Arbeitsstunden pro Woche

  • Ich habe gehört, dass man sich als Lehrer jedes Schuljahr selber aussuchen kann, wie viele Stunden man pro Woche hat. Stimmt das? Ich bin da ein bisschen skeptisch. Was ist denn z.B., wenn die Schule nur solche möchte, die eine bestimmte Anzahl an Stunden machen? Ein Beispiel: Ein Lehrer will nur 10 Stunden pro Woche unterrichten, weil er noch einen Nebenjob hat. Kann es nicht sein, dass die Schule damit nicht einverstanden ist? Dann sagt die Schulleitung z.B.: "Nee, wir brauchen jemanden, der Vollzeit macht." Na, und dann muss man halt entweder abzischen oder das machen, was die Schule will, oder nicht?


    Gibt es da auch Unterschiede zwischen verbeamteten Lehrern und Angestellten?


    Und weiß jemand, wie die Situation speziell in Berlin aussieht?


    Vielen Dank im Voraus!!!

  • Hallo Zuppi,


    für Berlin hilft wohl das Landesbeamtengesetz Berlin §54.
    "Bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" (als nicht: 10 Stunden) und "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen".
    Der Staat stellt dich nicht zu seinem Vergnügen ein, sondern damit du für ihn arbeitest.


    Gruß
    Nitram

    • Offizieller Beitrag

    ich kann für NRW verbeamtet antworten (und es wird vermutlich bundesweit ähnlich verlaufen, zumindest für Beamten, keine Ahnung, wie es bei Angestellten ist.


    NACHDEM man eine Planstelle (=feste Stelle) hat, kann man sagen "ich mache aber nur 80%". Es muss aber immer mindestens 50% sein, also nix mit 10 Stunden ;)
    Ich darf jedes Halbjahr ändern (die Frist ist aber auch ein halbes Jahr). Es gibt Bundesländer, wo man nur mit bestimmten Gründen reduzieren darf, andere, wo es egal ist.


    Einen Nebenjob darf ich nur in einem bestimmten begrentzen Rahmen ausüben und mehrheitlich brauche ich dafür eine Erlaubnis meines Schulleiters.


    Chili

  • Der Staat stellt dich nicht zu seinem Vergnügen ein, sondern damit du für ihn arbeitest.


    Die Schulen haben halt Stunden, und wenn Lehrer ein halbes Jahr im Voraus ankündigen, diese zu reduzieren, dann wird entsprechend disponiert.


    Wie schon beschrieben, muss man das in einigen Fällen begründen ("familienpolitisch" dürfte überall gehen, d. h., wenn man Kinder hat, kann man immer reduzieren. Die Schule braucht nämlich nicht nur Lehrer, die unterrichten, sondern auch Schüler, die unterrichtet werden, sprich: Nachwuchs).


    In NRW muss ich als angestellte Lehrkraft meine Nebentätigkeiten nur formlos anzeigen. Sie muss nicht genehmigt werden.

  • Hallo Zuppi,


    für Berlin hilft wohl das Landesbeamtengesetz Berlin §54.
    "Bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit" (als nicht: 10 Stunden) und "soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen".
    Der Staat stellt dich nicht zu seinem Vergnügen ein, sondern damit du für ihn arbeitest.


    Gruß
    Nitram


    Nö, das hilft in Berlin nicht mehr, da ja nicht mehr verbeamtet ist.
    Also sprich, Berlin stellt nur Vollzeit jetzt an und man kann reduzieren und das auch weniger als die Hälfte. Eigentlich kein Problem. Dann muss die Schule sagen, dass sie zu wenig Stunden hat und bekommt noch jemanden.


    Achso und das muss nicht begründet werden.

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