Tägliche (geringe) Mehrarbeit

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    wüsste gerne mal, wie ihr das seht bzw. ob es dafür auch verbindliche Regelungen gibt:


    an unserer Schule werden Lehrkräfte im Nachmittagsbereich eingesetzt, z.B. für die Hausaufgabenbetreuung. Nachmittags sind die Stunden aber 60 Minuten lang, während unsere Stunden ja normalerweise nur 50 Minuten betragen. Da die Verteilung der Nachmittagsstunden relativ ungerecht geregelt ist, haben einige Lehrer in der Woche 4 Nachmittage, an denen jeweils mindestens 10 Minuten Mehrarbeit anfällt. Das ist im Schnitt eine Stunde pro Woche, die mehr gearbeitet wird.
    Bisher hat sich niemand laut darüber beschwert, aber aus gg. Anlass wüssten wir gerne, wie das eigentlich zu regeln ist. Müsste es dafür einen Ausgleich geben? Oder muss man das so akzeptieren?


    Grüße
    Melo

  • Bei uns ist das so geregelt, dass solche Stunden (z.B. Mittgszeit beim Ganztag, Hausaufgaben,...) auch länger (60 statt45 Minuten) dauern. Allerdings wurde gleich dazugesagt, dass man keine Vor/Nachbereitung für diese Stunden hat und es muss ja auch nichts korrigiert werden. Diese Zeit, die in anderen Fächern ja anfällt, wird dann auf die Anwesendheit angerechnet. Ob das rechtlich ok ist, weiß ich nicht.


    Ansonsten ist es so, dass bis zu 3 Stunden Mehrarbeit im Monat hingenommen werden müssen, allerdings nur wenn es nicht zu verhindern und organisatorisch nicht zu vermeiden ist. Das gilt aber vielleicht nur für Bayern?

  • Hier gibt es Schulen, die das umrechnen und für die Kollegen Zeitkonten anlegen.
    Ich habe an meiner Schule dafür gesorgt, dass die Hausaufgabenbetreuung zumindest in den Klassen 1 bis 3 nur 45 Minuten beträgt.
    Im Jahrgang 4 weiterhin 60 Minuten, aber da werden dann keine Kolleginnen und Kollegen eingesetzt.
    Die GEW hat im vergangenen Jahr eigens dazu einen Brief an die Schulen verschickt.
    Ob ich den noch habe, weiß ich nicht, aber man kann ihn sicher irgendwo online finden und nachlesen.


    Dauerhafte Mehrarbeit, wenn auch von wenigen Minuten, frustriert die betroffenen Kolleginnen und Kollegen und da es keinen triftigen Grund dafür gibt (meiner Meinung nach) ist es zu vermeiden.


    Viele Grüße
    strubbelsuse

    • Offizieller Beitrag

    Ich sehe es auch so, dass für diese Betreuungsstunden ja weder Vor- noch Nachbereitung noch Korrekturen, Notenlisten, Konferenzen usw. anfallen. Von daher finde ich eure Regelung okay, frage mich aber, ob die meist doch recht knappen Lehrerstunden nicht anderweitig vergeben werden sollten :ka:

  • In Bayern gibt es sogar offizielle Regelungen, dass - je nach Schulart - eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) einem Betreuungsaufwand in der Nachmittags-/Hausaufgabenbetreuung von 60-100 Minuten gleichzusetzen ist. Und wenn man Vorbereitungs- und Korrekturaufwand von "normalem" Unterricht mal gegenrechnet, dürfte das wohl auch der Realität entsprechen. In deinem Fall fällt nach meiner Meinung also keine Mehrarbeit an.

  • Das wird in den Bundesländern und leider sogar von Schule zu Schule unterschiedlich gehandhabt.Mein Beitrag bezieht sich auf NRW. Ich habe mich jahrelang über die an meiner Schule geforderten 60 min. in der Hausaufgabenbetreuung geärgert und sie trotzdem abgeleistet. Die GEW hat mir sogar in dieser Sache Rechtshilfe angeboten, ich habe mich gescheut, diesen Schritt zu gehen. Ich find und fand es trotz weitgend fehlender Vor- und Nachbereitung nicht in Ordnung, diese Arbeitszeit qualitativ anders zu bewerten als andere Unterrichtsstunden. Wenn (zum Beispiel) eine Schwimmlehrerin die Schwimmgruppe mit dem Bus zur Schwimmhalle begleitet, die Umzieh- und Duschzeiten mit beaufsichtigt um dann vielleicht 20 min Wasserzeit zu haben, wird das ja auch als zwei volle Unterrichtsstunden gerechnet.


    Ich halte es für selbstverständlich und eigentlich sogar für absolut notwendig um unsere Unterrichtsverpflichtung zu bewältigen, dass wir immer eine Kombination von sehr vor- und nachbereitungsintensiven Stunden und von Stunden die weniger Vorbereitung erfordern, haben. Dadurch gleichen sich unterschiedliche Belastungen aus.


    Ich habe es mit regelmäßig mind. 3 Nachmitagsstunden in der Hausaufgabenbetreuung immer so empfunden, dass Schulleitung an dieser Stelle ihre Weisungsbefugnis missbraucht. In der Bass stand niemals, dass so verfahren werden durfte oder sollte, lediglich die Ausfsichtszeiten beim Mittagessen sind dort als Verpflichtungen vermerkt, die anders berechnet werden dürfen. Vor einem Jahr kam dann die offizielle Anweisung, die Stunden auf 45 Minuten zu begrenzen. Da hatte ich aber schon etliche Jahre widerwillig mein "Zwangsehrenamt" ;) abgeleistet.


    Ob Lehrerstunden zu "wertvoll" für Hausaufgabenbetreuung sind - das ist eine andere Frage. An meiner inzwischen ehemaligen Schule wird die Hausaufgabenbetreuung zu großen Teilen mit Lehrerstunden abgedeckt. Der Vorteil war, dass ich meist meine "eigenen" Kinder betreut habe. Dadurch hatte es einen hohen Förderanteil. Andere Schulen geben die Lehrerstunden in AGs. Da muss und kann jede Schule ihr eigenes Profil finden.

    • Offizieller Beitrag

    Danke für eure Beiträge!
    Werde mich unter den momentan Umständen auf jeden Fall dagegen wehren und hab schon mal vorab Kontakt mit dem BPR aufgenommen.
    Da hängt noch mehr dran, nämlich dass das Kollegium einstimmig gar keine reinen Ganztagsklassen mehr möchte, sondern alle bereit sind, sich das zu teilen.
    Das würde auch bedeuten, dass niemand die ganzze Woche in den Nachmittag müsste. Nur wird das direkt vom Tisch gewischt. Sollten Gespräche mit dem Schulpersonalrat und SL nicht fruchten, werde ich das weitergeben und mal sehen, was daraus wird. Die Mehrarbeit ist dabei ein nicht unwesentlicher Teil, denn ich sehe es ähnlich wie Tootsie. Zudem ist die Hausaufgabenbetreuung ziemlich anstrengend, da bei einer Ganztagsklasse ja auch die ganze Klasse da sitzt. Und wir sprechen da von Erstklässlern, die schon den ganzen Vormittag Unterricht hatten und sicher nicht einfach ruhig und brav eine Stunde lang Hausaufgaben machen.


    Auf der persönlichen Ebene würde mich halt auch interessieren, ob ich mich irgendwie dagegen wehren kann, dass ich zu täglichem GTS-Einsatz verdonnert werden soll.

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