Geldfrage Angestellte - Beamte

  • Kann mir hier jemand sagen, welchen Unterscheid es geldmäßig ausmacht, verbeamtete Grundschullehrerin zu sein?


    Bisher war ich angestellte Lehrerin mit 14 Wochenstunden.
    Lohnt es sich da, eine verbeamtete Stelle anzufangen, wenn man dann die private Krankenkassen bezahlen können muss? (Kostenpunkt bei mir: knapp unter 300 Euronen)
    Ich habe etwas Angst, dass ich dann mit viel weniger Geld dastehe als jetzt...
    Ach ja: Steuerklasse 5, verheiratet, 2 Kinder, in NRW, falls das hilft.


    Nicht dass ihr denkt ich sei faul, habe schon nachgeschlagen, was man bekommt, aber ich blicke nicht ganz durch mit den Zuschlägen...

  • Wenn du jetzt gesetzlich versichert bist, dann kannst du doch auch als Beamtin gesetzlich versichert bleiben?
    Die Frage ist ja auch, ob sich durch eine "Verbeamtungsstelle" dein Status von befristet (??) auf unbefristet ändert.

  • Wenn du jetzt gesetzlich versichert bist, dann kannst du doch auch als Beamtin gesetzlich versichert bleiben?


    Aber gerade dann wird ja die KK doppelt so teuer, also beim selben Brutto hätte man nicht mehr raus. Der AG-Anteil muss ja dann auch von einem selber bezahlt werden!


    Du zahlst dann ja statt 9,225 % für KK und Pflegeversicherung gleich mal 17,55 % für beides. Klar fällt dafür dann der Beitrag für Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung weg mit 10,95%, aber der Unterschied, den du mehr hast, ist ja dann marginal.


    UNd bei unwesentlich mehr Brutto kann ja dann letztendlich durch einen höheren Steuersatz sogar weniger rauskommen!

  • Ich nehme einfach mal an, dass es sich um eine feste Planstelle handelt und nur der Status geändert werden soll. Ich denke, dass es entscheidend ist, ob du später mal mehr Stunden arbeiten möchtest. Im Moment mag der Vergleich der Nettogehälter vielleicht sogar zugunsten des Angestelltenverhältnisses ausfallen aufgrund der höheren PKV-Beiträge. Hast du eigentlich bedacht, dass du bei 2 Kindern mehr Beihlife bekommst, oder sind die über den Vater gesetzlich versichert? Also wenn du die Stundenzahl als Angestellte erhöhst, steigen auch PKV, RV, und AlV Beiträge an. Als Beamtin gehen vom Brutto-Gehalt ja nur die Steuern ab, die Beiträge zur PKV sind gehaltsunabhängig.


    Sich als Beamtin gesetzlich zu versichern heißt, dem Land jede Beteiligung an den eigenen Krankheitskosten zu schenken (bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Brille, bei denen die Beilhilfe dann doch etwas dazuzahlt) und das bis zum Lebensende. Irgendwie ja auch ein Gehaltsverzicht, finde ich. Mich ärgert schon lange, dass man nicht zu Beginn des Beamtenverhältnisses vor die Wahl gestellt wird, sich gesetzlich (natürlich mit Übernahme des Arbeitgeberbeitrages) oder privat zu versichern. Außer den historischen Gründen scheint mir das ein Ergebnis der Lobbyarbeit der PKVen zu sein.

  • Hast du eigentlich bedacht, dass du bei 2 Kindern mehr Beihlife bekommst, oder sind die über den Vater gesetzlich versichert?


    Der Beihilfeanspruch steigt egal, wo die Kidner versichert sind!


    Sich als Beamtin gesetzlich zu versichern heißt, dem Land jede Beteiligung an den eigenen Krankheitskosten zu schenken (bis auf wenige Ausnahmen, wie z. B. Brille, bei denen die Beilhilfe dann doch etwas dazuzahlt) und das bis zum Lebensende. Irgendwie ja auch ein Gehaltsverzicht, finde ich. Mich ärgert schon lange, dass man nicht zu Beginn des Beamtenverhältnisses vor die Wahl gestellt wird, sich gesetzlich (natürlich mit Übernahme des Arbeitgeberbeitrages) oder privat zu versichern. Außer den historischen Gründen scheint mir das ein Ergebnis der Lobbyarbeit der PKVen zu sein.


    Ich finde das gar nicht so unverschämt, denn ich habe gerade ja versucht eine PKV zu finden. Soll ich dir sagen, dass die z.T. dogar teurer als die GKV sind und das mit nicht wirklich mehr Leisutng (nur mit viel viel mehr Arbeit für mich), also denke ich schon, dass jeder die Wahl haben sollte, ob er sich den Aufwand mit Beihilfe und PKV antun will oder nicht und ja auch finanziell die Wahl haben sollte!
    Denn wie du richtig sagst, die PKV ist einkommensunabhängig, die interessiert also auch nicht, wenn ich nur 1000 Euro Brutto habe oder gar nichts in Elternzeit, zahlen muss ich den selben Beitrag, die GKV nimmt darauf Rücksicht. Und wesentlicher Vorteil der GKV, die ist beitragsfrei in Elternzeit und sie verschiebt den Berechnungszeitraum fürs Elterngeld und zahlt selbst in Elternzeit Mutterschaftsgeld.
    Außerdem sind in der GKV die Kinder beitragsfrei mitversichert, wenn keiner in der PKV ist von den Eltern.


    Also für mich ist da mehr Plus bei der GKV als bei der PKV, gerade für Familien oder wachsende Familien!

  • Der Beihilfeanspruch steigt egal, wo die Kidner versichert sind!

    Das wusste ich wirklich nicht! Erscheint mir auch irgendwie ungerecht, da für die Kinder ja kein Cent in der GKV zu zahlen ist, warum sollte dann der Elternteil, der allein in der PKV ist, sich nur zu 30 % versichern müssen.


    Ansonsten habe ich es ja auch so gemeint. Unverschämt ist nicht der unterschiedliche Beitrag zur jeweiligen Krankenversicherung (das sind nunmal zwei völlig unterschiedliche Systeme), sondern, dass das Land sich bei Beamten einfach voll aus der Verantwortung ziehen kann, wenn die sich gesetzlich versichern.

  • Das wusste ich wirklich nicht! Erscheint mir auch irgendwie ungerecht, da für die Kinder ja kein Cent in der GKV zu zahlen ist, warum sollte dann der Elternteil, der allein in der PKV ist, sich nur zu 30 % versichern müssen.


    Mal davon abgesehen, dass das ja nicht unbedingt stimmt, weil die Kinder auch in der GKV evtl. selber versichert sein müssen, kommt ja auf diverse FAktoren an, ob die kostenlose Familienversicherung greift, soll das doch meiner Meinung nach eine Entlastung der Eltern sein, weil sie genug andere Kosten haben, das ist doch unabhängig davon, ob man diese nun in der PKV hat.

  • Das wären aber doch wohl die absoluten Ausnahmefälle, dass ein Kind (unter 18 Jahren) ohne eigenes Einkommen eigene Beiträge zu zahlen hätte; kann mir nur sowas wie Mieteinnahmen wegen einer Immobilienerbschaft o.ä. vorstellen.


    Unbestritten sind die Lebenshaltungskosten mit Kindern höher, aber dafür ist doch nicht die Beihilfe zuständig. Sollte sie dennoch dafür zahlen sei's allen gegönnt.

  • Das wären aber doch wohl die absoluten Ausnahmefälle, dass ein Kind (unter 18 Jahren) ohne eigenes Einkommen eigene Beiträge zu zahlen hätte; kann mir nur sowas wie Mieteinnahmen wegen einer Immobilienerbschaft o.ä. vorstellen.


    Nein, das wäre es nicht, da gibts deutlich mehr Fälle. Z.B. ein Elternteil ist in der PKV und verdient über der Beitragsbemessungsgrenze. Und das trifft leider doch sehr viele Kinder, dass dies so ist!

  • aber warum versichert dann das Kind in der GKV? (wenn es sehr viele Kinder betrifft, muss es einen besonders guten Grund geben?)


    Weil man es eben nciht in der PKV versichern will, weil man z.B. aus oben genannten Gründen nichts von ihr hält, weil das Kind dort schwerer wieder raus kommt usw.


    Gibt genügend Gründe. Oder aber, weil z.B. erst während des Jahres die Bemessungsgrenze überschritten wird und das erst nachträglich rauskommt. Dann ist der Beitrag auch für das komplette Jahr zu zahlen! Und auch das ist leider kein Einzelfall! Oder weil das Kind in der PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht genommen wird, der Risikozuschlag zu hoch ist usw. Zusätzlich entfällt bei Kindern in der PKV ja auch das Kinderkrankengeld, also ist es imemr gut zu überlegen, ob man sich das antut!

    • Offizieller Beitrag

    Ja, es war eine reine Neugiersfrage. Egal, ob ich selbst mal in die PKV oder nicht gehe, werden meine Kinder wohl über den Papa in der GKV versichert werden.


    Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Kinder, wenn sie schon geboren sind, wenn ich meine Erstverbeamtung habe? (ich merke, ich bin eher vom Fall ausgegangen "Job mit PKV, erst dann Geburt der Kinder".

    • Offizieller Beitrag

    Noch mal: was hat das mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?


    A/ Fall A: Papa über Beitragsbemessungsgrenze und in der PKV, Mama Lehrerin in der PKV. Das macht doch keinen Unterschied, ob der Beitrag vom Kind bei PKV A oder B bezahlt wird, oder? (wegen Überschreitung der Grenze innerhalb des Jahres..) Entweder ist das Kind in der PKV oder allgemein von Anfang an (warum auch immer, Gründe egal) in der GKV?


    B/ Fall B: Papa in der GKV trotz Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Mama Lehrerin in der PKV. Wenn Kind vorher bei Mama in der PKV, dann kann es bleiben? und wenn Kind vorher bei Papa in der GKV, dann kann es auch bleiben?


    also jetzt nur als Nachfrage zu dem Punkt, irgendwie macht mich das Krankenversicherungssystem kirre.


    Chili

  • Gibt es eine Gesundheitsprüfung für die Kinder, wenn sie schon geboren sind, wenn ich meine Erstverbeamtung habe? (ich merke, ich bin eher vom Fall ausgegangen "Job mit PKV, erst dann Geburt der Kinder".


    Ja, gibt es.


    Noch mal: was hat das mit der Beitragsbemessungsgrenze zu tun?


    Wenn der in der PKV über dieser ist, dann kann das Kind nicht familienversichert sein!


    B/ Fall B: Papa in der GKV trotz Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze, Mama Lehrerin in der PKV. Wenn Kind vorher bei Mama in der PKV, dann kann es bleiben? und wenn Kind vorher bei Papa in der GKV, dann kann es auch bleiben?


    DAnn kann es in der GKV bleiben, aber nur in der Familienversicherung, wenn der Papa besser verdient. Sonst müsste es also einen eigenen Beitrag zahlen. Wenn die Mam z.B. in der GKV wäre und der Papa in der PKV, dann wäre eh der Beitrag zu zahlen.

  • Ich war davon ausgegangen, dass du die Versicherung von Elternteil und Kind in der GKV meintest. Da gibt es wohl keinen eigenen Beitrag für das Kind unter 18 Jahren. Elternteil in der PKV (über Beitragsbemessungsgrenze) und Kind in der GKV freiwillig versichert (mit eigenem Beitrag - berechnet nach welchem Einkommen?), geht das wirklich?


    Von einer Kollegin, die ein behindertes Kind geboren hat, weiß ich, dass die Private Krankenkasse zwar versucht hat, die Versicherung abzulehnen, damit aber nicht durchgekommen ist. Wie das gelaufen ist, müsste ich nochmal konkret nachfragen. Wie hätte denn dieses Kind in der GKV versichert werden können? Freiwillig mit Höchstbeitrag und das doppelt, weil der Arbeitgeber (Land) ja nichts dazu zahlt?

    Mal davon abgesehen, dass das ja nicht unbedingt stimmt, weil die Kinder auch in der GKV evtl. selber versichert sein müssen

  • Ich war davon ausgegangen, dass du die Versicherung von Elternteil und Kind in der GKV meintest. Da gibt es wohl keinen eigenen Beitrag für das Kind unter 18 Jahren. Elternteil in der PKV (über Beitragsbemessungsgrenze) und Kind in der GKV freiwillig versichert (mit eigenem Beitrag - berechnet nach welchem Einkommen?), geht das wirklich?


    Ja, natürlich geht das und nein, das meinte ich aber nicht, es reicht ja ein Elternteil in der GKV und doch, da gibt es evtl. auch einen eigenen Beitrag.
    Familienversicherung ist eben genau wie ja in der PKV immer, nicht unbedingt möglich!

    • Offizieller Beitrag


    Von einer Kollegin, die ein behindertes Kind geboren hat, weiß ich, dass die Private Krankenkasse zwar versucht hat, die Versicherung abzulehnen, damit aber nicht durchgekommen ist. Wie das gelaufen ist, müsste ich nochmal konkret nachfragen. Wie hätte denn dieses Kind in der GKV versichert werden können? Freiwillig mit Höchstbeitrag und das doppelt, weil der Arbeitgeber (Land) ja nichts dazu zahlt?


    Eine PKV kann kein Kind ablehnen, das während einer PKV-Mitgliedschaft geboren oder adoptiert wird. Es gibt eine Frist (2 Monate? aber nagel mich nicht darauf fest) und danach erlischt dein Anspruch. Bis dahin darf sie aber nicht ablehnen, selbst wenn sie sofort merkt, dass es finanziell nie gehen wird.


    Wenn man in der GKV freiwillig versichert ist, bezahlt man den Beitrag zur freiwilligen Pflichtversicherung. Ohne Einkommen (Beispiel: Studis, die aus der Familienversicherung fallen, aber eben auch andere.... Arbeitslose ohne Leistungen, usw..) zahlt man zur Zeit ca. 160 Euro.
    Festbeitrag.
    Der Beitrag ist erst einkommensabhängig, wenn man mindestens 450 Euro verdient (und dann bezahlt man viel weniger als diese 160 Euro....)


    Chili

  • Ich habe jetzt auch mal eine Geldfrage zum Thema angestellt - verbeamtet.
    Wenn ich zum B. aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werde. Wird dann die Zeit, die ich als Beamtim auf Wiederruf (im Ref.) und danach als Bematin auf Probe gearbeitet habe, in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt in Bezug auf die Rente?

  • Wenn man in der GKV freiwillig versichert ist, bezahlt man den Beitrag zur freiwilligen Pflichtversicherung. Ohne Einkommen (Beispiel: Studis, die aus der Familienversicherung fallen, aber eben auch andere.... Arbeitslose ohne Leistungen, usw..) zahlt man zur Zeit ca. 160 Euro.
    Festbeitrag.


    Das stimmt so glücklicher Weise auch nicht. Studenten werden bei den Krankenkassenebiträgen subventioniert, somit sind sie z.B. in der GKV meist auch wesentlich billiger als in der PKV, denn der Beitrag beträgt aktuell (ist bei allen Krankenkassen gleich) ungefähr 77 Euro! Übrigens fallen solche Leute evtl. bei den Eltern aus der Familienversicherung raus, aber nicht bei einem Ehepartner und das selbst nicht, wenn der "nur" studentisch versichert ist.
    Nach der studentischen Versicherung gibts noch einen Übergangstarif von ca. 120 Euro, ob der allerdings auch bei allen Kassen gleich ist, weiß ich nicht.


    Eine PKV kann kein Kind ablehnen, das während einer PKV-Mitgliedschaft geboren oder adoptiert wird. Es gibt eine Frist (2 Monate? aber nagel mich nicht darauf fest) und danach erlischt dein Anspruch. Bis dahin darf sie aber nicht ablehnen, selbst wenn sie sofort merkt, dass es finanziell nie gehen wird.


    Aber wenn die Kinder eben schon da sind, dann gilt für die sogenannte Öffnungsklausel eben nicht.


    h habe jetzt auch mal eine Geldfrage zum Thema angestellt - verbeamtet.
    Wenn ich zum B. aus gesundheitlichen Gründen nicht verbeamtet werde. Wird dann die Zeit, die ich als Beamtim auf Wiederruf (im Ref.) und danach als Bematin auf Probe gearbeitet habe, in irgendeiner Art und Weise berücksichtigt in Bezug auf die Rente?


    Ja, der Staat oder das Land muss dann für dich Rentenbeiträge nachzahlen. Ist ja in Berlin schon seit Jahren so, da ja das Ref als Beamter gemacht wird, danach aber nicht mehr verbeamtet wird.

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