Referendariat (NRW) als Angestellter?

  • Ich habe für Mai eine Stelle im Vorbereitungsdienst in NRW bekommen. Was mich an der ganzen Angelegenheit unheimlich stört ist die Tatsache, dass man für das Referendariat Beamter auf Widerruf wird. Das bricht mir wahrscheinlich finanziell das Genick, weil ich die Krankenversicherungskosten nicht bezahlen kann.


    Hintergrund ist der, dass keine private Versicherung mich noch in den Ausbildungstarif aufnimmt (zu alt) und ich im normalen Tarif beim günstigsten Versicherer auf über 220,- EUR Krankenversicherungsbeitrag im Monat käme. Da ist es günstiger, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, die käme nur auf 193,- EUR im Monat. Da bei dem mageren Hungerlohn eines Referendars um die 200,- fast nicht zu stemmen sind, habe ich praktisch die Wahl zwischen Pest und Cholera, was mir derzeit schlaflose Nächte bereitet, in denen ich Zahlen wälze, wie ich finanziell über die Runden kommen soll (mal ganz davon abgesehen, dass ständig drohende Geldsorgen im Hinterkopf im Referendariat wohl auch nicht gerade das Best sind, um gute Leistungen zu bringen). Ich wollte mich eigentlich auch auf das Referendariat konzentrieren, anstatt mir noch einen Nebenjob suchen zu müssen.


    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, das Referendariat auch im Angestelltenverhältnis abzuleisten. Weiß da einer was genaueres drüber? Ich finde dazu nirgendwo etwas.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du (ausschließlich) eine Staatsbürgerschaft hast, die keine EU-Staatsbürgerschaft hast.
    Da es in NRW keinen Amtsarztbesuch vorher gibt, müsste es der einzige Grund.


    und nein, du wirst wohl die 200 Euro bezahlen müssen :(
    Wenn du bis Mai ein bisschen Freizeit hast, empfehle ich Schichtarbeit oder irgendwas, wo du Geld zur Seite legen kannst. Schön ist es zwar nicht, mit den 200 Euro, aber wir sind echt nicht die einzigen. An meinem Seminar sind wir durchaus einige. Zur Reduzierung empfehle ich dann, "so nah" wie möglich an der Schule zu ziehen.


    Chili

  • Tja, man kann es wohl schaffen. Das heißt dann mal wieder 18 Monate auf alles, wirklich alles verzichten. Ich wollte so gerne wenigstens ab und zu mal nach Hamburg fahren um meine Freunde in der Zeit überhaupt mal sehen zu können, aber ist dann wohl gestrichen.


    Naja, nützt nichts, muss man durch. Studium ging auch irgendwie immer nur auf dem letzten Pfennig.

  • Oh je, das ist wirklich keine schöne Aussicht.


    Ich habe übrigens neben dem Referendariat einen 400€ Job gemacht (und mache es immer noch). Es war teilweise sehr anstrengend, besonders da ich an dem Tag in der Regel von morgens 7h bis abends 21h unterwegs war/bin (je nach Stundenplan).
    Das Referendariat ist zwar kein Zuckerschlecken, aber auf jeden Fall machbar. Die Horrorstories konnte ich nie bestätigen (vielleicht beruhigt dich das etwas). Nur die Zeit zur Examensarbeit fand ich ganz furchtbar, aber die musst du ja zum Glück nicht mehr schreiben.
    Ich kann dich wirklich nur ermutigen, einen Nebenberuf anzunehmen. Vielleicht hast du ja sogar schon eine Ausbildung kannst in diesem Bereich arbeiten, so dass du nicht mit dem niedrigsten Stundenlohn rechnen musst.


    Ich wünsche dir viel Erfolg!!!

  • Da ist es günstiger, freiwillig in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, die käme nur auf 193,- EUR im Monat. Da bei dem mageren Hungerlohn eines Referendars um die 200,- fast nicht zu stemmen sind, habe ich praktisch die Wahl zwischen Pest und Cholera, was mir derzeit schlaflose Nächte bereitet, in denen ich Zahlen wälze, wie ich finanziell über die Runden kommen soll (mal ganz davon abgesehen, dass ständig drohende Geldsorgen im Hinterkopf im Referendariat wohl auch nicht gerade das Best sind, um gute Leistungen zu bringen). Ich wollte mich eigentlich auch auf das Referendariat konzentrieren, anstatt mir noch einen Nebenjob suchen zu müssen.


    Probiere ALGII zu beantragen, evtl. geht das, wenn du keinerlei Familienzuschläge hast und alleine wohnst usw.


    Wenn du (ausschließlich) eine Staatsbürgerschaft hast, die keine EU-Staatsbürgerschaft hast.
    Da es in NRW keinen Amtsarztbesuch vorher gibt, müsste es der einzige Grund.


    Klar gibts noch mehr, nämlich das du bereits woanders Beamter bist und dort nur beurlaubt.


    Schön ist es zwar nicht, mit den 200 Euro, aber wir sind echt nicht die einzigen. An meinem Seminar sind wir durchaus einige.


    Ja, sind bei uns auch einige, ich zahle sie auch. Habe damit also mit Vollzeit-Ref weniger raus als mit ca. 70% Beschäftigung angestellt.


    Ich habe übrigens neben dem Referendariat einen 400€ Job gemacht (und mache es immer noch). Es war teilweise sehr anstrengend, besonders da ich an dem Tag in der Regel von morgens 7h bis abends 21h unterwegs war/bin (je nach Stundenplan).


    Ich weiß nicht, ob das so einfach geht, bei uns sind z.B. nur 4h wöchentlich als Nebenbeschäftigung zugelassen und auch nur nach vorheriger Genehmigung.

  • Irgendwie beruhigt mich schon das Wissen, dass es offenbar doch so einige gibt, die in der gleichen Lage sind und es doch irgendwie schaffen. Dann schaffe ich das auch!

  • Xiam, das ist die richtige Einstellung! :aufgepasst: Schön ist vielleicht anders, aber es geht.


    Zitat

    Ich weiß nicht, ob das so einfach geht, bei uns sind z.B. nur 4h
    wöchentlich als Nebenbeschäftigung zugelassen und auch nur nach
    vorheriger Genehmigung.

    NRW erlaubt 5 Stunden. Die Genehmigung gibt dir die Schulleitung. Bisher habe ich noch nie erlebt, dass sich eine Schulleitung dagegen verwehrt hat. Im Gegenteil. Ich habe einen fixen Tag, an dem ich nebenbei Kurse anbiete. Meine derzeitige Schulleitung und Kollegen sagen bei Ausflügen oder außerordentlichen Konferenzen etc. schon von sich aus: "Ach ja, der Tag geht bei dir ja nicht." Das geht natürlich nicht immer, aber meist wird darauf Rücksicht genommen. Die wissen auch, dass das Ref und die ggf. folgende Angestelltenzeit mit geringem Debutat keine finanziellen Höhepunkte sind. Es wurde übrigens auch noch nie kontrolliert, ob ich wirklich nur 5 Stunden nebenbei arbeite (was ich tue).


    Vielleicht wäre auch Nachhilfe etwas für dich, oder bezahlte Hausaufgabenbetreuung im offenen Ganztag. Diese Tätigkeit kannst du dir später sogar anrechnen lassen (Gehaltsstufe).


  • Vielleicht wäre auch Nachhilfe etwas für dich, oder bezahlte Hausaufgabenbetreuung im offenen Ganztag. Diese Tätigkeit kannst du dir später sogar anrechnen lassen (Gehaltsstufe).

    Da habe ich auch schon dran gedacht :) Danke nochmal für den Tipp.

  • Schon wieder falsche Informationen im Forum.


    Man muß eine Nebentätigkeit beim Dez. 47.2 bei der Bez.-Reg. beantragen.


    "Eine Nebentätigkeit nach ist grundsätzlich genehmigungspflichtig und schriftlich auf dem Dienstweg bei der Bezirksregierung, Dezernat 47.2 zu beantragen. Der Antrag muss Angaben über Art, Umfang und Vergütung der Nebentätigkeit enthalten. Die Anträge sind beim Zentrum für schulpraktische Ausbildung erhältlich. Dort ist der Antrag auch wieder abzugeben. Das Zentrum für schulpraktische Ausbildung prüft den eingereichten Antrag und leitet ihn an die Bezirksregierung zur endgültigen Genehmigung weiter. Während des Vorbereitungsdienstes werden aus dienstlichen und ausbildungsfachlichen Gründen max. 6-8 Wochenstunden genehmigt."


    Wenn man "inoffiziel" Nachhilfe gibt (bzw. in der Schule) ist es ja....nicht nachweisbar ;)

  • Stimmt ebenfalls nur halb :victory:


    Um Callum glücklich zu machen, werde ich es noch einmal genauer erklären:


    Das Antragsformular erhälst du bei deiner Bez.Reg. oder direkt in der Infomappe deines Studienseminars (war bei mir so).


    Die zu genehmigenden Stunden variieren genau genommen je nach Bez.Reg. 1/5 der Arbeitszeit soll nicht überschritten werden. In Arnsberg werden höchstens 5 Stunden genehmigt und uns wurde es am Studienseminar so beigebracht. Nach meiner Recherche genehmigen anscheinend andere Bez.Reg. mehr. Entschuldige meine Fehlinformation.
    Den Antrag muss deine Schulleitung unterschreiben, dann geht das Schreiben zur Bez.Reg und wir dort auch noch mit einem Stempel versehen. Fertig.

  • Darf ich mal ganz dumm nachfragen, was da netto bei rauskommt, also wovon genau Du die 200 € noch zahlen musst? Ich habe während 5 1/2 Jahren Doktorarbeit von einer halben E13-Stelle gelebt, das macht 1200 € netto pro Monat. Schick ist das nicht, aber es geht. Ich hab nebenher immer noch ein bisschen Verlagsarbeit (auf selbständiger Basis) gemacht um mir mal nen Urlaub zu leisten. Und ich sag jetzt mal so ... ich hätte das im öffentlichen Dienst natürlich auch anmelden müssen ... :pfeifen:

  • Darf ich mal ganz dumm nachfragen, was da netto bei rauskommt, also wovon genau Du die 200 € noch zahlen musst?


    Ich habe während 5 1/2 Jahren Doktorarbeit von einer halben E13-Stelle gelebt, das macht 1200 € netto pro Monat.


    DAs hast du hier nicht mal Brutto.


    Berlin zahlt Brutto 1.068,53 Euro bis 1.133,20 im Ref ohne Zuschläge (verheiratet, Kinder usw. gibt dann natürlich mehr).Und ich z.B: bekomme 70% Beihilfe, muss also die ca. 200 Euro für "nur" 30% PKV bezahlen von dem wenigen (wobei ich ja dann eben Zuschläge in Höhe von ca. 300 Euro habe. Wie gesagt, nicht umsonst steht dir z.T. ALGII zu!

  • Die Frage war ja, wie viel da netto übrig bleibt. Bei einem xy % A13-Gehalt geht doch keine Rente ab, oder? Ich hab keine Ahnung wie das mit den Beamtenstellen genau ist, deswegen frage ich. Ich war mit den 1200 € netto schon ein Luxus-Doktorand da ich von diversen HiWi-Stellen vorher schon etliche Jahre im öffentlichen Dienst angesammelt hatte.

  • Die Frage war ja, wie viel da netto übrig bleibt.


    DAs hängt ja von der Steuerklasse und ob Kirchensteuer oder nicht und evtl. Kinderfreibeträge usw. ab. Netto kann man also nur jeweils ganz speziell sagen.
    Rente geht keine ab bei Beamten, Arbeitslosenversicherung auch nicht, bleiben also "nur" Lohn- und KIrchensteuer und Solidaritätszuschlag und eben Kranken- und Pflegeversicherung (hier 200 Euro).Bei Steuerklasse 1 sollten das also ca. 1100 Euro sein.

  • Na Steuern sind ja nicht viel bei so einem kleinen Bruttogehalt, das ist klar und ist auch fast egal, welche Steuerklasse. 1100 € netto ist für 1 Person allein schon machbar nur eben doof wenn da noch 200 € Krankenversicherung abgehen.


    Ich hab damals sogar meinen Chef gefragt, wie das nun ist mit dem Anmelden einer Nebentätigkeit. Da hiess es so ungefähr "wo kein Kläger, da kein Richter" und so habe ich das dann auch immer gehandhabt.

  • 1100 € netto ist für 1 Person allein schon machbar nur eben doof wenn da noch 200 € Krankenversicherung abgehen.


    Genau das ist es eben, 1100 Euro ansich ist ok, aber wenn dann 200 Euro KK abgehen, einem also im besten Falle 900 Euro übrig bleiben (denn wie gesagt, das wäre ja dann der "Höchstverdienst" im Ref als Studienreferendar, alle anderen Lehrämter bekommen ja noch mal weniger!), dann ist das unter dem Existenzminimum!

  • Vielleicht wäre auch Nachhilfe etwas für dich, oder bezahlte Hausaufgabenbetreuung im offenen Ganztag. Diese Tätigkeit kannst du dir später sogar anrechnen lassen (Gehaltsstufe).


    Dazu noch, wenn man dann aber mehr gearbeitet hat, wird das wohl kaum mit mehr anerkannt bzw. wird einiges an Ärger nach sich ziehen, genauso wie ungenehmigte Nebentätigkeit.

  • Drum sag ich doch: wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn es keiner weiss, kann es auch keinen Ärger nach sich ziehen. So würde ich das machen und einfach schauen, dass ich irgendwo noch ein paar Euro dazu verdienen kann.


  • Genau das ist es eben, 1100 Euro ansich ist ok, aber wenn dann 200 Euro KK abgehen, einem also im besten Falle 900 Euro übrig bleiben (denn wie gesagt, das wäre ja dann der "Höchstverdienst" im Ref als Studienreferendar, alle anderen Lehrämter bekommen ja noch mal weniger!), dann ist das unter dem Existenzminimum!



    Wäre es nicht. Der ALGII-Regelsatz liegt bei knapp unter 400 EUR zzgl. Miete. In der Summe sind das vielleicht 800 EUR und die sollen nach Ansicht von Vater Staat für das Existenzminimum ausreichend sein.

  • Wäre es nicht. Der ALGII-Regelsatz liegt bei knapp unter 400 EUR zzgl. Miete. In der Summe sind das vielleicht 800 EUR und die sollen nach Ansicht von Vater Staat für das Existenzminimum ausreichend sein.


    Falsch, der ALGII-Regelsatz liegt weit unter dem Existenzminimum, das liegt bei 1028,89 € netto pro Monat und ist z.B. deshalb nicht pfändbar! Aber zu dem Regelsatz gibts ja auch andere Leistungen dazu!


    Wollsocken: Wenn ich mir das aber nachträglich anerkennen lassen will als Berufserfahrung, dann weiß es ja jemand. Nur darum ging es. Also entweder unerlaubt mehr machen und dann auf die Anerkennugn verzichten oder eben nur die erlaubte Menge machen und anerkennne lassen! Beides wird nicht gehen!

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