Rechtliche Frage zur Beihilfe

  • Hi!
    Vielleicht weiß jemand von Euch etwas Genaueres!
    Ich habe mich schon sehr geärgert:
    Zum einen wird immer von der besondren Verantwortung des Dienstherren für seine Beamten geredet und nun das: ich reiche in RLP eine Rechnung über eine empfohlene Vorsorgeuntersuchung ein und sie wird abgelehnt! Begründung: man müsse diese nicht zahlen. Was? Dienstherren müsste doch daran gelegen sein!
    Kennt jemand Paragraphen, die hier weiterhelfen, z. B. besondere Verantwortung, Gesunderhaltung o. ä.? Ich werde Widerspruch einlegen und notfall da durch ein Gericht klären lassen. Sinnvoll?
    Danke!
    PS: Ich bin so sauer!!

  • hmm, komisch.. normale schwangerschaftsvorsorgen werden ja auch anstandslos gezahlt.. und meine sind echt a..teuer... jede untersuchung kostet bei meiner ärztin um die 500€.... kp wieso das so teuer ist.. aber es kam nie ein wort von der beihilfestelle..für meinen kurzen haben die ganzen arztbesuche inkl entbindung gut 15.000€ gekostet.. die hälfte hat die beihilfe gezahlt.. ohne murren..


    beim zahnarzt war ich auch bei einer normalen vorosrge .. auch keine probleme.. liegt das am bundesland oder am sachbearbeiter?
    ichwürd erstmal widerspruch einlegen...

  • Das kommt drauf an - wie immer 8)


    Um welche Art Vorsorgeuntersuchung handelt es sich?
    Krebsvorsorge?
    Zahnuntersuchung?
    Schwangerschaftsvorsorge?


    Bei der Krebsvorsorge gibt es Untersuchungen, die zwar empfohlen werden - jedoch erst für bestimmte Altersstufen - weil erst dann die Wahrscheinlichkeit erhöht ist, dass eine Erkrankung erfolgen könnte - so z.B. bei Darmkrebs oder Prostatakrebs. Wenn du da als 25-jähriger ohne begründeten Anlassverdacht eine Vorsorgeuntersuchung beim Arzt durchführen lässt, musst du selbst blechen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • In NRW ist es z.B. so, dass jedes Jahr eine sogenannte Kostendämpungspauschale von der Beihilfe 'einbehalten' wird, abhängig vom Einkommen. Bei mir sind das 240€. Erst wenn die Arztrechnungen darüber liegen, also über 480€ (weil ich nur 50%Beihlife bekomme), bekommt man 50% von dem darüber liegenden Betrag erstattet. Im Klartext bedeutet das, dass Vorsorgeuntersuchen NIE von der Beihilfe bezahlt werden, wenn man sonst gesund ist. Das fand ich schon immer eine absolute Frechheit!!! Die gesetzlichen Kassen verschicken sogar Schreiben, dass man die Vorsorge nicht vergisst und die Beihilfe 'bestraft' einen indirekt, weil man sie ja selbst bezahlen muss (wenn man sonst gesund ist). :evil:

  • dass Vorsorgeuntersuchen NIE von der Beihilfe bezahlt werden

    Ähm, soweit ich weiß, fallen Vorsorgeuntersuchungen eben nicht unter die Kostendämpfungspauschale (in NRW), sondern werden bezahlt. Aber ich habe meinen ersten Behilfebescheid noch nicht erhalten, weißt also nicht, ob es wirklich stimmt.

  • hm, soweit ich weiß, fallen Vorsorgeuntersuchungen eben nicht unter die Kostendämpfungspauschale (in NRW)


    ich hatte das auch mal gedacht, da ich mich geärgert habe, dass ich 300€ zahlen sollte für die schwangerschaftsvorsorge.
    man sagte mir aber, dass die pauschale trotzdem anfiele...naja.. ich habs dann halt so hingenommen...ich weiß, dass das in anderen bundesländern aber wohl anders ist.

  • normale schwangerschaftsvorsorgen werden ja auch anstandslos gezahlt..



    Nö. Sind zwar nur Peanuts aber für meinen Saft für den OgTT wurden von 5,25 ganze 75 cent erstattet... DAS fand ich dann etwas kleinlich, da ich in die Risikogruppe falle ...

  • Ähm, soweit ich weiß, fallen Vorsorgeuntersuchungen eben nicht unter die Kostendämpfungspauschale (in NRW), sondern werden bezahlt. Aber ich habe meinen ersten Behilfebescheid noch nicht erhalten, weißt also nicht, ob es wirklich stimmt.


    Bei mir ist das in den letzten Jahren definitiv immer so gewesen, dass ich kein Geld zurück bekommen habe, obwohl ich nur wegen der Vorsorgeuntersuchung beim Arzt gewesen bin. D.h. die Krebsvorsorge beim Frauenarzt habe ich immer selbst bezahlt. Wäre ich nicht hingegangen, hätte ich viel Geld gespart. X(

  • Bei mir ist das in den letzten Jahren definitiv immer so gewesen, dass ich kein Geld zurück bekommen habe, obwohl ich nur wegen der Vorsorgeuntersuchung beim Arzt gewesen bin. D.h. die Krebsvorsorge beim Frauenarzt habe ich immer selbst bezahlt. Wäre ich nicht hingegangen, hätte ich viel Geld gespart. X(

    Dabei schreibt doch das LBV in seinen Merkblättern selber, dass die Vorsorgeuntersuchung aus der Kostenpauschale rausfliegen.
    http://www.lbv.nrw.de/merkblae…blaetter/mb_beih_land.pdf



    Die angesprochenen Paragraphen der BVO sind
    "

    • zur Früherkennung von Krankheiten
      • bei Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres für Untersuchungen sowie nach Vollendung des zehnten Lebensjahres für eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden,
      • bei Frauen vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an für eine Untersuchung im Jahr zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
      • bei Männern vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an für eine Untersuchung im Jahr zur Früherkennung von Krebserkrankungen,
      • bei Personen von der Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres an für eine Untersuchung in jedem zweiten Jahr, insbesondere zur Früherkennung von Hautkrebs, von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit,

      nach Maßgabe der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gem. § 91 SGB V,

    • für prophylaktische Leistungen nach den Nummern 1000 bis 1020 und 2000 des Gebührenverzeichnisses für zahnärztliche Leistungen (Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 5. Dezember 2011 –BGBl. I S. 2661 -),"

    Habt ihr die Sachen denn wenigstens bei der PKV eingereicht mit Ergänzungstarif eingereicht?
    Grüße
    Peter

  • Das ist ja eine sehr interessante Info von dir. Danke!!! Ich habe denen immer blind vertraut und mich nur innerlich aufgeregt. Jetzt werde ich mich aber mal beschweren!!! Vermutlich habe ich irgendeine Frist nicht eingehalten und bekomme deswegen trotzdem nichts zurück. Aber für die Zukunft weiß ich jetzt Bescheid. Bei der PKV habe ich die Rechnung immer normal eingereicht und mir wurden ganz normal 50% erstattet.

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