Frage zu "Kinderkrankentage"

  • Hallo,


    Leider fiel mir keine bessere Überschrift ein. Ich werdet sicherlich verstehen was ich meine :)


    Meine kleine Tochter (2) musste plötzlich ins Krankenhaus. Sie wurde operiert und es sah nicht gut aus. Gsd war sie aber recht schnell wieder so stabil, dass wir nach einer Woche zur weiteren Pflege nach Hause durften . Meine Kinderärztin schrieb mich noch für weitere 1,5 Wochen krank. Gefehlt habe ich also an 13 Schultagen . Schulleitung wusste bescheid und war einverstanden.


    Jetzt meine Fragen :


    - mir stehen ja als Beamter 4 Tage für die Pflege zu. Dann habe ich gelesen, dass es bis 10 Tage Sonderurlaub mit Bezügen zur Betreuung gibt. Werden diese zu den 4 Tagen addiert? Und sind diese 10 Tage an besondere Voraussetzung en geknüpft (außer Kind unter 12, Gehalt..) ?
    - bei mehreren Kindern sind es bis zu 25 Tage. Kann man diese auch alle für ein Kind nehmen?
    - reicht es dies der SL mitzuteilen oder muss ich noch etwas anderes unternehmen ?


    Danke für eure Hilfe!
    LG flecki


    P.s. Nicht über Fehler wundern, ich stehe mit dem tablet auf Kriegsfuß :(

  • Bei uns bekommen Beamten unter einer bestimmten Grenze nun genau wie gesetzlich versicherte Angestellte 10 Tage zur Pflege je Kind. Diese sind aber nicht zusätzlich zu den 4 Tagen. Aber frage einfach bei der Personalstelle nach, die müssen dir das ja genau sagen könen, was sie wie abrechnen!

    • Offizieller Beitrag

    Bolzi hatte letztens was zu NRW geschrieben, ich habe das mal rausgesucht:
    NRW Sonderurlaub für kranke Kinder
    Vielleicht betrifft es dich ja.

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Danke für eure Antworten. Also scheinen es ja nur max. 10 Tage zu sein .


    Dann muss ich mal schauen, wie ich die restlichen 3 Tage abgedeckt bekomme. Habe noch ein paar Stunden Mehrarbeit gesammelt, vielleicht darüber.


    LG flecki

  • Bist du überhaupt arbeitsfähig, wenn es deinem Kind so schlecht geht?
    Schreibt dein Arzt dich selbst in so einem Fall nicht arbeitsunfähig?
    LG try

  • Daran habe ich noch nicht gedacht, es ging ja alles so schnell... und ich denke rückwirkend jetzt wohl nicht mehr möglich .


    Vielleicht weiß das noch einer : die Wochenenden muss ich ja nicht mitrechnen, oder? Also 10 Tage Sonderurlaub für 10 verpasste Arbeitstage?


    Man, ist das alles kompliziert...als wenn man keine anderen Sorgen hätte !


    LG flecki

  • Frage evtl. noch mal nach, bei Angestellten gehen die Tage Krankenhaus mit Kind (wenn man mit aufgenommen wird) noch mal extra und fallen nicht unter die 10 Tage-Regelung).
    Außerdem gibts ja noch Sonderurlaub aus wichtigen Gründen in den meisten Bundesländern.

Werbung