• Heute hat mir meine Schulleitung mitgeteilt, dass ich mit 4 Stunden ab morgen an eine Schule im Nachbarort abgeordnet werde.
    Kennt sich jemand damit aus?? Gibt es etwas besonderes zu beachten??
    Kann es mir passieren, dass ich meine Stammschule verliere und an die Nachbarschule wechseln muss??
    Bin für eure Tipps und Hinweise sehr dankbar.


    Lieben Gruß
    Nici

  • Abordnung = zeitlich befristete Arbeit (wie bei dir auch mit wenigen Stunden) an einer anderen Schule


    Versetzung = endgültige Tätigkeit an einer anderen Schule


    Allerdings kann die Abordnung auch, glaube ich, in eine Versetzung münden.
    Bei sinkenden Schülerzahlen rechne ich auf Dauer auch damit, dass Ähnliches mal auf mich zukommt.

  • Das ist Steuerlich relevant, du hast eine Auswärtstätigkeit, die sich steuerlich incl. Verpflegungsgeld und besserer Fahrtkostenabrechung bemerkbar macht.


    Unklar ist mir jedoch, wieso du abgeordnet wurdest, ohne das vorher mit dir und dem Personalrat darüber gesprochen wurde. Eine Versetzung gegen deinen Willen sollte der Personalrat aber nicht so einfach durchwinken.

  • Ich wurde für ein Schuljahr mit zwei Stunden wöchentlich an eine Nachbarschule abgeordnet weil dort kein evgl. Rel.Lehrer war. Ich wurde nicht gefragt, es war jedoch klar, dass die Abordnung befristet war. Eine Verlängerung wäre ohne meine Zustimmung nicht möglich gewesen. Die Fahrerei in der Pause war zwar etwas hetzig, ansonsten war die "Gastschule" so gut, dass ich mich sehr wohl gefühlt habe. Es kann also durchaus ein Gewinn sein.

  • auch ich wurde in einem schuljahr einmal abgeordnet an eine andere schule.
    du hast - zumindest hier in BW - anspruch auf trennungsgeld, weil du von deiner stammschule stunde-/tageweise getrennt bist. dafür gibt es auch ein extra formular, ähnlich dem für die fahrtkosten.

  • Zitat

    Original von PeterKa
    Das ist Steuerlich relevant, du hast eine Auswärtstätigkeit, die sich steuerlich incl. Verpflegungsgeld und besserer Fahrtkostenabrechung bemerkbar macht.


    Kann das jeder absetzen, der abgeordnet ist? bin ebenso abgeordnet, aber nur befristet angestellt...

  • Auch heute habe ich von meiner Schule keine weiteren Informationen erhalten. Der Personalrat musste wohl nicht gefragt werden
    Eine schriftliche Anordnung habe ich vom Schulamt auch noch nicht erhalten.


    Für NRW habe ich ein paar Infos gefunden, dort kann man sich bzgl. Fahrkosten und Trennungsgeld informieren und ggf. Formulare downloaden.
    http://www.bezreg-arnsberg.nrw…elle_leistungen/index.php



    Lieben Gruß

  • Zitat

    Original von Maikaefer03


    Kann das jeder absetzen, der abgeordnet ist? bin ebenso abgeordnet, aber nur befristet angestellt...


    Ja klar, du hast einen ersten Arbeitsplatz und einen zweiten. Die Befristung ist wichtig.
    Aus meiner Steuersoftware:
    Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte (R 9.4 Abs. 3 Satz 5 LStR 2008). Das bedeutet: Es liegt eine berufliche Auswärtstätigkeit vor. Sie können für die befristete Abordnung Reisekosten abrechnen. Das gilt entsprechend, wenn es sich um eine befristete Tätigkeit bei einem Kunden handelt.


    Sind zwar noch einige Feinheiten zu beachten, dazu aber lieber mehr per PN


    Grüße
    Peter

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