Klassenführung ablehnen?

  • Hallo!


    Ich bin TV-Lehrerin und habe zum 1.3. meine Unterrichtsstunden aufgestockt, von 8 auf 21 Stunden. Eingesetzt werden sollte ich mit den 13 Stunden mehr in der Eingangsstufe, daher hatte ich auch den Vertrag eingewilligt. Nun ist es aber so, dass eine Kollegin parallel krank wurde (und auch so bald nicht wieder kommen wird) und ich sie mit 11 Stunden in ihrer 4.Klasse vertrete. Ich habe nun für sie die Klassenführung, obwohl dies nicht geplant war.


    Unter diesen Umständen hätte ich nicht meinen Vertrag geändert, da ich einfach merke, dass es zu viel an zusätzlichen Terminen außerhalb der Schulzeit kommt (Elternabende, Abschlussfahrten, Abschiedsfeierplanung und Übernachtung, Klassenarbeiten korrigieren, Elterngespräche, Unterricht planen...). Das ist eben mit Kindern schon eine andere Sache. Es war mir klar, dass ich zwecks Vertretungsstunden sicher stundenweise in andere Klassen gehen muss, aber gleich vollkommen weg von den Vertragsbedingungen finde ich eben nicht korrekt oder? Ich wusste ja bereits vorher, was Klassenführung bedeutet und habe daher nur bis zu den Sommerferien als Doppelbesetzung in der Eingangsstufe arbeiten wollen.
    Nun bin ich drin und weiß nicht so recht, ob und wie und ob überhaupt ich "Nein, das war nicht so abgesprochen!!!" sagen kann???!!!
    Oder muss ich da durch????


    Vielleicht hat jemand einen brauchbaren Rat für mich?! ;( DANKE!! Sonnige Grüße von mir

  • aber gleich vollkommen weg von den Vertragsbedingungen finde ich eben nicht korrekt oder?


    Es gibt einen Arbeitsvertrag, in dem als Bedingung festgelegt wurde, dass du mit 13 Stunden mehr ausschließlich in die Eingangstufe gehst? Dann hätte dieser Vertrag Gültigkeit, aber ich bezweifle doch stark, dass so ein Vertrag exisitert.



    Nun bin ich drin und weiß nicht so recht, ob und wie und ob überhaupt ich "Nein, das war nicht so abgesprochen!!!"


    Dagen sagen kann man viel, aber der Schulleiter macht die Stundenverteilung und wenn der entscheidet, dass du eine andere Klasse übernehmen sollst, als ursprünglich angedacht, dann kannst du daran nichts ändern. Ablehnen kann man so etwas nicht.



    Oder muss ich da durch????


    So kann man es wohl sagen. Die einzige Alternative wäre wohl dem Schulleiter klar zu sagen, dass du unter diesen Umständen nicht in der Lage bist, die aktuelle Stundenzahl zu stemmen und zumächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu reduzieren. Möglicherweise überdenkt er seine Entscheidung dann ja.
    Im Augenblick hast du mit 21 Stunden fast eine volle Stelle und musst dann eben auch akzeptieren, dass du entsprechend für allgemeine dienstliche Aufgaben wie Klassenleitung eingesetzt wirst.

  • Hallo! Ja, ich glaube,ich muss mich dann eben den dienstlichen Verpflichtungen stellen. Es ärgert mich eben nur ungemein, dass ich oft ein Rettungsanker für die Schule bin und es mir eben dann doch nicht in Form einer Festanstellung gedankt wird!!
    Danke für deine schnelle Antwort, auch wenn es ernücherternd war?..


    Oder weiß noch jemand etwas?

  • Die Schulen haben ja meist keinen Einfluss darauf, wann sie eine feste Stelle ausschreiben dürfen (zumindest in NRW ist das der Fall). Von daher kann dir die Schule keine feste Stelle anbieten. Wenn du dich allerdings in der Schule bewährst, könnten sie die nächste freie Stelle für dich ausschreiben. Dann könnten sie den Ausschreibungstext an deine Qualifikationen anpassen.


    Mit 21 Stunden in einer Doppelbesetzung im 1. SJ eingesetzt zu werden, ist Luxus. Es haben einige Kolleginnen schon mit weniger Stunden eine Klassenleitung. Auch Kolleginnen, die nicht verbeamtet sind. Da musst du wahrscheinlich jetzt wirklich durch. Die Schule hat vermutlich keine andere Möglichkeit, als dich dort einzusetzen. Natürlich bist du der Rettungsanker. Aber wer soll sonst in die Klasse? Eine Kollegin, die schon eine Klassenleitung hat????

    (Elternabende, Abschlussfahrten, Abschiedsfeierplanung und Übernachtung, Klassenarbeiten korrigieren, Elterngespräche, Unterricht planen...)

    Klassenarbeiten korrigieren und Unterricht planen gehört aber zum täglichen Geschäft. Oder dachtest du, mit 21 Stunden kann man sich darum drücken?

  • Hallo Cambria!
    Ich war lediglich 1 Woche mit 11 Stunden als Doppelbesetzung eingeteilt. Acht Stunden unterrichte ich seit Schuljahresbeginn in einer anderen 4 und die restlichen 3 Stunden bin ich als Sportlehrerin eingeteilt. Also drücke ich mich keineswegs vor Stundenplanung oder Klassenarbeiten!
    Meines Erachtens sind 11 Stunden für Klassenleitung wenig und ich hätte nicht unter diesen Bedingungen aufgestockt. Ich muss für jede Fahrt, jeden Elternabend etc.wahnsinnig viel Betreuungsgeld für meine 3 Kinder bezahlen, das war so einfach nicht geplant. Darum geht es mir vor allem auch!
    Und es ist einfach ein Unterschied, welches Gehalt man bezieht!

  • ich bin nach meiner Elternzeit mit einer halben Stelle wieder eingestiegen und hatte darum gebeten, keine Klassenführung machen zu müssen, da ich allein erziehend mit vier Kindern bin.
    Rate mal, ob meine Schulleitung darauf Rücksicht genommen hat?
    Natürlich nicht... ich hatte sofort eine Klasse, habe alle Hauptfächer mit Klassenarbeiten und Korrekturen unterrichtet... und war niemals in Doppelbesetzung.

    Das Leben ist unberechenbar. Iss das Dessert zuerst!

  • Seid ihr denn noch nicht durch mit den Elternabenden? Ich hatte neulich meinen letzten.
    Vielleicht kannst du den Elternsprechtag (wenn der nicht schon vorbei ist) auch z.T. in den Vormittagsbereich legen.
    Evtl. sind dann deine Kinder besser untergebracht.
    Wenn noch eine Fahrt mit Übernachtung ansteht, würde ich das davon abhängig machen, wie gut die erkrankte Kollegin diese schon geplant hat.
    Wenn die Fahrt schon steht oder Geld von den Schülern eingesammelt wurde, müsste diese natürlich durchgeführt werden.
    Wenn noch nichts festes geplant wurde, würde ich mal überlegen, ob ich fahren würde.

  • ich bin nach meiner Elternzeit mit einer halben Stelle wieder eingestiegen und hatte darum gebeten, keine Klassenführung machen zu müssen, da ich allein erziehend mit vier Kindern bin.
    Rate mal, ob meine Schulleitung darauf Rücksicht genommen hat?
    Natürlich nicht... ich hatte sofort eine Klasse, habe alle Hauptfächer mit Klassenarbeiten und Korrekturen unterrichtet... und war niemals in Doppelbesetzung.

    Wobei wir ja wieder bei der Diskussion landen könnten, mit welcher Berechtigung da mit zweierlei Maß gemessen werden sollte zwischen dem kinderlosen und dem kinderhabenden Kollegen - aber lassen wir das ;)

  • Zu meiner TVH (bzw. damals BAT-)-Lehrerzeit stand in den Verträgen ausdrücklich drin, dass man nciht für Klassenleitung eingesetzt werden durfte.
    Gemacht haben es dennoch fast alle Schulen. Und wir haben es (fast) alle mit uns machen lassen, da wir froh waren, überhaupt Arbeit zu haben.
    Sagen kannst du auf jeden Fall was, .. nur ob sich was ändern lässt...hmmm...fraglich...im BIULDUNGSLAND HESSEN :D

  • Seid ihr denn noch nicht durch mit den Elternabenden? Ich hatte neulich meinen letzten.
    Vielleicht kannst du den Elternsprechtag (wenn der nicht schon vorbei ist) auch z.T. in den Vormittagsbereich legen.
    Evtl. sind dann deine Kinder besser untergebracht.
    Wenn noch eine Fahrt mit Übernachtung ansteht, würde ich das davon abhängig machen, wie gut die erkrankte Kollegin diese schon geplant hat.
    Wenn die Fahrt schon steht oder Geld von den Schülern eingesammelt wurde, müsste diese natürlich durchgeführt werden.
    Wenn noch nichts festes geplant wurde, würde ich mal überlegen, ob ich fahren würde.

    Darf der Elternsprechtag bei euch willkürlich festgelegt werden? In NRW gilt doch die Devise, dass dadurch kein Unterricht ausfallen darf. Aber da zum Elternsprechtag doch eh alle Kollegen anwesend sein müssen, sehe ich hier keine Mehrbelastung.
    Eine Klassenfahrt musst du natürlich nur antreten, wenn diese Dienstreise incl. Übernahme der Kosten auch genehmigt wird. Den entsprechenden Haken auf dem Formular nicht zu setzten, sorgt meiner Erfahrung nach durchaus dafür, dass man eben nicht mitfahren muss.


    Wie lange fällt die Kollegin denn aus?


    Grüße
    Peter

  • In NRW gilt doch die Devise, dass dadurch kein Unterricht ausfallen darf. Aber da zum Elternsprechtag doch eh alle Kollegen anwesend sein müssen, sehe ich hier keine Mehrbelastung.

    Ja, es darf kein Unterricht ausfallen. Aber die Fragestellerin hat "nur" 21 Stunden und dürfte im Vormittagsbereich evtl. eine Freistunde haben oder evtl. einmal zur 2. Stunde. Dann fällt auch nichts aus, wenn sie diese "Lücken" mit Gesprächen füllt.
    In der Grundschule müssen nicht alle Kollegen anwesend sein (korrigiert mich, wenn ich falsch liege). Wir sprechen nur mit den Eltern unserer eigenen Klasse (zumindest ist das in den meisten GS so), da wir noch kein stark ausgeprägtes Fachlehrersystem haben. Ich unterrichte alles in meiner Klasse, außer Musik und Sport. Von Fachlehrern könnte ich eine kurze schriftliche Notiz zu den Schülern verlangen, die ich den Eltern stellvertretend nahebringe. Meine Sprechtage kann ich also unabhängig von den Kollegen legen.

  • So ich melde mich noch einmal: Ich hatte trotz Hessen bisher immer Klassenführung und fand es immer prima!



    Nach der Geburt meines dritten Kindes wollte ich dies eben nicht und bin nur mit wenigen Stunden eingestiegen.



    Es hat nun zu meiner Familiensituation gepasst, mehr Stunden zu arbeiten, da mein Mann mit Wirbelanbruch im KH verweilt und ich somit mehr Geld verdienen muss, aber praktisch allein bin. Daher klangen 11 Stunden für mich machbar und so war es deutlich vereinbart.




    An meiner Schule sind zudem Kolleginnen, verbeamtet, die keine Klasse leiten und die auch z.T. nur Förderstunden/Kleingruppen leiten.
    Deshalb bin ich eben nicht einverstanden bzw verstehe es nicht so sehr!
    Meine Kollegin wird vorerst nicht kommen. Vielleicht schickt das schulamt ja auch eine Lehrkraft, die sie vertritt- sofern es jemanden gibt. Viele Grüße Soleil

  • Hallo an euch alle!
    Also ich stehe mal wieder ratlos vor diesem Problem! Ich habe ja einen neuen Vertrag bekommen, in dem übrigens die Stundenaufstockung wegen der Eingangsstufe begründet wird. Nun ist es so, dass mein SL insgesamt zu wenig Stunden fürmich angefordert hat, also insgesamt stehen im Vertrag 13 Stunden drin, aber ich habe 21 Stunden gearbeitet. Natürlich habe ich auch nur Bezüge für weniger Stunden erhalten, dadurch fiel mir der Fehler erst auf. Da Ferien sind, kann ich niemanden zwecks Klärung erreichen. Das SA meinte, ich müsse warten, bis mein SL mehr Stunden für mich anfordert, dann würde der Vertrag geändert werden. Nun? Ruhig und lieb bleiben 8| oder GEW kontaktieren?

  • Ich würde erst mal mit dem SL sprechen - schließlich hat er ja den "Fehler" gemacht und sollte nun die Möglichkeit bekommen das richtig zu machen. Sollte sich dein SL querstellen, würde ich zur GEW gehen.

  • Das SA meinte, ich müsse warten, bis mein SL mehr Stunden für mich anfordert, dann würde der Vertrag geändert werden. Nun? Ruhig und lieb bleiben oder GEW kontaktieren?

    Ob die Verwaltung aber _nachträglich_ den Vertrag ändert, ist fraglich. Ich kann mich an Uni-Zeiten erinnern, in denen das üblich war (erst arbeiten, dann Vertrag, irgendwann Kohle). Das hat sich dann mal geändert und nachträglich gab es nichts mehr. Da sind einige furchtbar auf die Fresse gefallen. war damals in NRW. In wiefern sich das auf hessische Schulen übertragen lässt, weiß ich natürlich auch nicht.


    Ansonsten würde ich zunächst einmal dokumentieren, dass Sie angewiesen wurden, diese Stunden zu geben, also zumindest den entsprechenden Stundenplan aufheben. Auch wenn der Vertrag nicht geändert wird, aknn es sich um angeordenete Mehrarbeit o.ä. handeln, aus der sich Ansprüche ableiten.


    Die GEW oder eine sonstige Vertretung kann man natürlich schon mal unverbindlich kontaktieren. Beraten kann diese Sie allemal, sie muss ja nicht gegenüber dem SL auftreten. Das wird sie ohne Aufforderung ohnehin nicht machen. Für die Inanspruchnahme der eingebetteten Rechtsschutzversicherung kann es jedoch sogar notwendig sein, rechtzeitig die Rechtsberatung konsultiert zu haben.


    Ansonsten sehe ich das auch so, dass der SL das verschnarcht hat und es deshalb auch gerade biegen soll.


    Viel Erfolg.


    L. A

  • Danke für die schnellen Antworten! Ich werde mal nach den Ferien berichten, wie es lief...Schöne Ostern!

  • Du hast die Stunden ja in der Erwartung gemacht, dafür bezahlt zu werden. Wenn dein SL das vermurkst, ist das nicht dein Problem. Dafür gibt es sogar einen Rechtsgrundsatz: "Treu und Glauben" (§242 BGB).


    Wichtig ist jetzt: Nachweise aufheben (z.B. Stundenplaneinsatz) und WIDERSPRUCH bei der Besoldungsstelle gegen die Besoldung einlegen und zwar UNVERZÜGLICH. Auch da gibt es sicherlich Fristen, die von dem Moment anfangen zu laufen, in welchem du von der fehlerhaften Besoldung Kenntnis erlangst. Warte auf keine Fall nur ab. Irgendwann ist so etwas "verjährt".


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Falls die mehrgearbeiteten Stunden nachbezahlt werden (was ich mal bezweifeln möchte), ist ja alles o.k. Ansonsten würde ich im Gespräch mit dem SL versuchen, die vorgearbeiteten Stunden nach Absprache abzubummeln. Bin kein Hesse, in NRW haben wir aber eine entsprechende Möglichkeit ausdrücklich in der Allg. Dienstordnung (§ 11 Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit) stehen.

  • Falls die mehrgearbeiteten Stunden nachbezahlt werden (was ich mal bezweifeln möchte), ist ja alles o.k. Ansonsten würde ich im Gespräch mit dem SL versuchen, die vorgearbeiteten Stunden nach Absprache abzubummeln. Bin kein Hesse, in NRW haben wir aber eine entsprechende Möglichkeit ausdrücklich in der Allg. Dienstordnung (§ 11 Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit) stehen.


    Sorry, aber wenn ich einen solchen Kommentar lese, geht mir der Hut hoch...


    Sie hat im Vertrauen auf ihren SL die Stunden gearbeitet, war offensichtlich regulär im Stundenplan eingeplant und soll jetzt darum BETTELN, dass sie diese Stunden bezahlt bekommt bzw. abbummeln kann? Sind Lehrkräfte jetzt Leibeigene ihrer SL, die nach Lust und Laune eingesetzt und bezahlt werden dürfen? Nein, sie muss auf der Bezahlung BESTEHEN. Das hat ja auch Auswirkungen auf die spätere Pensionshöhe. Wenn der SL einen Fehler macht, ist das NICHT ihr Problem. Der einzig richtige Weg ist m.E., offiziell Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einzulegen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Sorry, aber wenn ich einen solchen Kommentar lese, geht mir der Hut hoch...

    Wenn's dir weiterhilft, warum nicht? Noch besser: es hülfe das Problem zu lösen, geleistete Mehrarbeit ohne schriftliche Vertragsgrundlage nachträglich vergütet zu bekommen.

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