Schulleiter ruft im Krankenhaus auf Station an; verlangt den Arzt zwecks Auskunft, wie lange der Aufenthalt noch dauert. UNZULÄSSIGES VORGEHEN?

  • Hallo,


    gehe ich Recht in der Annahme, dass ein solches Verhalten unzulässig ist? Der Arzt hat mir dies ungläubig mitgeteilt und gemeint, er redet mit dem Schulleiter schon gar nicht, da es auch nicht absehbar ist, wie sich meine Krankheit entwickelt, die Schwestern versicherten mir ebenfalls, keine Auskünfte zu geben. Daraufhin habe ich mich telefonisch beim SL gemeldet; gleiche Aussage wie der Arzt gemacht, dass kein Zeitraum genannt werden kann. Und natürlich auch keine Diagnose weitergegeben, da ich der Meinung bin, dies ist meine Privatsache.


    SL meinte, die Bescheinigung, die das stationäre Aufnahmedatum aufführt und bis auf weiteres lautet, die ich sofort nach Aufnahme an die Schule hab faxen lassen, gebe zu wenig her. Er müsse planen und werde deshalb auf jeden Fall nochmals versuchen den Arzt zu sprechen. Dieser hätte ja Erfahrung und könne es in etwa abschätzen, wie lange es dauere.


    Ich habe mich vollkommen neutral dazu verhalten. Wegen der gleichen Sache war ich im Frühling d. J. schon einmal stationär im Krankenhaus.


    Hat ein SL dazu das Recht, wenn er mit Vertretungsplanung argumentiert? Kann ich mir nicht vorstellen. ÖPR in Kenntnis setzen bringt an unserer Schule nix, da nur Leute drin sind, die Karriere machen wollen. Die verscherzen es sich nicht mit dem SL.


    Ach ja, einen Antrag auf Erhöhung meiner Schwerbehindertenprozente habe ich auch gerade laufen. Vielleicht könnte ich da mal den übergeordneten Schwerbehindertenbeauftragten deswegen fragen. Mit unserem örtlichen Vertreter verhält es sich nämlich genauso wie mit dem ÖPR...... Unternimmt nichts.


    Wie geht man mit so jemand um?


    Als ich nach meinem ersten Krankenhausaufenthalt anschließend noch in eine andere Klinik zur Anschlussheilbehandlung musste, hat er mich gefragt, was in dieser Klinik gemacht wird, warum ich da noch hinmüsse. Ich habe dann nur ausweichend eine Antwort gegeben...


    Bin der Meinung, so geht es nicht. Die Frage ist halt, wenn ich das jetzt z. B. ans Regierungspräsidium weitergebe, dann schade ich mir wahrscheinlich nur selbst. Denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.


    Bin gespannt auf eure Antworten, eure Erfahrungen..., Tipps die ihr mir geben könnt.


    Ach ja: Bin insgesamt mit dem Referendariat 14 Jahre Lehrerin und davon 12 Jahre an dieser Schule.

  • Ja, natürlich ist das unzulässig und ehrlich gesagt finde ich das auch mehr als befremdlich!
    Wende dich an die Frauenvertretung, die SWchwerbehindertenbeuaftragte usw., das geht meiner Meinugn nach mal gar nicht!

  • Ja, natürlich ist das unzulässig und ehrlich gesagt finde ich das auch mehr als befremdlich!
    Wende dich an die Frauenvertretung, die SWchwerbehindertenbeuaftragte usw., das geht meiner Meinugn nach mal gar nicht!

    Ich stimme Susannea vollkommen zu. So etwas geht gar nicht. Der Arzt hat eine Schweigepflicht - es sei denn du entbindest ihn von dieser. Aber dein SL scheint das nicht kapiert zu haben.
    Ich kann ja verstehen, dass er gerne wissen möchte, wie lange du ausfällst, aber manche Dinge kann man eben nicht ändern. Und wenn du eben immer wieder Verlängerungen bekommst, dann ist das eben so.
    Aber dennoch hat er nicht das Recht beim Arzt anzurufen. Es gibt Urteile, nach denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nicht sagen muss, warum er krank ist.

  • Susannea
    Danke für die Antwort. Aber, wie schon erwähnt, alle die genannten Vertretungen, die sich direkt an unserer Schule befinden, unternehmen nichts gegen den SL, da alle Leute Angst vor Repressalien haben. Sei es ein schlechter Stundenplan, keine Beförderung usw.
    Sie nehmen diese Ämter lediglich an, um gerade vor der SL gut dazustehen, aber nicht um ihre Kollegen zu vertreten. Schade, ist aber so.

  • Die Sorge deines Schulleiters ist nachvollziehbar - auch wenn er mit seiner Anfrage rechtlich und moralisch daneben liegt.
    Signalisiere ihm, wie lange deine Dienstunfähigkeit dauern könnte.
    Falls deine Abwesenheit länger andauert, kann er über die Schulbehörde eine KV anfordern - sonst müssen das die Kollegen vor Ort schultern.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Danke für die Antwort. Aber, wie schon erwähnt, alle die genannten Vertretungen, die sich direkt an unserer Schule befinden, unternehmen nichts gegen den SL, da alle Leute Angst vor Repressalien haben.


    Bei uns wird so etwas genau wie der Personalrat Landesweit gewählt bzw. mindestens Bezirksweit, daher bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass ihr so etwas auch an der Schule habt. Die bringen dir dann natürlich nichts, sondern nimm gleich die nächste Stufe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mit alias der Meinung, dass (gute) Schule nur über ein Geben und Nehmen funktionieren kann, und nicht über ein "ich setze alles durch, was ich darf". Bin allerdings auch der Meinung, dass der SL das nicht forcieren darf, sondern dass es ein freiwilliges Signal des Mitarbeiters im Sinne einer vertrauensvollen Umgangskultur sein sollte. Und sei es nur "Ich kann es beim besten Willen nicht abschätzen, kann zwischen 3 und 8 Wochen liegen...".


    Bei uns ist es absolut üblich, dass die Kollegen sich melden und eine Abschätzung abgeben, genauso wie es absolut üblich ist, dass die Gesunden sich mit Blumen/Poskarten und regelmäßigen Berichten über die übernommenen Kurse und Themen melden, was dem Erkrankten bei der Rückkehr die Arbeit ungemein erleichtert, so wie die regelmäßigen Gespräche dem Kollegen, der vorübergehend die Last trägt, die Arbeit sehr viel einfacher macht.


    Es nennen auch viele Kollegen ihre Diagnose - was sie nicht müssen und auch keiner verlangt, sie tun es, weil sie wissen, dass es dann selbstverständlich ist, dass das dann in den Arbeitsalltag einbezogen wird: "Ach komm lass mich mal ran, das musst du jetzt nicht machen, du hast doch Rücken." Der migränegeplagten Kollegin wird schonmal ne Klausuraufsicht abgenommen, wenn sie wieder mit vor Schmerz leicht zusammengeniffenen Augen herumläuft und es käme auch keiner auf die Idee, sich verständnislos zu äußern, wenn einer unserer chronisch Erkrankten oder Schwerbehinderten meint, das würde ihm/ihr jetzt zuviel. Im Gegenteil, dann stehen immer ein paar parat. Die Erkrankten danken es uns mit klaren Ansagen und versuchen alles, vernünftige Planung und einen guten Ablauf auch für die Schüler möglich zu machen. Auch wenn sie es nicht müssen.


    Das ist eine Frage der Schulkultur. Natürlich kann man es auch umgekehrt halten und immerzu darauf pochen, was man nicht muss und was rechtlich geregelt ist - und natürlich kann man dann nur das Minimum an Informationen an die Schule geben und die Haltung vertreten, die sollen doch sehen, wie sie damit klarkommen. Rechtlich durchaus völlig okay. Dann kann man vielleicht aber auch nicht allzuviel zurück erwarten. Das ist auch eine Schulkultur - in der übrigens nicht wenige Kollegien arbeiten.
    Ich weiß, was ich lieber will. Und als Gesamtpersonalrätin bin ich in Kontakt mit beiden Arten von Schulen. Und ich weiß auch, an welche Art von Schule ich häufiger mit Konflikten zu tun habe und wo die Leute häufiger krank werden und länger krank bleiben. Und ja, langfristig müssen wir alle aktiv auf eine 110%ige Verretungsreserve pochen, damit das irgendwann gar kein Problem mehr ist und der SL nur noch dort anrufen muss - aber so lange das noht nicht so ist, muss es ein tragfähiges Miteinander geben.



    Nochmal zur Ausgangsfrage. Wenn du deinem ÖPR nicht vertraust, kannst du dich an den Gesamtschwerbehindertenvertreter oder GPR wenden. Die haben keine Karriereinteressen an deiner Schule.


    (Und dazu, wieder etwas genereller: ich wundere mich immer, wenn Schulen sich über ihren angeblich Eigeninteressen vertretenden ÖPR beklagen. Wer hat den ÖPR denn mit der Mehrzahl der Stimmen gewählt? )

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    3 Mal editiert, zuletzt von Meike. ()

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde das Vorgehen des SL auch sehr befremdlich- als erstes würde ich mich doch direkt an den/die Betroffene selbst wenden, noch dazu, weil doch bekannt ist, dass man vom Krankenhauspersonal keine Auskunft bekommen kann/darf. Allerdings würde ich mich als Betroffene auch hilfsbereit zeigen, da ich schon öfter mitbekommen habe, wie der SL händeringend nach Vertretungen gesucht hat- und hier in Bayern ist es so, dass man erst ab einem bestimmten Fehlzeitraum überhaupt eine KV beantragen kann.
    Ebenso bin ich sehr erstaunt, weil ich in diesem Forum jetzt schon häufiger gelesen habe, dass Kollegen sich nicht an den Personalrat wenden, weil der entweder der Schulleitung zu sehr zugetan sei oder eigene Karrierechancen verfolgt. Bei uns sind jetzt schon erfolgreich über Jahre hinweg Kollegen im Personalrat, die eher den Ruf haben, gegenüber dem SL auch mal unbequem aufzutreten, sprich, die dafür bekannt sind, "beißen" zu können. Und das funktioniert wunderbar.
    Btw: Im Stundenplan hat der SL bei uns nichts zu sagen- das machen zwei Kollegen.

  • @Alle, die mir zu meinem Problem geantwortet haben. Erst mal: Vielen Dank. Noch einige Erläuterungen:
    - Doch bei uns an der Schule macht der SL den Stundenplan bzw. handelt der Stundenplanmacher auf dessen Anweisung hin.
    - In Ba-Wü gibt es an der Berufsschule keine Krankheitsvertretung; es ist so, dass Kollegen auch z. B. eine Langzeitvertretung von 1 Jahr schultern müssen - leider; daran wird sich in absehbarer Zeit auch nix ändern --> Politik.
    - Bei unserer Schulleitung und auch im Kollegium werden kranke bzw. schwerbehinderte Kollegen lediglich als "Störfaktor" angesehen, die den Ablauf behindern und "Schwierigkeiten" machen. Klar, die SL lebt das vor, die Kollegen greifen das auf. Habe schon erlebt, wie ein Kollege einen häufiger krank geschriebenen Kollegen vor allen anderen im Lehrerzimmer angebrüllt und ihm seine Krankheit vorgeworfen hat. Keiner hat sich für ihn eingesetzt...
    - Ich würde gerne an eine andere Schule gehen; mein Versetzungantrag war jedoch nicht erfolgreich; da die Schule momentan und auch in absehbarer Zeit keinen Bedarf hat. Andere Schulen scheiden aus, weil sie noch weiter weg sind, als die jetzige.
    - ÖPR: Das einzige Mitglied, das sich für die Kollegen eingesetzt hat, hat vor den Sommerferien gekündigt (angestellt). Vermutlich auch wg. Diskrepanzen mit der SL.

  • Beim erstmaligen durchlesen dieses Threads habe ich zwei wichtige Themenblöcke erkannt, über die man sich Gedanken machen kann. Das eine Thema ist die unverzeilhliche Grenzverletzung der Schulleitung, das andere die Frage "Welche Informationen gebe ich im Krankheitsfall weiter?".


    Ich habe mich, so wichtig die zweite Frage auch sein mag, dafür entschieden innerhalb diesesThreads ausschliesslich auf Frage1 einzugehen. Die Selbstverständlichkeit mit der nämlich hier von dem Fehlverhalten des Schulleiters auf die Frage 2 übergegangen wurde, hat mich mindestens so geschockt wie das Fehlverhalten des Schulleiters selber.
    Stellt Euch vor, in einem anderen Diskussionsforum schreibt jeman "Mein Mann hat mich geschlagen, weil ich nicht sein Lieblingsessen gekocht hat". Zwei oder drei Forenteilnehmer bedauern dies und die nächste Teilnehmerin berichtet nun ausführlichst darüber, wie wichtig es aber ist den Essensplan vorher durchzusprechen. Ungefähr so sieht das, was hier passiert ist, also in einer Parallelwelt aus. Denkt mal drüber nach!


    Betrachten wir das Vorgehen des Schulleiters einmal unter juristischen Aspekten. Der SL ist beschäftigter im öffentlichen Dienst und damit (egal ob Beamter oder Angestellter) der Einhaltung unserer Rechtsordnung in besonderem Maße verpflichtet. Das Thema ärztliche Schweigepflicht ist normalerweise jedem Bundesbürger nicht fremd, als Schulleiter ist er mit den juristischen Konsequenzen bei Verstößen in besonderer Weise vertraut. Ein solcher Schulleiter fordert nun einen Krankenhausarzt telefonisch auf, zu dem Gesundheitszustand einer seiner Klienten Stellung zu beziehen, ohne dass eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung vorliegt. Würde der Arzt diesem Begehren nachkommen so wären wir unmittelbar im Bereich der Straftat. Da der der SL dies wissen muss, wäre hier unter juristischen Gesichtspunkten zu prüfen, inwieweit die Aufforderung zur Begehung einer Straftat vorliegt.


    Das Vorgehen des SL stellt daher sowohl einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters als auch möglicherweise schon ein strafrechtlich relevantes Handeln dar. Dies hat mit einem versehentlichen Kavaliersdelikt nichts mehr zu tun. Wäre mir dies passiert würde ich eindeutige Grenzen setzen. Ich würde einen solchen Übergriff die gleichen juristischen Maßnmahnen ergreifen, die ich ergreifen würde, wenn der SL handgreiflich geworden wäre.
    Auf jeden Fall würde ich vor Einleitung der ersten Schritt einen FA für Arbeitsrecht konsultieren um mich hinsichtlich des effizientesten Weges beraten lassen
    Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise sind aus meiner Sicht zahlreiche Varianten denkbar. Zum Glück verfüge ich sowohl über gewerkschaftlichen Schutz als auch eine für diese Fälle zahlende Rechtsschutzversicherung. Anderenfalls besteht jedoch auf jeden Fall die Möglichkeit der Beschwerde beim zuständigen Personalrat, mit dem Ziel eines klärenden Gesprächs. Dies wäre aus meiner Sich das Mindeste, was in einem solchen Fall laufen müsste :rauchen:

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • chemikus08 von MaunaLoa
    Danke für deine Gedanken zu meiner Frage.
    Da ich weiter an dieser Schule arbeiten muss, ist doch die Frage, was ich für Repressalien von Seiten des SL zu erwarten habe, wenn ich ihn verklage; desgleichen, wenn ich diese Sache mit dem ÖPR erörtere.
    Da mein SL das weiß, dass ich oder quasi wir alle ihm ausgeliefert sind, benimmt er sich so.

  • Ich würde den SL keinesfalls sofort verklagen wollen, sondern abwägen, was für dich in deiner Situation das beste ist. Das hängt mE ja auch davon ab, wie weit sich die Situation zuspitzt und ob dein SL "Ruhe gibt".
    Was ich auf jeden Fall machen würde, ist, sich an die entsprechenden Gewerkschaft zu wenden und den "Fall" zu schildern. An vielen Schulen gibt es auch zB eine(n) GEW-Vertrauensmann/-frau. Es wird nicht so sein, dass du dazu überredet wirst, deinen SL zu verklagen. Aber es ist gut, die eigenen Rechte zu kennen. Und sollte es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen, bist du über die Gewerkschaft Rechtsschutz-versichert.

  • Da mein SL das weiß, dass ich oder quasi wir alle ihm ausgeliefert sind, benimmt er sich so.


    Es ist sicherlich sehr viel mehr so, dass eurer Schulleiter sich deshalb so viel rausnehmen kann, weil ihr euch einbildet, dass ihr ihm ausgeliefert seid. Tatsächliche Machtmittel hat ein Schulleiter gegenüber einem festangestellten, bzw. festverbeamteten Lehrer nahezu keine, außer vielleicht ein bisschen mit dem Stundenplan zu ärgern, Stress zu machen. Wer als Lehrer nicht mehr unbedingt befördert werden will, ist ohnehin nicht erpressbar. Ganz im Gegenteil, wenn der Schulleiter nachweisbar seine dienstrechtlichen Kompetenzen überschreitet (was übrigens schon diese Telefonaktion mehr als erfüllt!) , bewegt er sich dienstrechtlich auf extrem dünnen Eis.



    Ihr müsst euch Rechtskenntnisse verschaffen und euch an die richtigen Leute unter euren Personalvertretungen wenden. Aber vor allem müsst ihr mal aufhören Schiss zu haben!


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Auf die Gefahr, dass ich mich hier in die Nesseln setze:
    Im Eingangspost steht, dass der Schulleiter eine Auskunft über die vermutliche Dauer der Abwesenheit bekommen wollte, damit die Vertretung geplant werden kann. Er hat keine Auskunft über die Krankenakte verlangt.
    Ihn für diese Anfrage zu verklagen, dürfte aussichtslos sein.


    Die Krankheitsdauer eines Lehrers ist Ausschlag gebend, ob die Schulbehörde eine Krankheitsvertretung abstellen muss oder ob die Kollegen vor Ort das schultern müssen.


    Falls das Klima an der Schule so ist, dass alle vor dem Schulleiter kuschen, habt ihr kein Problem mit dem Schulleiter, sondern untereinander.
    Ein Kollegium hat - falls es solidarisch handelt - über die Konferenzordnung zahlreiche Möglichkeiten dem Schulleiter das Leben zu vermiesen - da hat Nele durchaus Recht. Falls ein Schulleiter dann gegen mehrere Kollegen Maßnahmen ergreifen will, wird die Schulaufsicht hellhörig. ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • alias
    Wieso Nesseln setzen. Deine Einschätzung ist zumindest was die prinzipielle Strafbarkeit anbelangt schlichtweg falsch. Der Arzt darf auch eine solche vermeintlich harmlose Auskunft dem SL nicht geben ohne von der Schweigepflicht entbunden zu sein. Daher bleibt der Anfangsverdacht bestehen. Allerdings befürchte ich hinsichtlich des Strafmasses auch, dass es zur Verfahrenseinstellung kommt. Daher wäre mir persönlich eine über das Zivilrecht einzufordernde strafbewährte Unterlassungserklärung sympathischer, da hierdurch die einzuhaltenden Grenzen dem Delinquenten auch bewusster werden. Hier verpflichtet er sich ja nur, so etwas nicht mehr zu tun (falls doch verpflichtet er sich zur Zahlung einer Geldbuße). Aber genau diese Themen würde ich vorher wie gesagt mit meinem FA gründlich beraten, da es hier sehr auf den Einzelfall ankommt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und ich halte deine Einschätzung für falsch. Die Strafbarkeit wäre beim Arzt gegeben, falls er eine Auskunft gibt - aber nicht beim anrufenden Schulleiter. Selbst bei der Aukunft des Arztes über die Dauer der AU hätte ich Zweifel, ob diese gegenüber dem Arbeitgeber nicht statthaft und eventuell sogar gefordert wäre. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine Krankmeldung in der die voraussichtliche Dauer der AU vermerkt ist.
    Falls du mir das Gegenteil (mit entsprechenden Paragraphen) beweisen kannst- gerne.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Sicher hat ein Arbeitgeber Anspruch zu erfahren, wie lange ein Arbeitnehmer voraussichtlich ausfällt. Das gibt ihm aber nicht das Recht, beim Arzt anzurufen - falls es nicht strafbar im Sinne des Gesetzes ist, so doch zumindest in höchstem Maße fragwürdig! Ein Arzt, der telefonisch über einen Patienten Auskunft gibt, ohne dies von ihm gestattet bekommen zu haben, macht sich jedoch strafbar. Vor allem weiß er nie, wer denn da anruft - im Grunde könnte jeder anrufen und sich als Chef ausgeben! Von daher würde dies auch kein verantwortungsbewusster Arzt tun. Nicht umsonst gibt es sogar bei Gesundheitsamtsterminen den Passus "Freistellung des Hausarztes von der Schweigepflicht", weil eben nicht einfach jeder anrufen und Auskünfte einholen kann, so berechtigt das dahinterstehende Interesse auch wirken mag.

  • Und wenn der Arzt die angeforderte AU an die Dienststelle schickt?


    edit: Hab' mich mal etwas umgesehen - und muss mich korrigieren. Der Schulleiter hat als Leiter der Dienststelle (und ausführendes Organ des Arbeitgebers) einen Anspruch auf Vorlage einer AU in der die voraussichtliche Dauer der AU angegeben ist. Die Vorlage ist jedoch eine Bringschuld des Arbeitnehmers. Der Schulleiter kann diese AU nur beim bediensteten Lehrer einfordern - nicht direkt beim Arzt.
    Kommt der Lehrer der Aufforderung auf Vorlage nicht nach, begeht der Lehrer ein Dienstvergehen, die auch zur Entfernung aus dem (Beamten-)Dienst führen kann.
    Der Anruf des Schulleiters beim Arzt ist zwar ein Degout - strafrechtlich jedoch irrelevant. Das korrekte Vorgehen des Schulleiters wäre die Androhung dienstrechtlicher Konsequenzen bei Nichtvorlage einer korrekten AU gewesen.


    Falls ich jemanden anrufe und ihn frage, ob er Lust hat, eine Bank zu überfallen, hat das strafrechtlichen Konsequenzen - auch wenn die Tat nicht ausgeführt wird - weil es sich um ein geplantes Verbrechen handelt.
    Die Ausstellung einer AU ist jedoch kein Verbrechen, solange der Arzt dieser Aufforderung nicht nachkommt - daher gilt:

    Zitat

    Eine erfolglose und somit lediglich versuchte Anstiftung ist nur im Fall eines beabsichtigten Verbrechens strafbar (Versuch der Beteiligung, § 30 StGB).


    http://www.rechtslexikon-online.de/Anstiftung.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • alias und chemikus 08 ganz speziell:


    Ich habe ja sofort eine Bescheinigung aus dem Krankenhaus gefaxt, in der quasi als Enddatum bis auf weiteres stand.
    Außerdem habe ich dies dem SL ja telefonisch dann auch mitgeteilt; nachdem er beim Arzt angerufen hatte und gesagt, dass es im Moment lt. Arztauskunft nicht absehbar ist, wie lange ich stationär behandelt werde.
    Insofern denke ich doch, habe ich mich korrekt verhalten und muss keine rechtlichen Schritte befürchten.


    @neleabels und andere: Ja, wir haben allerdings ein kollegiales Problem an der Schule. Da ich persönlich, auch aufgrund meiner chronischen Erkrankung keine Karriere machen kann, aber trotzdem keine Lust darauf habe, immer einen doofen Stundenplan vom SL zu bekommen, kuschen wir eben. Ja, es ist so. Kollegen, denen die Seilschaften auch nicht passen sind leider in der Unterzahl; deshalb können wir uns nie gegen die anderen durchsetzen.

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