Hilfe!!! Elternzeitantrag...

  • Hallo!


    Anscheinend bin ich zu doof für den nach Geburt meines Kindes zu stellenden Elternzeitantrag.
    Zur Info: Voraussichtlicher Geburtstermin 23.4.12 (davon gehe ich hier jetzt mal aus); 1 Jahr Elternzeit ist geplant
    Vielleicht könnt ihr mir bei folgenden Punkten helfen:
    1. Ich weiß, dass Ferien für das eine Jahr Elternzeit nicht ausgespart werden können. Wenn das Kind am 23.4.12 geboren wird, rechne ich 8 Wochen Mutterschutz hinzu. Die Elternzeit würde dann am 23.6. starten, aber am 23.4.13 enden, denn der Mutterschutz würde angerechnet. Stimmt das?
    2. Ist es ratsam eine Übertragung von 12 Monaten (bis Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes) pro forma zu beantragen? Wenn ja, welche Vorteile hat das bzw. welche Gründe sprechen hierfür?
    3. Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (Elternteilzeit): Wann macht es Sinn innerhalb der Elternzeit teilzeit zu arbeiten? Ich will nach der Elternzeit ca. 16-18 Std. arbeiten. Tue ich das in Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte bei verlängerter Elternzeit oder nach Beendigung meiner geplanten einjährigen Elternzeit? Was für Vor-/Nachteile hat Teilzeit in Elternzeit? (z.B. Auswirkungen auf Ruhezeitbezüge)
    4. Stelle ich mich sehr dumm an (dann ist es natürlich Schwangerschaftsdemenz;) 8|) oder wart ihr ähnlich verwirrt? By the way: es ist mein erstes KInd;)).


    Ich danke euch sehr!
    Liebe Grüße,
    Amy

  • Hallo,


    zu 2. das musst du selbst wissen. Ich habe es nicht gemacht. Eine Freundin hat sich das für das Jahr der Einschulung des Kindes aufgespart,


    zu 3. Vorteile: Für die Pension gilt die Elternzeit als Vollzeit gearbeitet (egal wie viele Stunden du solange in Teilzeit machst). Es gibt für Beamte eine Krankenkassenzulage. Ich habe keine Kostendämfungspauschale in dieser Zeit gezahlt. Nahcteile habe ich bisher keine gefunden.


    zu4. Ich habe zum Glück eine Freundin (s.o.), die bestens informiert war. Das ist eine komplizierte angelegenheit. Kompetente Beratung bekommst du bestimmt vom Sachbearbeiter/in deiner Bezirksregierung, Schulamt o.ä.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Anscheinend bin ich zu doof für den nach Geburt meines Kindes zu stellenden Elternzeitantrag.


    Finde ich nicht, allerdings bist du ja noch etwas früh dran, immerhin hast du ja in der Regel bis eine Woche nach der Geburt Zeit diese anzumelden und das erst nach der Geburt.


    1. Ich weiß, dass Ferien für das eine Jahr Elternzeit nicht ausgespart werden können. Wenn das Kind am 23.4.12 geboren wird, rechne ich 8 Wochen Mutterschutz hinzu. Die Elternzeit würde dann am 23.6. starten, aber am 23.4.13 enden, denn der Mutterschutz würde angerechnet. Stimmt das?


    Ja, auch wenn für mich 23.4. zuzüglich 8 Wochen nicht der 23.6. sind, sondern eher geht der Mutterschutz bis 18.6.! Somit beginnt die Elternzeit am 19.6.


    2. Ist es ratsam eine Übertragung von 12 Monaten (bis Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes) pro forma zu beantragen? Wenn ja, welche Vorteile hat das bzw. welche Gründe sprechen hierfür?


    Sinnvoll ist es evtl. schon, aber das kannst du dir doch kurz vor dem 2. Geburtstag immer noch überlegen, wenn du jetzt zwei Jahre nehmen solltest. Sonst ist es sinnvoll das 2. Jahr jetzt gleich übertragen zu lassen, um das 3. Jahr evtl. dann zwischendurch noch zu nehmen.


    3. Erwerbstätigkeit während der Elternzeit (Elternteilzeit): Wann macht es Sinn innerhalb der Elternzeit teilzeit zu arbeiten? Ich will nach der Elternzeit ca. 16-18 Std. arbeiten. Tue ich das in Elternzeit als Teilzeitbeschäftigte bei verlängerter Elternzeit oder nach Beendigung meiner geplanten einjährigen Elternzeit? Was für Vor-/Nachteile hat Teilzeit in Elternzeit? (z.B. Auswirkungen auf Ruhezeitbezüge)


    Es gibt ja auch maximale Zeiten, wie lange du ohne Bezüge zuhause bleiben darfst bzw. Teilzeit arbeiten darfst in den meisten Bundesländern und dazu zählen Elternzeiten z.B. nicht mit.


    4. Stelle ich mich sehr dumm an (dann ist es natürlich Schwangerschaftsdemenz ) oder wart ihr ähnlich verwirrt? By the way: es ist mein erstes KInd).


    Nicht dümmer als mindestens 50% der Leute, die Eltern werden ;)

  • Ist es nicht so, dass die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet wird? Also wenn man ein Jahr Elternzeit beantragt, gilt das ab Geburt
    und man müsste somit wieder am 1. Geburtstag des Kindes arbeiten gehen.

  • Ist es nicht so, dass die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet wird? Also wenn man ein Jahr Elternzeit beantragt, gilt das ab Geburt
    und man müsste somit wieder am 1. Geburtstag des Kindes arbeiten gehen.


    Nein, was Amy geschrieben hat stimmt, in Gegensatz zu em von dir. Beginnen tut sie nach dem Mutterschutz, aber arbeiten wieder am Geburtstag bei ganzen Tagen.
    Anrechnen heißt ja nur, dass die Zeit bei der Länge mit zu zählt, der Beginn bleibt aber nach dem Mutterschutz!

  • Hallo,
    ich schließe mich hier einfach mal an, weil ich auch nicht so ganz durchblicke beim Antrag auf Elternzeit (NRW).
    Ich habe auch vor, ein Jahr zuhause zu bleiben und frage mich, wann ich den Antrag auf Elternzeit stellen muss.
    Da man ja Gebubrtsdatum des Kindes angeben und die Geburtsurkunde beifügen soll, dachte ich, es würde nach der Geburt reichen. Aber jetzt lese ich, dass der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden muss.
    Also stelle ich den Antrag 4 Wochen vor der Geburt auf ein Jahr? Oder kann ich genau so gut 4 Wochen nach der Geburt einen Antrag auf 10 Monate Elternzeit stellen?


    Vielen Dank,
    isi83

  • Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz. Der Mutterschutz dauert bis 8 Wochen nach der Geburt. Du hast also Zeit bis kurz nach der Geburt.


    Ich habe aber auch noch eine Frage. Meine Tochter wurde am 13.02.2012 geboren. Ich mag ein Jahr mit Elterngeld daheim bleiben und danach ein Jahr in Elternzeit teilzeit arbeiten gehen (was sich wegen wahrscheinlich mal wieder nicht genehmigten Versetzungsantrag schwierig gestalten wird). Jetzt hat man mir Elterzeit ohne Bezpge bis zum 31.1.2013 gewährt. Warum nicht bis 12.02.2013?

  • Aber jetzt lese ich, dass der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden muss.


    Nein, weil die Elternzeit erst nach dem Mutterschutz beginnt ;)


    Ich habe aber auch noch eine Frage. Meine Tochter wurde am 13.02.2012 geboren. Ich mag ein Jahr mit Elterngeld daheim bleiben und danach ein Jahr in Elternzeit teilzeit arbeiten gehen (was sich wegen wahrscheinlich mal wieder nicht genehmigten Versetzungsantrag schwierig gestalten wird). Jetzt hat man mir Elterzeit ohne Bezpge bis zum 31.1.2013 gewährt. Warum nicht bis 12.02.2013?


    Gute Frage, das ist eigentlich falsch, ich könnte mir aber vorstellen, dass offiziell am 1.2. das neue Halbjahr beginnt (bei uns werden z.B. auch imemr zum 1.2. die Referendare usw. eingestellt) und das deshalb so gemacht wurde.
    Wenn du länger zuhause bleiben willst, muss das auch die paar Tage gehen.

  • Also stelle ich den Antrag 4 Wochen vor der Geburt auf ein Jahr? Oder kann ich genau so gut 4 Wochen nach der Geburt einen Antrag auf 10 Monate Elternzeit stellen?


    Bist du dir bei den 4 Wochen sicher? Hier in Niedersachsen orientiert man sich an den Vorschriften des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Da muss man den Antrag spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit abgeben, wenn ich mich richtig erinnere. Was in deinem Falls als Mutter bedeutet, du gibts den Antrag spätestens in der 1. Woche nach Geburt des Kindes ab, wenn du nach deinem 8 wöchigen Mutterschutz direkt in Elternzeit gehen möchtest.
    Nach googlen ist es in NRW aber wohl nicht 7 Wochen sondern 6 Wochen vor Beginn, wenn du direkt nach Mutterschutz in Elternzeit gehen möchtest. 8 Wochen vorher, wenn du mittendrin Elternzeit nehmen möchtest.
    Zitat aus diesem Formular: http://www.bezreg-koeln.nrw.de…_47/antrag_elternzeit.pdf
    "Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit gestellt werden, wenn diese unmittelbar nach der Geburt oder dem Mutterschutz beginnen soll. Soll die Elternzeit zu einem anderen Zeitpunkt beginnen, muss sie mindestens 8 Wochen vor Beginn beantragt werden. Der Antrag ist mit der Erklärung zu verbinden, für welche Zeit innerhalb von 2 Jahren die Elternzeit genommen wird."


    Du solltest also auch schon angeben, wie du Elternzeit in den ersten beiden Lebensjahren deines Kindes machen willst.

  • Vielen Dank für eure Antworten :)

    Bei den 4 Wochen bin ich mir sicher, hab hier nämlich ein Schreiben von der für mich zuständigen Bezirksregierung gekriegt, da steht das fettgedruckt drin- muss dann anscheinend innerhalb von NRW unterschiedlich sein.
    Ansonsten steht bei mir aber auch dasselbe, nämlich auch dass die Elternzeit nach der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach der Geburt beginnen kann....das hatte mich irgendwie verwirrt.

  • Unmittelbar nach der Geburt beginnt die Elternzeit für die Väter, so die denn welchen nehmen. Für die Mütter erst nach der Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt- ausser das haben die in NRW auch ausgehebelt, was ich mir aber nicht vorstellen kann ;)

  • Ich bin grad nochmal auf eine Frage gestoßen und da hier ja einige kompetente Leute unterwegs sind, wollte ich direkt mal fragen.
    Unser Söhnchen ist am 14. Mai auf die Welt gekommen. Mutterschutz geht also genau bis zum 9.7., also bis zu den Sommerferien.
    Wie ist denn jetzt der Zeitraum für meine Elternzeit? Ich wollte ja ein Jahr nehmen.
    Es gibt ja die Regel, dass der Beginn der Elternzeit 6 Wochen vor den Sommerferien beginnen muss. Keine Ahnung wie ich es jetzt machen muss... :wacko: :?:
    Würd mich freuen, falls jemand was dazu wüsste, vielen Dank schonmal :)

  • Erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Geburt!


    Ich kenne keine Regel, die besagt, dass der Beginn der Elternzeit 6 Wochen vor den Ferien sein muss, nur das Ende.
    Alles andere wäre ja auch nicht logisch.


    Aber da das bei dir eh direkt am Anschluss an den Mutterschutz ist, gelten diese Regelungen eh nicht!
    Also einfach eben direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit anmelden.


    Bist du verbeamtet? Sonst wärst du wohl schon etwas spät dran.
    Ist dein Kind direkt oder nach dem Termin gekommen? Sonst geht der Mutterschutz länger.

  • Ach, das Ende muss 6 Wochen vor den Sommerferien liegen. Ja, das macht mehr Sinn und dann passt das bei mir auch.
    Danke für die Aufklärung, schon ist der Antrag im Briefkasten :thumbup:
    Unser Kleiner war einen Tag nach dem Termin, aber ich bin verbeamtet und hab noch Zeit für den Antrag (siehe oben, da hatte ich hier schonmal gefragt).

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