Unentschuldigtes Fehlen in der Grundschule

  • bei uns ist es so, dass wir bei unentschuldigtem Fehlen verpflichtet sind, die Eltern anzurufen - (...) Sollten wir niemanden erreichen, müssten wir die Polizei verständigen (ist allerdings noch nie vorgekommen).
    Es geht ja nicht nur um Unfälle auf dem Schulweg, auch um Verbrechen! Stellt euch vor, das Kind wird in der Früh auf dem Weg zur Schule entführt und niemand sucht nach ihm bis 13 Uhr, oder sogar noch später, wenn das Kind zur Nachmittagsbetreuung geht! Da verliert man wertvolle Zeit.


    So kenne ich das auch für Bayern.
    Und ja---wir haben schon mal die Polizei geschickt, nachdem wir um 10 Uhr immer noch niemand erreicht hatten.


    Da gab es auch vor Jahren irgendeinen Schrieb vom KUMI.
    Keine Ahnung wo man den findet.


    Ich denke daran dachte die Threaderstellerin.


    Aber dein Schulleiter müsste den doch im Schulleiter-ABC nachlesen können?

  • Der Thread interessiert mich sehr, da wir auch so einige Chaoseltern haben, die sich nicht rühren, wenn das Kind krank ist.
    Wenn ich das hier zusammfasse, gibt es keine rechtliche Regelung, die uns zum Anruf verpflichtet?

  • Habt ihr etwa Telefone in den Klassenzimmern? Ich weigere mich nämlich, auch noch mein privates Handy + Gebühren für Schulzwecke zur verfügung zu stellen, neben all den anderen Dingen, die wir schon aus eigener Tasche bezahlen. Klar kann etwas passiert sein, aber ich denke da ist der Schulträger o. a. gefordert, Maßnahmen zu ergreifen (zusätzliche Stunden fürs Sekretariat etc.).


    LG simone

  • muss noch ergänzen: wir sind eine Riesengrundschule mit über 700 Kindern, von denen die meisten aus sozial schwierigen Verhältnissen kommen. Wir würden uns jeden Tag den Wolf telefonieren! Kommt schon mal vor, dass Kinder nicht in die Schule kommen, weil sie mit der Mutter ins Frauenhaus gegangen sind, mit Zeugenschutzprogramm untergetaucht oder nach den Ferien im Heimatland geblieben sind.

  • Zur Frage der technischen Umsetzung (eigenes Handy oder so) kenn ich noch ein Beispiel aus einer Partnerschule in Großbritannien, wo zum Rollcall (also vor Beginn des Unterrichts) die abwesenden Schüler ins Onlineklassenbuch des Schulserves eingetragen werden. Auf dem Schulserver findet sich ein Programm, dass die Eltern automatisch an der hinterlegten Telefonnummer mit "Bandansage" auf das Fehlen ihres Kindes hinweist.


    In Deutschland herrschen, was sowas angeht, natürlich 50er-Jahre Zustände. Wobei zumindest bei uns an einem Gymnasium mit 1200 Schüler prinzipiell so gut wie gar nichts gemacht wird. Es wird lediglich eine Liste der abgemeldeten Fünft- und Sechstklässler im Lehrerzimmer ausgehängt auf welche die Kollegen die in den ersten beiden Stunden in der Klasse waren drauf schauen sollen um zu sehen, ob Schüler unentschuldigt fehlen. Macht aber wirklich keiner. Nach Lektüre dieses Threads erscheint mir das in der Tat problematisch.

  • (...) wo zum Rollcall (also vor Beginn des Unterrichts) die abwesenden Schüler ins Onlineklassenbuch des Schulserves eingetragen werden. Auf dem Schulserver findet sich ein Programm, dass die Eltern automatisch an der hinterlegten Telefonnummer mit "Bandansage" auf das Fehlen ihres Kindes hinweist.

    Auch in den USA scheinen solche Systeme immer mehr zur Anwendung zu kommen. Wird a auch aufgrund von Überlegungen zur Schulräumung den Schulen empfohlen, da nur so (insbesondere im Kurssystem) die Feststellung der Vollzähligkeit mit großer Genauigkeit erfolgen kann.


    Ich befürchte jedoch, dass hierzulande irgendein Datenschutzgrund dagegen sprechen würde. Vom Geld ganz zu schweigen....

  • Wir haben ein (schnurloses) Telefon im Lehrerzimmer. Da wir jedoch weder Sekretariat noch sonst ein Büro im Schulhaus haben (Schulleiter und Sekretärin ist im anderen Schulhaus und in einem anderen Ort), hat immer eine von uns vier Klassenlehrerinnen das Telefon im Klassenzimmer - sonst wären wir ja gar nicht erreichbar...

  • Danke für die zahlreichen Antworten, schade, dass es im Lehrerberuf so wenig rechtliche Grundlagen gibt, anscheinend gibt es wirklich keine Verordnung für Bayern, in der klar geregelt ist, was bei unentschuldigtem Fehlen eines Kindes zu tun ist.
    LG, Meike

  • Ich kann dir keine Quelle nennen, aber für Bayern gibt es seit ca. 12 Jahren eben eine solche Verordnung, dass fehlende Schüler gemeldet werden und man zuhause anrufen muss, wenn der Schüler noch unentschuldigt ist. Diese Verordnung war die Reaktion auf den Fall, als eine Schülerin morgens in der Schultoilette von einem Fremden missbraucht wurde. Daran erinnere ich mich noch. Seitdem füllen die Lehrer der ersten Stunde brav die Zettel aus und das Sekretariat gleicht die fehlenden Schüler mit den eingegangenen Entschuldigungen ab und telefoniert gegebenenfalls nach Hause. Wir müssen auch melden, wenn alle anwesend sind, damit das Sekretariat weiß, dass wir die Meldung nicht vergessen haben.


    Sarek

  • Kennt hier vielleicht jemand die rechtliche Grundlage (es geht um Grundschule, Bayern) dafür, ob Lehrer oder die Sekretärin bei Kindern anrufen müssen, die nicht entschuldigt sind.
    Wir haben generell die Regel, Eltern müssen ihre Kinder entschuldigen. Jetzt ist gerade die Diskussion entbrannt, wenn ein Kind fehlt, welches nicht entschuldigt wurde, telefonieren wir dann hinterher? Es könnte ja was auf dem Schulweg passiert sein. Unser Schulleiter wusste da leider auch nicht weiter, wie das rechtlich aussieht. Und was ist, wenn ein Kind nur für heute entschuldigt ist und am nächsten Tag auch noch fehlt? Anrufen, oder davon ausgehen, es ist immer noch krank? Aber was ist, wenn die Mutter es losgeschickt hat und es ist ausgerechnet heute was passiert?


    KWMS vom 6.11.1996
    Nr. III/9-S 4313-8/169876:
    Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
    Ist eine Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich, so muss die Schule entscheiden, ob und wann es gerechtfertigt ist, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.


    KMS vom 21.2.2001
    Nr. III/5-S4313-6/147
    Die Schule ist gehalten, bei nicht gemeldetem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist, und sie darauf hinzuweisen, dass sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
    Wo eine solche Kontaktaufnahme nicht möglich ist, sind örtlich praktikable Lösungen, z.B. in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und dem Sachaufwandsträger, zu finden.
    Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.

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