Übergang Pädagogische Einführung - OBAS

  • Hallo zusammen,


    ich nehme zur Zeit an der "Pädagogischen Einführung" teil und würde gerne (mit Unterstützung meiner Schulleitung, Ersatzschule) im November auch die OBAS absolvieren. Nun habe ich kürzlich die Information von meiner Kernseminarleiterin erhalten, dass ein direkter Übergang von der PE in die OBAS gar nicht (mehr?) möglich sein soll, auch wenn alle Voraussetzungen für die Teilnahme an OBAS erfüllt sind. Leider konnte sie mir aber nicht mehr dazu sagen oder den entsprechenden Erlass (o.ä.) nennen. Meine Anfrage an das ZfsL ist bislang ebenfalls unbeantwortet geblieben.


    Somit würde ich gerne mal in die Runde fragen, ob Ihr ähnliche oder (hoffentlich!) konträre Informationen erhalten habt.


    Schon einmal besten Dank!
    Grüße,
    Stephen

  • (1) Bereits eingestellte Lehrkräfte die die Voraussetzungen des § 2 erfüllen, seit mindestens zwei Jahren
    in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis in Schulen als Lehrkraft tätig sind und noch
    keine Lehramtsbefähigung aufgrund eines Vorbereitungsdienstes erworben haben, können die Teilnahme
    an der berufsbegleitenden Ausbildung beantragen.


    Heißt, erst ein Jahr Wartezeit DANN beantragen..

  • Hallo Sissymaus & Callum,


    besten Dank für Eure prompten Reaktionen!


    @ Callum

    Heißt, erst ein Jahr Wartezeit DANN beantragen..

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann gilt das Jahr Wartezeit nur dann, wenn man bis Beginn der OBAS noch keine zwei Jahre als Lehrkraft gearbeitet hat, oder?
    Und: Wenn ich zwischen Uni-Examen und Beginn der OBAS schon über mind. zwei Jahre Berufserfahrung verfüge, davon aber nur eineinhalb Jahre als Lehrkraft, darf ich trotzdem nicht in die OBAS, während andere Seiteneinsteiger mit mind. zweijähriger Berufserfahrung außerhalb der Schule sofort an OBAS teilnehmen dürfen?


    @ sissymaus


    Nun, genau das haben wir (inkl. KS-Leiterin) uns auch gefragt. Zumal man nach erfolgreich absolvierter PE die OBAS ja angeblich sogar verkürzen kann. Aber nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der PE kommt man mit Logik nun nicht unbedingt weiter... :wacko: Und nein, die BR habe ich noch nicht gefragt (aber auch das hat mit Erfahrungswerten zu tun...).


    Danke und Grüße.

  • So, wir lesen noch einmal durch:


    (1) Bereits eingestellte Lehrkräfte die die Voraussetzungen des § 2 erfüllen, seit mindestens zwei Jahren
    in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis

    Das heißt, du mußt die PE machen, NOCH ein Jahr darauf und DANN in die OBAS gehen...


    Schlüsselwort ist "in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis"... sprich PE.

  • So, wir lesen noch einmal durch:


    Das heißt, du mußt die PE machen, NOCH ein Jahr darauf und DANN in die OBAS gehen...


    Schlüsselwort ist "in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis"... sprich PE.


    Genau ... besser zweimal lesen ... ;)


    Und das deckt sich auch mit anderen Erfahrungen ... die Regel ist jetzt, dass man dieses eine "Wartejahr" hat - selbst wenn man mit dem PE-Jahr jetzt auf die Zugangsvoraussetzung 2 Jahre Berufstätigkeit kommt (die man vorher noch nicht hatte) und verkürzen kann ... aber man sollte ruhig immer ganz speziell für sich bei der BR nachfragen, wenn es soweit ist, da es schon so einige "merkwürdige Entscheidungen" bzgl. OBAS gegeben hat.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Hallo Callum

    Zitat

    So, wir lesen noch einmal durch: [...] Schlüsselwort ist "in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis"... sprich PE.

    Mag sein, dass ich völlig auf der Leitung stehe. Aber ich vermute, wir reden aus folgendem Grunde aneinander vorbei: Ich habe bereits vor einem Jahr (also an meinem ersten Arbeitstag an der Schule und damit schon ein halbes Jahr VOR der PE) einen unbefristeten Vertrag erhalten. Anfang November würde ich mich also schon 21 Monate "in einem auf Dauer angelegten Beschäftigungsverhältnis" befinden. Oder ist das wieder etwas anderes?


    Gruß und Danke

  • Nur ein kurzer Gedanke:


    Es gibt neben der OBAS und der PE an Ersatzschulen auch die Möglichkeit, eine Feststellungsprüfung zu machen.
    Am besten erkundigst du dich mal bei deiner Schule...
    Soweit ich weiß, musst du dafür 3 Jahre Unterrichtspraxis haben, eine Unterrichtsstunde zeigen und eine Reihenplanung vorlegen.
    Und dann bekommst du eine Unterrichtserlaubnis (ich meine zumindest, dass es so heißt) für deine Fächer an deiner Schule.


    Ciao, sachensucher
    :thumbup:

  • Hallo Sachensucher,


    besten Dank. Von der Feststellungsprüfung habe ich auch schon gehört. Diese bietet aber m.W. anschließend nicht die Möglichkeit einer Verbeamtung etc. an, oder doch?


    Grüße, Stephen

  • Von der Feststellungsprüfung habe ich auch schon gehört. Diese bietet aber m.W. anschließend nicht die Möglichkeit einer Verbeamtung etc. an, oder doch?

    Selbstverständlich nicht ... :neenee:

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Zitat von »Stephen«




    Von der Feststellungsprüfung habe ich auch schon gehört. Diese bietet aber m.W. anschließend nicht die Möglichkeit einer Verbeamtung etc. an, oder doch?
    Selbstverständlich nicht ... :neenee:

    Eben...
    Ich denke, meine Frage ist insbesondere durch Callum für's Erste beantwortet worden. Dafür vielen Dank, auch an alle anderen Mitdiskutanten!
    -Stephen

  • Es hat in Düsseldorf einen Präsedenzfall gegeben, und seitdem müssen die OBAS nach PE genehmigen ohne die Wartezeit von 1 Jahr abzuwarten, vorausgesetzt, du hast den Hochschulabschluss und genügend Berufserfahrung. Die mauern gerne mal - als ob die SE sich nicht unterhalten würden! Es kann allerdings damit zu tun haben, dass die OBAS verkürzt wurde . Gerne mehr per PN.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Wie gesagt, ich arbeite an einer Ersatzschule und die brauchten offenbar dringend jemanden mit meinem Profil... ;)

    Cool, da hast du aber Riesenglück gehabt - die machen normalerweise nur befristete Verträge - ich war auch mal an einer Ersatzschule und da haben einige die Feststellungsprüfung gemacht. Verbeamtet werden kannst du damit nicht - dann würde ich OBAS machen, wenn du noch jung genug bist.

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Zitat

    Cool, da hast du aber Riesenglück gehabt - die machen normalerweise nur befristete Verträge


    Ja, das stimmt schon... Wobei ich umgekehrt der Schule auch in der ein oder anderen Sache entgegen gekommen bin... Aber wenn ich mir die Arbeitsverträge anderer Seiteneinsteiger ansehe, dann bin ich wirklich ein Glückspilz :)

  • Es kann allerdings damit zu tun haben, dass die OBAS verkürzt wurde . Gerne mehr per PN.

    Das kann so nicht stimmen, denn die OBAS wurde ja gar nicht verkürzt :!:


    Es sind jetzt durch die geänderten Einstigestermine der Referendare sogar wirklich immer 24 Monate ... früher waren es dagegen beim Start im Sommer wegen der großen Ferien nur auf dem Papier 2 Jahre.


    Lediglich die bewertete Phase wurde an die 18 Monate der Referendare angepaßt ... heißt also unter'm Strich: Echte 24 Monate OBAS (statt vorher max. 24 Monate), davon (die letzten) 15 Monate bewertete Phase (vorher war die gesamte OBAS-Laufzeit bewertet, also max. 24 Monate).


    Der Arbeitsvertrag läuft sogar über mehr als 24 Monate ... denn hinzu kommen noch die Monate, die der OBASler vor den OBAS-Startterminen November bzw. Mai eingestellt wird - wobei es da keine Ausbildung gibt und die Zeit daher auch nicht zu den 24 Monaten OBAS zählt.

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



  • Der Arbeitsvertrag läuft sogar über mehr als 24 Monate ... denn hinzu kommen noch die Monate, die der OBASler vor den OBAS-Startterminen November bzw. Mai eingestellt wird - wobei es da keine Ausbildung gibt und die Zeit daher auch nicht zu den 24 Monaten OBAS zählt.


    Aber das ist ja auch nicht immer so. Gibt auch OBASler, die wirklich erst zum 1.11. eingestellt werden.


  • Aber das ist ja auch nicht immer so. Gibt auch OBASler, die wirklich erst zum 1.11. eingestellt werden.


    Das ist der Normalfall ... der OBASler wird 1 Woche vor Schuljahresbeginn eingestellt (dieses Jahr 31.8.) und die OBAS beginnt dann am 1.11. ... von den 28 aus meinem Jahrgang sind alle am 31.8. schon bei der Einführung gewesen - also kein Nachzügler. Ob man SE, die zwischen Schuljahresbeginn und 1.11. eingestellt werden dann noch zuläßt, oder ob die dann bis zum drauf folgenden Mai warten müssen ... ?(

    "Der erste Schritt zum Lernen ist die Liebe zum Lehrer - weil man die Liebe zur Wissenschaft von Heranwachsenden noch nicht erwarten kann."


    Erasmus von Rotterdam



Werbung