Erste-Hilfe-Kurs fürs Refrendariat trotz Sanitätsausbildung?

  • Hallo zusammen,


    gleich vorweg: ich habe zu dem Thema schon zwei Posts gefunden (z.B. Was kommt alles in den Lebenslauf ?), leider kann ich aus beiden nicht rauslesen, wie es genau ausgegangen ist. Ich bin also für alle Erfahrung hier dankbar.
    Zu meiner Frage: Ich bin Seiteneinsteiger und soll im Januar mein Refrendariat in Baden-Württemberg beginnen. Ich habe auch alle Unterlagen, Kolloquien usw. zusammen, es fehlt nur noch der Erste-Hilfe-Kurs. Ich habe in meiner Zivildienstzeit eine Ausbildung zum Rettungshelfer gemacht und 13 Monate im Rettungsdienst gearbeitet. Das Zeugnis habe ich mitgeschickt, das Regierungspräsidium will das allerdings nicht anerkennen. Zugegeben, ich bin Seiteneinsteiger und das Ganze ist schon über ein Jahrzeht her, aber ich könnte formal mit dem Zeugnis jederzeit wieder im RD arbeiten.
    Ich sehe einfach nicht ein, jetzt wieder 50 € zu zahlen, um die stabile Seitenlage oder das Anlegen eines Druckverbandes zu üben.
    Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Werde ich definitiv nicht zugelassen, wenn ich den EH-Schein nicht vorlege?
    Wäre schön, wenn jemand was dazu sagen könnte, damit ich mir überlegen kann, wie ich am besten reagiere.
    Vielen dank im Voraus!!

  • Was mich wundert, dass du mit einer mehr als 10 Jahre alten Ausbildung und ohne Auffrischung damit wieder arbeiten können solltest.


    Das kann ich mir nicht vorstellen, denn alle im Rettungsdienst müssen eigentlich auffrischen oder sich fortbilden. Sogar die Ausbilder!

    • Offizieller Beitrag

    Das mag ja in BaWü anders sein, aber hier in SH gilt nichts, was älter ist als zwei Jahre.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • In Hessen ist das auch so. Und ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen, dass ich es schwer vorstellbar finde, dass man mit einem 10 Jahre alten Schein im RD arbeiten darf. Bei uns wurde der erste Hilfe Kurs vom Seminar bezahlt.

  • Ich bin selber in einer Hilfsorganisation ehrenamtlich aktiv und leite auch einen Schulsanitätsdienst.
    Ich gebe Dir Recht, eigentlich hast Du soviel Erfahrung und Ausbildung genossen, dass ich mich im Notfall lieber in Deine Hände begeben würde,
    als in die Hände eines Erst-Helfers der gerade mal vor einem Jahr einen Kursus besucht hat.
    Andererseits möchtest Du im öffentlichen Dienst anfangen. Da solltest Du Dich gleich dran gewöhnen, dass Du mit Diskussionen über Formalien nicht
    weit kommst. Das geht alles noch schön nach preussischer Ordnung.
    Andererseits, in NRW dürftest Du ohne Deine jährliche RTD-Fobi zur Zeit nicht im Rettungsdienst mitfahren. Ausserdem wurden die Wiederbelebungsrichtlinien in den letzten 10 Jahren hinsichtlich einiger Punkte geändert. Eine Auffrischung käme da sicherlich nicht schlecht.
    Wir haben in der Hio auch Leute die vor 10 Jahren mal zum RetSan ausgebildet wurden, seitdem aber keine Fortbildung mehr genossen haben.
    Denen tut erfahrungsgemäß selbst eine klassische Erste-Hilfe Wiederholung durchaus gut (sagen die auch selbst).
    :)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Antwort zu BaWü (Anfang 2011 selbst erlebt): Ja, du musst einen neuen EH-Kurs machen. In meinem Fall wurde die RS-Ausbildung (3 Jahre zurückliegend) nicht anerkannt, dass ich noch immer durchschnittlich 5 Dienste a 12 Stunden im Monat im Rettungsdienst fahre und somit die Kenntnisse aktiv einsetze zählt gar nichts, und die üblichen Fortbildungen haben leider auch nicht geholfen, da ich damit nicht auf die notwendige Stundenanzahl gekommen bin. Fazit: Augen zu und durch, und hoffen dass der Ausbilder in deinem Kurs nicht ganz so eine faule Niete ist wie bei mir, dem das Kaffeetrinken und die 15 MInuten Zigarettenpause alle halbe Stunde wichtiger waren als ein halbwegs sinnvoller Kurs.


    Viel Spaß,


    camel

  • für die vielen Antworten, auch wenns ja nicht gerade ermunternd ist. Zugegeben, das Ganze ist schon eine Weile her und eine Auffrischung schadet nie, aber ich habe vor einiger Zeit extra noch bei der Landesschule des ASB angerufen um nachzufragen, ob das Zeugnis ohne Auffrischung seine Gültigkeit verliert. Die haben nur müde gelächelt und gemeint: Ausbildung ist Ausbildung, Zeugnis ist Zeugnis, das gilt und fertig.
    Ich bin ja Seiteneinsteiger, und ganz ehrlich, würden wir so in der Wirtschaft mit Leuten umgehen, die wir gerne haben wollen...keine Chance. Na ja was solls...danke jedenfalls nochma an alle.


  • Ich bin ja Seiteneinsteiger, und ganz ehrlich, würden wir so in der Wirtschaft mit Leuten umgehen, die wir gerne haben wollen...keine Chance. Na ja was solls...danke jedenfalls nochma an alle.


    Hier muss ich chemikus rechtgeben:
    Das ist jetzt nicht unbedingt die richtige Einstellung fürs Ref/ den Schuldienst. Manche Sachen kann man durch Absprachen regeln, aber manchmal stößt man auf Granit. Das muss man akzeptieren. Wenn ich an meinen Kurs denke, da hatten wir auch wen, der Rettungssani war, und letzte Auffrischung lag nur 2 Jahre zurück, aber er musste trotzdem dahin. (Gut, das war kostenlos vom Seminar aus. Und sehr unterhaltsam. Besonders die Schüler, die verschiedene Unfallopfer dargestellt haben.)

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Hallo Tiberx
    Ich habe Deine PN länger nicht entdeckt. Inzwischen ist ja schon Januar und Du hast ggf. das Ref. schon angetreten. Trotzdem antworte ich Dir öffentlich auf Deine Frage: bei mir ist es damals so "ausgegangen", dass mir der lokale Ausbildungsbeauftragte "meiner" HIlfsorganisation einen Schein über den Kultusministeriums-kompatiblen EH-Kurs ausgestellt hat und ich diesen eingereicht habe. Allerdings war ich während all den Jahren auch aktiv im KatS und habe so immer Weiterbildungen absolviert, sodass ich EH-mässig auf dem neuesten Stand war. Einen 10 Jahre alten Schein ohne Fortbildungen oder Trainings zwischendurch würde ich nicht abgeben. Während dieser Zeit haben sich doch einige Sachen geändert (z.B. HLW, Ansichten zur Stabilen Seitenlage). Und als zukünftiger Lehrer weisst Du ja auch, dass Dinge, die man nicht übt, in Vergessenheit geraten 8) .


    Ob meine Antwort so hilfreich ist, bezweifle ich sowieso: mein Referendariat habe ich 2003 angefangen und vermutlich unterscheiden sich die Bundesländer in ihren Bewerbungs- und Anerkennungspraktiken sowieso.


    Insofern: ab zum EH-Kurs und die Energie, die Du für Widersprüche etc. aufwenden musst, für anderes aufsparen, das Dich im Ref. erwartet.


    Sonnige Grüsse
    das_kaddl.

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