Müssen die Noten aus dem gesamten Schuljahr in die Zeugnisnote einfließen

  • Hallo zusammen,


    immer wieder höre ich mal, dass für das Endjahreszeugnis die Noten aus dem 1. und 2. Halbjahr zusammegefasst werden. An allen Schulen, an denen ich bisher war, wurde und wird dies jedoch nie praktiziert. Daher würde ich jetzt gerne wissen, wo kann ich das denn genau nachlesen? Ich unterrichte übrigens in NRW. Für jeden Hinweis bin ich überaus dankbar.


    Und: Wie handhabt ihr das an euren Schulen?

    • Offizieller Beitrag

    Vorweg, bin aus SH, bei uns steht das in der Zeugnisordnung, das wäre hier: http://www.schulrecht-sh.de/texte/z/zeugnisordung.htm Absatz (2)
    Habt ihr in NRW nicht auch eure Schulgesetze irgendwo online? Da müsste es doch dann stehen?

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Hier einmal die Info des Schulministeriums (wunderbar konkret)


    Schulministerium NRW


    Und eine alte Diskussion hier im Lehrerforum (geht später auch um NRW):
    Zeugnis 2. Halbjahr


    Nachtrag:
    APO SI


    Alle APOs
    APOs


    Nachtrag 2:
    Schulgesetz (schadet ja nicht):
    Schulgesetz NRW

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    Einmal editiert, zuletzt von katta ()

  • Also, so wie ich das (allerdings nur schnell überflogen habe) steht in unserem Schulgesetzt §48 lediglich, dass es Noten und Zeugnisse gibt.


    Vermutlich steht in der BASS mehr drin. Weiß jemand, ob man die BASS kostenlos online irgendwo einsehen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe die BASS auf CD hier und eben darin gesucht.


    Etwas anderes als in den bisherigen Links zu finden war, habe ich auch nicht gefunden. Meistens verweisen die entsprechenden Stichwörter direkt auf das Schulgesetz oder die APOs.


    Ein weiterer Link des Ministeriums an die Eltern gerichtet bestätigt noch einmal den vorher schon geposteten Link des Ministeriums.


    http://www.schulministerium.nr…ne_Zeugnisnote_zustande_/


    In anderen Worten:


    Wenn wir die Gesamtentwicklung des Schülers berücksichtigen, geht die Note des ersten Halbjahres natürlich in die Ermittlung der Gesamtnote mit ein. Es gibt Schulen, die dies im Umfang einer fiktiven weiteren Klassenarbeit tun.


    Ich finde diese Regelung mit dem Spielraum übrigens recht gut, vor allem dann, wenn eine positive Entwicklung feststellbar ist und so aus einer Fünf im ersten Halbjahr ggf. sogar eine Drei im zweiten Halbjahr werden kann.


    Gruß
    Bolzbold

Werbung