Krankmeldung während der Klassenarbeit

    • Offizieller Beitrag

    Hallo an alle.


    Heute hat mir eine Kollegin berichtet, dass sich eine Schülerin kurz vor Beginn der zu schreibenden Klassenarbeit mit Übelkeit abgemeldet hat. Die Schülerin hat der Kollegin direkt gesagt, dass es ihr nicht gut ging, worauf die Kollegin nachgefragt hat, ob die Schülerin in der Lage sei, die Arbeit zu schreiben. Als dem Mädchen dann schlecht wurde, hat die Kollegin es gehen lassen.


    Nun hat mich die Kollegin gefragt, ob die Schülerin für diese plötzliche Prüfungsunfähigkeit ein Attest benötigt. Die Schülerin ist in der 6. Klasse.
    Eigentlich müsste doch spontan auftretende Prüfungsunfähigkeit mit Attest im Nachhinein belegt werden - zumindest ist das in der Sek II so. Kann man das auch auf die Sek I anwenden?


    Danke im Voraus!


    Gruß
    Bolzbold

  • Als dem Mädchen dann schlecht wurde, hat die Kollegin es gehen lassen.

    So allein? Nach Hause? Gute Idee, kann ja eine Kreislaufschwäche sein. Richtig lustig, wenn dem unterwegs etwas passiert -- mehr Spaß kann man gar nicht haben.


    Wenn die Kollegin die Schülerin nicht zum Arzt geschickt hat, ist sie da wohl auch nicht hingegangen. Und wenn sie nicht am gleichen tag beim Arzt war, was soll der ann gegebenenfalls später ins Attest schreiben? "Sieht so aus, als wenn sie neulich krank war."?


    Sollte ein Attest verlangt werden, muss das der Schülerin (und in Anbetracht des Alters auch den Eltern) vorher bekannt sein. Habt ihr eine entsprechende Regelung? Ansonsten hilft halt nur der subjektive Eindruck.


    Prost!


    Pausi

  • Schulgesetz NRW, §43, Absatz (2)


    Zitat

    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so be- nachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.


    Gibt es begründete Zweifel?


    Pausi

    • Offizieller Beitrag

    So allein? Nach Hause? Gute Idee, kann ja eine Kreislaufschwäche sein. Richtig lustig, wenn dem unterwegs etwas passiert -- mehr Spaß kann man gar nicht haben.


    Wenn die Kollegin die Schülerin nicht zum Arzt geschickt hat, ist sie da wohl auch nicht hingegangen. Und wenn sie nicht am gleichen tag beim Arzt war, was soll der ann gegebenenfalls später ins Attest schreiben? "Sieht so aus, als wenn sie neulich krank war."?


    Nein, die Schülerin hat sich regulär über das Sekretariat abgemeldet. Ich nahm an, dass man nicht über solche Nebensächlichkeiten rumhacken würde.


    Zitat


    Sollte ein Attest verlangt werden, muss das der Schülerin (und in Anbetracht des Alters auch den Eltern) vorher bekannt sein. Habt ihr eine entsprechende Regelung? Ansonsten hilft halt nur der subjektive Eindruck.


    Genau DAS ist das Problem.
    Der Kollegin ging es aber darum, ob sie ein Attest verlangen kann bzw. muss.


    Gruß
    Bolzbold

  • Sie muss kein Attest verlangen (NRW). Aber wie Pausenclown schon erwähnte: Wenn es begründete Zweifel an der Ehrlichkeit der Schülerin gibt, sollte man eine Bescheinigung einfordern. So heißt es jedenfalls amtlicherseits (s.o.)

    Religion, eine mittelalterliche Form der Unvernunft, wird, wenn sie mit modernen Waffen kombiniert wird, zu einer echten Gefahr unserer Freiheiten. (Salman Rushdie)

  • Der Kollegin ging es aber darum, ob sie ein Attest verlangen kann bzw. muss.

    Sie muss Mal nicht. Im Prinzip kann sie eines verlangen, es wird allerdings technisch etwas schwierig. Wo soll denn _nachträglich_ eines herkommen?


    Pausenclown

  • Ich denke nicht, dass hier ein Attest Sinn macht. Immerhin erschien sie deiner Kollegin doch krank genug, um nach Hause entlassen zu werden.
    Atteste dienen doch dazu, um Zweifel an einer Krankmeldung zu beseitigen.

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