Beihilfeantrag

  • Hallo ihr Lieben!


    Ich versuche gerade einen „Antrag auf Gewährung einer Beihilfe“ auszufüllen (hab ich erst einmal gemacht…) und komme nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen?


    Mein Mann (mit dem ich beim ersten Antrag noch nicht verheiratet war) ist ganz normal Arbeitnehmer, also in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Muss ich ihn nun trotzdem bei „berücksichtigungsfähigen Angehörigen“ eintragen? Was heißt denn berücksichtigungsfähig? ?(


    Liebe Grüße
    motte

    "Ich kann nicht" wohnt in der "Ich will nicht" - Straße! ;)

  • Hallo Motte


    ne, dein Mann ist nicht von der Beihilfe zu berücksichtigen - er ist ja selbst versichert.
    Also musst du "nein" ankreuzen :)


    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Dann schließ ich mich gleich mal an... Wenn also mein Sohn bei meiner Privaten über mich eine Zusatzversicherung mit Beihilfeanspruch hat, müsste ich ihn eintragen, ja!?

  • Zitat

    Original von Panama
    Hallo Motte


    ne, dein Mann ist nicht von der Beihilfe zu berücksichtigen - er ist ja selbst versichert.
    Also musst du "nein" ankreuzen :)


    Panama



    Vielen Dank!


    Irgendwie hab ich das Gefühl, ich hätte neben meinem Studium besser noch einen Kurs an der VHS belegen sollen: "Formulare ausfüllen leicht gemacht!"


    Naja, jetzt bin ich ja schlauer! :D

    "Ich kann nicht" wohnt in der "Ich will nicht" - Straße! ;)

  • Ich habe auch eine Frage zum Beihilfeantrag:
    Bin erst seit August 2010 nach 1,5 jähriger Angestelltenzeit wieder verbeamtet und stelle meinen ersten Beihilfeantrag. Ich weiß aus dem Ref, dass es immer eine Tabelle gab, in der man die Arztrechnungen nummerierte und auszählte. Im Beihilfeantrag der Stadt Düsseldorf finde ich das aber nicht. Gibt es das nicht mehr?


    Liebe Grüße
    Primi

  • Diese Tabelle habe ich bei der PKV, bei der Beihilfe muss man nur die Belege durchnummerieren und auf dem Antrag oben die Zahl bei "Anzahl der beigefügten und nummerierten Belege" eintragen.

  • Danke für die Info. Habe von August bis Dezember
    Arztrechnungen in Höhe von 250€ bekommen.
    Da kann ich es mir doch sparen, diese einzureichen,
    weil die kostendämpfungspauschale 300€ beträgt, oder?

  • Ja, die kannst du nur bei der PKV einreichen, die Beihilfe bezahlt nicht :evil:

  • Klar solltest du die Einreichen, wenn die Kostendämpfungspauschale irgendwann mal für ordnungswidrig erklärt wurde, hast du eventuell Probleme mit einer Verjährung. Dem entgehst du, wenn du sie einreichst.

  • Hole das noch einmal hoch ....


    Reicht ihr immer bei der Beihilfe die Arztrechnungen ein, auch wenn ihr nicht über den Kostendämpfungsbetrag kommt?


    Der neue Erlass von Oktober weist ja daraufhin, dass die Pauschale ordnungsgemäß ist und die Festsetzungen nicht mehr vorläufig sind. Klagen dagegen werden nicht mehr akzeptiert.


    Das heißt doch, dass es eigentlich nichts bringt, die Rechnungen einzureichen, um eventuell nach Aufhebung doch noch Geld zu bekommen oder verstehe ich das falsch?



    Viele Grüße, Cappu

  • Wozu soll ich mir Arbeit machen, wenn doch nichts dabei rausspringt? Darum reiche ich Rechnungen nur dann ein, wenn ich über die Kostendämpfungspauschale komme ..

  • Mensch, seid ihr alle gesund. Ich bin jetzt schon über der Kostendämpfungspauschale ;( ....

    • Offizieller Beitrag

    Mach Dir keine Gedanken, das passiert mir jedes Jahr. Da reicht es doch, zum Frauenarzt zu müssen, beim Zahnarzt gewesen zu sein und vielleicht tatsächlich mal noch was anderes gehabt zu haben.

  • Dazu hab' ich gerade auch nochmal eine Frage. In dem Infoschrieb der Bezirksregierung zur Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale steht folgendes:


    "Die Festsetzungsbescheide enthielten in der Vergangenheit u.a. den Hinweis, dass Aufwendungen für Arzneimittel vorübergehend nicht der ansonsten geltenden einjährigen Antragsfrist unterliegen und nach Klärung der Rechtslage auch nach Ablauf dieser Antragsfrist geltend gemacht werden können. Sollten Sie entsprechende Arzneimittelaufwendungen bisher nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, die kopierten Rezeptbelege mit einem Beihilfeantrag über die Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold, möglichst bis zum 30.04.2011 vorzulegen."


    Abgesehen davon, dass ich das auf meinem Festsetzungbescheid natürlich mal wieder nie wirklich gelesen hatte (*schäm*), stellt sich mir gerade die Frage, ob ich damit Rezepte aus dem ersten Quartal 2010 nun doch noch einreichen kann, obwohl die einjährige Antragsfrist schon verstrichen ist? Ob ich sie wegen der Kostendämpfungspauschale oder aus Dusseligkeit nicht eingereicht hatte dürfte dabei eher sekundär und - zumindest bei Beträgen, die die berühmten 300 Euro nicht übersteigen - auch kaum nachweisbar sein.


    Verstehe ich das so richtig oder bin ich mal wieder zu blöd für Beamtendeutsch? Hat irgendwer damit Erfahrung? Ich bin in solchen Angelegenheiten immer denkbar minderbemittelt und habe aus entsprechender Blödheit und auch Nachlässigkeit (*doppelschäm*) Vater Staat schon viele Euros in den Rachen geworfen... :depp:
    Entsprechend bin ich dankbar für korrigierende oder bestätigende Hinweise.


    Viele Grüße
    SirToby

  • Ich würde das auch so verstehen. UNd das am besten bis heute, aber es ist keine Ausschlussfrist!

    Vielen Dank für die Antwort. Antrag ist abgeschickt, werde dann ja sehen, ob es klappt oder nicht. ;)

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