Schwanger aber bisher natürlich nur mündliche Vertragsverlängerung

  • Hallo :_o_)


    Eigentlich bin ich überglücklich, da ich vor zwei Tagen eine positiven Schwangerschaftstest in den Händen halten durfte.


    Nun besteht mein Problem darin, dass ich zwar schon eine mündliche Zusage fürs nächste Schuljahr habe,
    der Vertrag aber wahrscheinlich wie immer erst kurz vor Ende des Schuljahrs (NRW, 19. Juli 2013)
    oder sogar erst in den Sommerferien eintrudeln wird.


    Was mache ich denn nun? Wir können auf gar keinen Fall auf mein Gehalt verzichten
    und eine Kürzung des Elterngeldes aufgrund des niedrigeren Durchschnittseinkommens
    wäre auch eine kleine Katastrophe.


    Darf ich meine Schwangerschaft so lange verheimlichen ohne, dass es Konsequenzen haben wird?


    Vielen Dank für euren (hoffentlich hilfreichen) Antworten :_o_)

  • Das hängt davon ab, wie lang dein Vertrag denn laufen soll. Während man bei langfristigen Verträgen im Bewerbungsgespräch sogar einfach die (durchaus bestehende) Schwangerschaft verneinen darf, kann die Frage bei kurzfristigen Verträgen gültig sein. Bei kurzfristigen Verträgen könnte es ja sogar dazu kommen, dass die Bewerberin die Stelle letztlich gar nicht antreten wird und dann hat der Arbeitgeber schon ein berechtigtes Interesse daran. Geht es also um eine kurzfristige Stelle oder etwas langfristiges?
    jinny

  • Ich habe meine Schwangerschaft bis zur 24. Woche keinem bekannt gegeben. Bei mir war es so, dass gerade eine Ausschreibung bevor stand und ich Angst hatte, keine Chance auf diese feste Stelle zu haben.


    Wer schreibt dir vor, dass du es sofort bekannt geben musst?


    Allerdings musst du bedenken, dass die Mutterschutz-Regelungen erst dann eingehalten werden können, wenn du es laut sagst. Ich konnte das Risiko gut abschätzen und so gut damit leben.

  • Zitat

    dass ich zwar schon eine mündliche Zusage fürs nächste Schuljahr habe,
    der Vertrag aber wahrscheinlich wie immer erst kurz vor Ende des Schuljahrs


    Ich nehme mal an (Kaffeesatzleserei), dass es sich um einen der in NRW üblichen Vertretungsverträge handelt (da die TE SekI im Profil angibt - also nicht Primar) und diesen bisher (das entnehme ich aus der zitierten Passage) von Schuljahr zu Schuljahr verlängert bekam. Die TE wird uns aber sicherlich aufklären :aufgepasst: !
    Ach ja: Herzlichen Glückwunsch zur freudigen Nachricht!

  • Danke für die schnellen Antworten!


    Es würde sich um eine Verlängerung um ein weiters Schuljahr handeln.
    Dass die Mutterschutzregelungen in den nächsten Wochen nicht greifen würden ist mir schon klar,
    aber darauf würde ich es anlegen.

  • ... habe mal im Arbeitsrecht gegoogelt:

    Zitat

    Ihre Rechte in Schwangerschaft und Elternzeit
    Durch Schwangerschaft oder Elternzeit wird ein befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert, sondern läuft zum vereinbarten Zeitpunkt aus. Der Kündigungsschutz für diese Zeit greift hier nicht. Denn es erfolgt keine Kündigung, lediglich eine Beendigung des Vertrages. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, den Arbeitsplatz nach der Elternzeit zurück zu geben. Allerdings kann der Arbeitgeber das befristete Arbeitsverhältnis mit der Schwangeren nicht durch eine Kündigung vorzeitig auflösen, sondern muss die werdende Mutter bis zum Vertragsende weiter beschäftigen.


    ABER:
    In Einzelfällen können aus bewusstem Verschweigen der Schwangerschaft VOR Vertragsunterzeichnung Schadensersatzansprüche und das Recht auf fristlose Kündigung des Arbeitgebers resultieren.

  • Es waren Fälle, in denen (frag mich nicht wie) der AG klar nachweisen konnte, dass die Arbeitnehmerin definitiv vor ihrer Unterschrift von ihrer Schwangerschaft gewusst hatte. In einem Fall hatte eine befristet Angestellte ihre Babyfreude spontan im Kollegenkreis kund getan (während ihr alter Vertrag noch lief). Dumm gelaufen also.
    Frau kann sich ansonsten ja dumm stellen: "Huch, schwanger, ich? Hatte ich ja keine Ahnung von!"
    Stöbere am besten mal in einschlägigen Juristenforen rum. Es kommt (klar) auf den Arbeitgeber an.
    Verrätst du denn bei Gelgenheit mal, ob ich mit meinem Tipp (Vertretungsverträge in NRW) was dich betrifft richtig lag?

  • Ach so, ja klar, da lagst du richtig.
    Und DANKE für die Glückwünsche!


    Da ich sowieso nicht vorhatte meine Schwangerschaft vor den Ferien im Kollegium bekannt zu machen,
    werde ich wohl "glimpflich davonkommen" :rolleyes: auch wenn die Schulleitung wohl nicht begeistert sein wird...

  • Ich drück dir die Daumen, dass alles klappt. Es ist eine Schande, dass Frauen sich in unserem Land über sowas Gedanken machen müssen. Wenn du dir ganz unsicher bist, würde ich im Zweifel ein paar Euro für die Erstberatung bei einem Rechtsanwalt ausgeben. Mehr als 150€ sollten das nicht sein, danach bist du aber auf der sicheren Seite.


    Achja, und herzlichen Glückwunsch!

  • Ich habe die Frage heute an anderer Stelle schon mal gelesen und auch dort geantwortet, du bist nicht verpflichtet, deine Schwangerschaft mitzuteilen, nur die Geburt.


    Die Frage nach einer Schwangerschaft darf auch nicht gestellt werden, also kein Problem für dich!


    Diese Einzelfälle sind übrigens keinesfalls Fälle, in denen die Schwangeren nur von ihrer Schwangerschaft gewusst haben, sondern Fälle, wo von vorneherein klar war, dass sie mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ihre Stelle gar nicht mehr antreten dürfen und sofort ein BV bekommen!


    Da du dies nicht weißt, kann dir nichts passieren!

  • So lange du keinen Mutterschaftsausweis in den Händen hältst, hast du doch nur Vermutungen, oder? Wenn du den Mutterschaftsausweis/ Mutterpass hast, dann musst du wohl zeitnah deinen Arbeitgeber informieren. Wenn du das Risiko tragen kannst, dann geh erst mal nicht zu schnell zum Frauenarzt!

  • Zitat

    Diese Einzelfälle sind übrigens keinesfalls Fälle, in denen die Schwangeren nur von ihrer Schwangerschaft gewusst haben, sondern Fälle, wo von vorneherein klar war, dass sie mit Bekanntgabe der Schwangerschaft ihre Stelle gar nicht mehr antreten dürfen und sofort ein BV bekommen!


    Keinesfalls? Interessant, Susannea, in den "Einzelfällen", die ich zu diesem Thema gelesen habe, war das durchaus nicht so. Aber egal, du weißt es wie immer besser. *kopfschüttel und rausbin*

  • So lange du keinen Mutterschaftsausweis in den Händen hältst, hast du doch nur Vermutungen, oder? Wenn du den Mutterschaftsausweis/ Mutterpass hast, dann musst du wohl zeitnah deinen Arbeitgeber informieren. Wenn du das Risiko tragen kannst, dann geh erst mal nicht zu schnell zum Frauenarzt!


    Wo hast du denn das her? Niemand ist verpflichtet den AG zeitnah zu informieren, es ist eine soll, keine muss Bestimmung und ist damit nicht verpflichtend!


    Also auch mit einem Besuch beim Frauenarzt braucht sie nichts sagen bevor das Kind nicht geboren ist! Nur gilt dann auch kein MuSchG!






    Keinesfalls? Interessant, Susannea, in den "Einzelfällen", die ich zu diesem Thema gelesen habe, war das durchaus nicht so. Aber egal, du weißt es wie immer besser. *kopfschüttel und rausbin*


    DA hätte ich doch gerne mal ein Beispiel, denn ja, da bin ich mir sicher, dass ich dies besser weiß, da ich mich ausführlich damit beschäftigt habe. Und ob man es vorher gewusst hat oder nicht ist nach der neuen Rechtsprechung überhaupt nicht mehr interessant dabei, sondern nur, wenn man es vorher gewusst hat und klar war, dass man seine Stelle dann überhaupt gar nicht antreten kann (auch wenn man wollte nicht! Weil es einfach nach dem MuSchG nicht erlaubt ist!).


    Und da hilft dann auch Kopfschütteln nichts, denn das was du hier als Voraussetzung für einen möglichen Schadensersatzanspruch (welchen Schaden eigentlich, es entstehen hier ja keinerlei Kosten, denn die Stelle muss ja nicht ausgeschrieben werden und das wären genau wie Bewerbergespräche die einzigen Kosten, die geltend gemacht werden dürfen!) ist keine alleinige Voraussetzung und ich finde einfach, dass man mit solchem Halbwissen hier niemandem Angst machen sollte!


    Übrigens war das schon 2003 so:


    http://lexetius.com/2003,65


    http://www.iww.de/zwd/archiv/a…ge-diskriminierung-f36455


    http://www.123recht.net/article.asp?a=4609




    Das sollte dir ja wohl reichen, dass nicht nur ich es besser weiß!

  • Ich will nicht unken, aber vor der 12. woche würde ich überhaupt gar nichts verlauten lassen ... Man weiß nie ... Auch mit Mutterpass in Händen musst du gar nichts sagen. Aber die Regelungen greifen halt auch nicht. Warte die drei Monate ab und jetzt FREUEN ...
    So hab ich es damals auch gemacht. Alles gut.
    Waldkauz, ich finde allerdings auch bei deinen Beiträgen ein bissel Panik und Angstmache dabei.

  • Ich würde auch entspannt die 12. oder sogar 16./17. SSW abwarten, beim ersten Kind sieht man bis dahin oft noch ncihts.
    16. SSW finde ich ok, da du ja theoretisch erst die FW-Untersuchung abwarten könntest. Daraus sollte dir also niemand einen Strick drehen können.

  • Vielleicht solltest du mal einen der Lehrerverbände in deinem Bundesland kontaktieren, falls du nicht sowieso schon Mitglied irgendwo bist. Die haben meist Juristen bzw. bieten auch Beratung an und sollten sich mit den Gegebenheiten in deinem Bundesland auskennen.

  • Liebste Therrie,


    auch von mir herzlichen Glückwunsch!


    Wenn du gerade erst positiv getestet hast, dann bist du mit Beginn der Sommerferien ca. in der 11. / 12. Woche. Vorher würde ich sowieso nichts sagen, weil man ja wirklich nicht weiß... Ich würde also ohne etwas zu sagen entspannt in die Sommerferien starten und erst mit Beginn des neuen Schuljahres oder in der letzten Ferienwoche meinen Schulleiter informieren. Natürlich erst, nachdem der Vertrag verlängert wurde. Während der Sommerferien ist das Mutterschutzgesetz ja sowieso nicht von Bedeutung.


    Ich wünsche dir eine schöne Schwangerschaft!

  • Vielen Dank für eure Antworten und Glückwünsche!


    Ich war gerade bei meiner Ärztin und sie meinte, es bestünde gar keine Gefahr, dass irgendjemand herausfinden könnte,
    wann die Schwangerschaft offiziell festgestellt wurde. Auf der Bescheinigung für den Arbeitgeber steht nichts dergleichen drauf,
    zudem stellt sie mir diese erst aus, wenn ich es möchte!


    Klar habe ich ein mulmiges Gefühl dabei, aber Ehrlichkeit würde hier ja leider bestraft werden...

Werbung