Wegen Noten (ver-)klagen

  • Hi,


    mich betrifft das Thema gegenwärtig persönlich nicht.
    Aber ich wollte mal wissen, ob ihr Leute kennt, die in der Uni mal Dozenten wegen unnachvollziehbarer Bewertungen verklagt haben? Oder die auch geklagt haben, wenn sie am Ende des Referendariats wegen eines Teilbereichs durchgefallen sind.


    Mich würden umfassende Antworten dazu interessieren.


    LG
    Fremdsprachen85 :wink_1:

  • Es betrifft dich nicht, du möchtest aber eine umfassende Antwort? Komisch.


    Solange kein Formfehler vorliegt, braucht man gegen keine Note vorzugehen. Ist erfolglos. Gott sei Dank. Wenn es so einfach wäre gegen Noten vorzugehen, würden wir in der Schule von Klagen geradezu überrollt.

  • Na ja, ich habe halt Freunde und Bekannte, wo das mehr ein Thema ist. (hätte ich vielleicht doch mal erwähnen sollen) :(

  • Eine "Bekannte" von mir bzw. meinen Eltern hat damals, als es um ihre Einstellung ging, aus irgendeinem Grund gegen das RP geklagt. Mein Vater hat ihr damals vehement davon abgeraten.
    Sie hat bis heute, ist inzwischen geschätzte 15 Jahre her, keine Anstellung. Wen wundert's.


    Mir gehen dieses ganze Geklage und diese Rechtschutzversicherungen etc. eh langsam auf den Geist. Hat man denn gar kein Unrechtsbewusstsein mehr?


    Ich bin auch mal durch eine Prüfung gefallen, hätte sicherlich auch wegen irgendwas klagen können, aber Fakt ist, dass ich einfach nicht gut genug war. Auf den Hintern gesetzt, nochmal gemacht und gut.
    Schuld sind eben nicht immer die Anderen. (Übrigens guter Film: Schuld sind immer die Anderen.)


    Viele Grüße
    Super-Lion

    • Offizieller Beitrag

    Das Ganze verläuft doch oft nach einem klaren Muster.


    a) Ich bekomme eine Note, die meiner subjektiven Einschätzung meiner Leistung nicht entspricht.


    b) Ich komme zu dem (psychologisch erklärbaren, aber nicht immer zutreffenden) Schluss, dass die Note "ungerecht" ist und der Dozent "befangen" ist.


    c) Ich erkundige mich nach Möglichkeiten, dagegen rechtlich vorzugehen - vorzugsweise weil ein Nichtbestehen für mich berufliche Konsequenzen hat.


    Was dabei gerne übersehen wird, ist folgendes:


    1) Noten sind prinzipiell nicht durch den Benoteten zustimmungspflichtig.


    2) Die Notengebung muss lediglich nachvollziehbar und transparent sein, sowie den formalen Vorgaben entsprechen.


    3) Der Benotete verfügt in der Regel nicht über die notwendige Kompetenz, über die Sachangemessenheit der Note zu befinden.


    4) Die Gerichte überprüfen nur die formale Korrektheit der Notenfindung, nicht aber deren "Gerechtigkeitsfaktor".


    5) Alle Noten, die mir nicht in den Kram passen sind per se ungerecht - das ist eine natürliche Schutz- oder Abwehrfunktion des Egos.



    Als Lehrkraft oder Benotender sollte man immer wissen:
    Man kann nicht selbst wegen einer vom Benoteten nicht akzeptierten Note verklagt werden, es sei denn, man hätte wissentlich und vor allem beweisbar vor oder während der Prüfung den Vorsatz gehabt, den Prüfling durch eine entsprechende Note zu schädigen.


    Es empfiehlt sich, die erteilten Noten immer nachhaltig und nachvollziehbar zu begründen. Dann kann einem eigentlich nichts passieren - vorausgesetzt, die formalen Vorgaben wurden natürlich auch beachtet.


    Gruß
    Bolzbold

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