof, sondern auf dem Weg zum Supermarkt drei Straßen weiter verbringen. Eine plausible Grenze für das akzeptieren solcher Unterschriften ist für mich erst die Oberstufe.

    Wie die Mittagspause zu werden ist, hängt von den genauen Umständen ab, es macht einen Unterschied, ob es sich um eine Betreuung im Rahmen des Ganztags handelt (dann ist die Schule auch durchgängig inklusive Mittagspause in der Aufsichtspflicht) oder ob der Schüler normalen Vormittagsunterricht hatte, dann Schulschluss hat und Nachmittags noch mal zu einer AG wieder kommt, dann hat die Schule mit der Zeit dazwischen nichts zu tun.

    Auf gar keinen Fall kann die Schule verpflichtet werden, solche Unterschriften zu akzeptieren, es bedarf einer Schuleinheitlichen Regelung.

    Bewerten und entscheiden muss das aber letztlich die Schulleitung.

  • Schulgelände verlassen, die Zweite:

    Auch hier im Thread schrieben Leute, dass bereits ihre Fünftklässler gehen dürfen. Dürfen sie das auch in der großen Pause um 10uhr? Dann wäre ja niemand mehr auf dem Hof :S

    Das wäre in NRW so nicht erlaubt.
    Quelle: BASS 2025/2026 - 12-08 Nr. 1 Verwaltungsvorschriften zu § 57 Abs. 1 SchulG - Aufsicht -

    I. Ziffer 5 ff.

    Zu Ziffer 6:
    Wir haben einen solchen Schulkonferenzbeschluss mit Mehrheit durch die Lehrkräfte (!) bekommen. Die Elternschaft war geschlossen dagegen, die SchülerInnenschaft geschlossen dafür. Da der Beschluss es der Schulleitung lediglich ermöglicht, Genehmigungen zu erteilen, liegt die Genehmigungshoheit nach wie vor bei der Schulleitung. Und da es für uns keinen triftigen Grund gibt, das Schulgelände in Freistunden oder während der Mittagspause zu verlassen, wurde dies Genehmigung bei den inzwischen sage und schreibe zwei Anträgen auch nicht erteilt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In BW ist es auch für Fünftklässler erlaubt, in der Mittagspause das Schulgelände zum Mittagessen zu verlassen. Wenn sie dabei auf direktem Weg zum Essen, egal ob zu Hause, beim Dönerladen oder der Eisdiele, unterwegs sind, sind sie auch versichert.

    Ich kenne es von mehreren Schulen so, dass die Schule die Eltern über die Risiken bezüglich der Vetsicherung informiert, und dass die Eltern dann schriftlich beantragen, dass ihr Kind zum Essen das Schulgelände verlassen darf. Denn es gibt auch noch Eltern, die ihre Kinder selbst mittags bekochen möchten. In der Regel haben in der 5. Klasse tatsächlich nur die Schüler, die zum Mittagessen nach Hause gehen, die Erlaubnis. Bei älteren Schülern dann mehr, die auch mal zum Dönerladen gehen.

    Das ist aber versichert, wenn es auf direktem Wege passiert. (Im Einzelfall wird das aber im Streitfall natürlich vor Gericht entschieden.)

    Meine Schule hat keine Mensa und irgendwo müssen die Schüler ja essen.

    Moebius Unterbinden könnt ihr den Supermarktbesuch kaum. Wäre ich dein Schulleiter, würde ich jedes Jahr wieder, alle Eltern darauf hinweisen, dass ein Supermarktbesuch auf dem Heimweg den Versicherungsschutz mindestens unterbricht und vielleicht sogar beendet.

    LG DFU

  • Ergänzung: Wenn die Eltern das Verlassen des Schulgelände nicht wünschen, dann sollten diese mit ihren Kindern sprechen.

    Wenn ihr an der Geländegrenze mit nur einer Aufsicht aber einen Großteil der Schüler zurückhalten könnt, wäre das auch noch eine Überlegung wert.

    LG DFU

  • Moebius Unterbinden könnt ihr den Supermarktbesuch kaum. Wäre ich dein Schulleiter, würde ich jedes Jahr wieder, alle Eltern darauf hinweisen, dass ein Supermarktbesuch auf dem Heimweg den Versicherungsschutz mindestens unterbricht und vielleicht sogar beendet.

    In der Frage oben ist ausdrücklich die Rede von "jede Pause" und da kann man nicht nur unterbinden, dass Fünftklässler das Schulgelände verlassen, man muss es auch unterbinden.

    Und die Mittagspause ist nur im Ganztag potentiell problematisch und Schulen mit Ganztagsangebot haben auch ein Angebot für ein Mittagessen.

  • Ich eat gedanklich noch bei deiner Eröffnu gsfrage.

    In den anderen Pausen ist es bei uns natürlich auch nicht gestattet. Glücklicherweise ist der Supermarktbesuch bei uns in 20 Minuten Pause meist nicht zu bewältigen. Das geht nur, wenn die Klassen vom Sportplatz kommen, weil der direkte Fußweg über den Supermarktparkplatzführt.

    Grundsätzlich ist während des Schultags außerhalb der Mittagspause das Schulgelände auch in BW nicht zu verlassen. Und die Schule muss auch darauf achten.

    LG DFU

  • Bei uns unterschreiben die Eltern zu Beginn eines jeden Schuljahres, ob ihr Kind das Schulgelände in der Mittagspause verlassen darf oder nicht mit dem Hinweis, dass dann die Aufsichtspflicht entfällt.

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