Eine Ausbildung zum Hartz IV Empfänger

    • Offizieller Beitrag

    befristete Arbeitsverhältnisse sind in der Wirtschaft ja auch Gang und Gebe....


    in der Wirtschaft ist es allerdings nicht so, dass der Vertrag bis zu den Ferien geht und nach den Ferien wieder beginnt. Denn egal wie kurz mein Vertrag ist: ich erarbeite mir Urlaubstage und darf sie nehmen. In der Schule nicht. Denn: sie sind in den Schulferien.
    In den Schulferien habe ich als LehrerIn keine Chance, einer Beschäftigung nachzugehen (klar, ich _könnte_ auch in den Osterferien in die Fabrik gehen, ich muss aber nebenbei trotzdem den Kurs vorbereiten, den ich nach den Osterferien übernehme...). und wenn ich eine Krankenversicherung will (eine ganz praktische Sache, muss ich sagen...), dann bietet es sich an, in den Schulferien mit ALG 2 aufzustocken.


    Chili

  • Trifft diese Regelung mit der Befristung bis zu den Ferien alle Angestellten Lehrer? Nur Vertretungslehrer?

  • Trifft diese Regelung mit der Befristung bis zu den Ferien alle Angestellten Lehrer? Nur Vertretungslehrer?


    Nein, so schlimm ist es dann doch nicht. Es gibt auch ganz normal angestellte Lehrer mit unbefristeten Verträgen, die werden ganzjährig bezahlt. So wie ich.

  • Was ist denn dann das Kriterium dafür wer welche Verträge bekommt? Manche mit Ferien - manche ohne- manche verbeamtet?

  • Die Frage ist halt nur auch - aus Sicht des Kultus - wie will man sonst Schwangerschaften, kurzfristige Krankschreibungen etc. pp in den den Griff bekommen? Das geht vielleicht bei Grundschulen durch festangestellte Vertretungsreserven, aber bei weiterführenden Schulen wird das schwierig....

    • Offizieller Beitrag

    Dass die Verträge befristet sein sollen, keine Frage (obwohl mir durchaus andere Modelle einfallen würden. So könnten 1-2 "Lehrkräfte" pro Schule durchaus dafür da sein, Aufsicht zu machen. Es ist (fast) IMMER mindestens 25 Stunden in der Woche von den 30 Schulstunden am Vormittag zu vertreten.).
    Aber trotzdem ist es ein Unding, die Ferien nicht zu bezahlen.
    a) Mein Vertrag endet vor den Ferien, die Ferien werden bezahlt.
    b) Mein Vertrag endet vor den Ferien, ich habe nach den Ferien einen anderen Vertrag, die Ferien werden selbstverständlich bezahlt
    c) ich kriege "Urlaubsgeld". Statt mir 2,5 Ferientage (für normale Arbeitnehmer) pro gearbeiteten Monat zu geben, will ich das Geld dafür. und die Krankenversicherung. oder die Krankenversicherung im Anschluss für die entsprechenden Tage.
    Für LehrerInnen müsste man natürlich die Ferienzeit neu berechnen, da _eigentlich_ die Jahresarbeitszeit als Grundlage für unseren Lohn zählt.
    d) einen Zuschlag zu Beginn jeder Vertretung: wenn ich von heute auf morgen eine 11. Klasse übernehme, muss ich mich einarbeiten, auch wenn ich nur 4 Wochen unterrichte.


    Chili

  • Letztens gab es ja wieder einen Bericht über die Situation ab 1.5.2013 für die fertigen Gymnasial-Referendare aus NRW zu lesen.
    Die meisten sind inzwischen auch im Portal der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitssuchende ab 1.5.2013 zu finden.


    Was mich aktuell interessiert:
    Wenn die fertigen Referendare mit SEKII-Berechtigung sich nun zum Sommer alle auf die SEKI-Stellen stürzen werden:
    Werden sie, nachdem sie einmal eingestellt sind, übehaupt jemals noch nach A13 umgesattelt? Oder bleiben sie auf A12-Niveau?
    Also wer jetzt zum Sommer beispielsweise an einer Realschule (A12) fest eingestellt wird, kann der dann evtl. in 3 Jahren überhaupt noch an einem Gymnasium unterkommen (A13) bzw. sich dahin versetzen lassen?

  • Sie bleiben A12, wenn sie überhaupt verbeamtet werden, denn mit GymGe kann man nicht verbeamtet werden, es sei denn, man hat das Mathe/Deustch Grundstudium gemacht.
    Mit Sek II + I wäre es kein Problem, aber mit den neuen Lehrämten muß man mit TV-L 11 rechnen

    • Offizieller Beitrag

    @Callum


    Bist Du Dir da sicher?


    Bisher war es so, dass Referendare mit Sek I/II Ausbildung sich auch auf Stellen an Realschulen bewerben konnten und dann wie die "originären" Realschullehrer A12 bekamen.
    Eine Rückkehr ans Gymnasium ist formal durchaus möglich.


    Gruß
    Bolzbold

  • Entschuldigung! Ich habe die Frage von Lillyfee mißverstanden.
    Wenn man JETZT mit A12 an einer Realschule ist und die Befähigung für GymGe / Sek II/I, bekommt man bei einer Versetzung zum Gymnasium natürlich A13!



    Ich meinte allerdings, was passiert mit den GymGe Bewerbern an Sek I Schulen.


    Das Problem dabei ist, daß die neuen fertigen Referendare die nach LPO 03 studiert haben, nur GymGe erhalten und nicht Sek II/I, wie es nach LPO 94 war.
    vgl. § 41, Abs. 3 LPO '03:


    "(3) Wer zusätzlich die Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen erwerben will, muss zusätzliche Studien im Umfang von 20 Semesterwochenstunden im didaktischen Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik [...] Außerdem sind ein Leistungsnachweis und zwei Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Prüfung ist als schriftliche Prüfung und eine als mündliche Prüfung im Umfang von etwa 30 Minuten Dauer zu erbringen."



    Somit verfügen sie nicht über ein Lehramt für die Sek I Schulen, was gemäß dem aktuellen Einstellungserlaß zu Problemen führt.
    vgl. 2.3.1 jährlicher Einstellungserlaß vom 21.12.2013 (der für den 2. Feb 2013 bis zum 1. Feb 2014 gilt)


    " Bewerberinnen und Bewerber, die über eine der nachfolgenden Lehramtsbefähigungen verfügen, können am Ausschreibungsverfahren und am Listenverfahren teilnehmen: Lehramt an Haupt,- Real- und Gesamtschulen (17), Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (15 und 16), Lehramt für die Sekundarstufe I (20), Lehramt für die Grund- und Hauptschule (01, 02), Lehramt an der Realschule (21). "



    In diesem Sinne, ist es nicht mehr möglich, sich mit GymGe Lehramt an Sek I Schulen zu bewerben, es sei denn, es gibt Fachmangel, oder man hat das Grundstudium gemaß §41. Abs. 3 absolviert.

  • Hello again :)


    nachdem ich diesen thread aufgemacht habe (zugegebner Maßen mit etwas populistischem Titel) muss ich sagen, interessant was hier doch alles zusammengekommen ist. Bin selbst gerade im Bewerbungsfieber und versuche soviele Infos zu bekommen, wie möglich. Nun muss ich mich aber doch nochmal einschalten, da das was hier zuletzt drinsteht nach meinem Informationsstand so nicht stimmt.


    @callum: woher nimmst du die Info, dass man mit Gym/Ge in einer Vertretungsstelle mit TV-L 11 vergütet wird??


    Zwar steht in der Info vom Ministerium (http://www.schulministerium.nr…raefte_im_Schuldienst.pdf), dass man TV-L 11 mit der Lehramtsbefähigung Realschule bekommt, aber da man ja als Gym/Ge-Lehramtler quasi "überqualifiziert" ist, kann es sein, dass man mehr bekommt, je nachdem, wie die Bez.Reg. dich einordnet...


    Lillyfee: Bei fester Anstellung an einer Realschule würde es A 12 geben (hat mir eine Realschulrektorin gerade Freitag noch in einem Vorstellungsgespräch gesagt).


    Wechselt man jedoch jetzt mit Gym/Ge auf eine feste Stelle zur Realschule, würde dies automatisch einen Laufbahnwechsel bedeuten (da wir ja für Gym/Ge A13 ausgebildet sind). Davon haben mir, inklusive dem vorsitzenden Prüfer meiner Examensprüfung, ALLE Kollegen abgeraten!


    Problem ist u.U.: du hängst ewig auf einer A12 Stelle, bekommst weniger Kohle und das über Jahre hinweg! An dieser Stelle ist das deutsche Schulsystem leider ähnlich wie für die SuS, auch für LuL nach oben hin dicht...


    Besser jetzt Vertretungsunterricht an irgendeiner öffentlichen Schule machen und die Zeit für die Probezeit angerechnet bekommen. Dazu sagt der VBE NRW:

    "Zeiten als Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis und als Lehrer an Ersatz- und Auslandsschulenwerden voll auf die Probezeit angerechnet, wenn der Beschäftigungsumfang mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit betrug. Eine Mindestprobezeit von einem Jahr ist aber in jedem Fall zu absolvieren, bei einem Wechsel aus einer Planstelle an einer Ersatzschule sind es mindestens 3 Monate.Auch wenn weger einer Anrechnung von Vertretungstätigkeiten auf die Probezeit nur noch die Mindestprobezeit von einem Jahr abzuleisten ist, sind zwei dienstliche Beurteilungen zu erstellen. Diese sollen dann etwanach 4 bzw. 10 Monaten erfolgen. Wenn die Probezeit mit Auszeichnung absolviert wurde, so kann der Beamte oder die Beamtin vorzeitig ein Beförderungsamt anstreben. Grundsätzlich ist nämlich eine Beförderung frühestens 1 Jahr nach der Beendigung der Probezeit möglich."


    (http://www.vbe-nrw.de/druckver…6e9aaa42d04ef84cda73bed8f)


    In diesem Sinne, erfolgreiche Stellensuche weiterhin und Kopf hoch!


    LG,


    Volker

  • @callum: woher nimmst du die Info, dass man mit Gym/Ge in einer Vertretungsstelle mit TV-L 11 vergütet wird??


    Zwar steht in der Info vom Ministerium (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Di…Schuldienst.pdf), dass man TV-L 11 mit der Lehramtsbefähigung Realschule bekommt, aber da man ja als Gym/Ge-Lehramtler quasi "überqualifiziert" ist, kann es sein, dass man mehr bekommt, je nachdem, wie die Bez.Reg. dich einordnet...


    Nein, kann es nicht.


    vgl. §10 Abs. 1, BASS 21 - 21- Nr. 52: "Eingruppierung der im Tarifbeschäftigungsverhältnis beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen und Berufskollegs mit den fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen zur Übernahme in das Beamtenverhältnis"


    Zitat

    Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung, die in einer anderen als ihrer Befähigung
    entsprechenden Schulform/Schulstufe verwendet werden, sind entsprechend ihrer Befähigung einzugruppieren, jedoch nicht höher
    als die Lehrkräfte der Schulform/Schulstufe, an der sie beschäftigt werden.

  • Exakt genau das meinte ich! ;)


    Und so weit wie das bisher war, bedeutet es, wohl mind. 5 Jahre an dieser Schule und auf A12 zu bleiben.
    Und wenn ein Gym/Ge-Lehrer dann vielleicht in 3 Jahren, wenn in NRW wieder eingestellt wird, an seiner Schulform unterkäme, hat er ein Problem, weil er von der Realschule nicht wegkommt.


    D.h. als Konsequenz: Die Gym/Ge-Referendare werden sich wohl doch nicht auf die festen Stellen (Realschule/Hauptschule/Gemeinschaftsschule) bewerben, sondern allesamt auf die Vertretungsstellen für Gym/Ge "stürzen".


    Ich wünsche allen Bewerbern wirklich ganz viel Erfolg!
    Lillyfee

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn ein Gym/Ge-Lehrer dann vielleicht in 3 Jahren, wenn in NRW wieder eingestellt wird, an seiner Schulform unterkäme, hat er ein Problem, weil er von der Realschule nicht wegkommt.

    Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber diesen Satz verstehe ich nicht: Wieso sollte der Lehrer denn nicht von der Realschule wegkommen? Oder liegt das an dieser Neuerung (Gym/Ge)?
    Ich frage deshalb, weil damals mit mir (vor knapp 10 Jahren) mehrere SekI/II-Lehrer an einer Realschule angefangen bzw. schon dort gearbeitet haben und fast alle in den Folgejahren, als die Stellensituation dann besser war, wieder ans Gymnasium gewechselt sind. Von der Realschule konnten sie alle wieder wegkommen. Das Problem dürfte jetzt eher sein, dass es wahrscheinlich in 3 Jahren auch nicht viel mehr Stellen geben wird als jetzt.

  • weil er von der Realschule nicht wegkommt.


    vgl. Grundlagen Laufbahnwechsel NRW : hier


    "Lehrkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Lehramtsbefähigung für den höheren Dienst besitzen und in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes tätig sind, können sich auf Ausschreibungen für den Laufbahnwechsel [...] bewerben, [...] "
    "Die Bezirksregierung informiert unmittelbar nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen die abgebende Schule über die Bewerbung der Lehrkraft. Einer Freigabe bedarf es nicht"


    Also, stimmt nicht :o)


    Gym/Ge-Referendare werden sich wohl doch nicht auf die festen Stellen (Realschule/Hauptschule/Gemeinschaftsschule) bewerben, sondern allesamt auf die Vertretungsstellen für Gym/Ge "stürzen".


    Naja, weil sie sich nicht auf die Stellen an Haupt/Realschulen bewerben dürfen. S. meinen Beitrag dazu oben (Freitag, 5. April 2013, 16:35)

  • Jetzt mal ganz ehrlich- sei doch froh wenn du eine feste A12 Stelle bekommst. Als wenn das so schlimm sei. Wenn du wirklich eine hättest müssteste dich doch freuen. Besser als mit ein paar Vertretungsstunden durchhangeln und besser als harzIV allemal. Dann haste halt Hauptschüler anstatt die Oberstufe- ist allemal die bessere Kariere als jetzt Lagerist zu werden..... :zungeraus:

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