Wechsel von Hamburg nach Berlin - kann ich den Beamtenstatus mitnehmen?

  • Moin zusammen,


    ich (Grundschullehrerin) werde zum Schuljahr 2014/ 2015 von Hamburg nach Berlin wechseln. Einen Ländertauschantrag habe ich gestellt, eine Schule habe ich auch gefunden, die mich einstellen will. Ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Verbeamtung (bin seit 7 Jahren auf Lebenszeit verbeamtet): Einige Schulleiter in Berlin meinten, dass ich als angestellte Lehrerin in Berlin arbeiten müsste, weil ich durch den Wechsel den Beamtenstatus verliere. Kann mir jemand sagen, ob das stimmt oder wie es wirklich ist?


    Besten Dank!
    Kitty

  • Bis zu dieser Einstellperiode galt, wer in einem anderen Land für mindestens 2 Jahre ohne Referendariatszeit in der Beamtenlaufbahn war, konnte diesen Status behalten.


    Durch Proteste der Berliner Lehrer - die ja nicht mehr verbeamtet werden - wurde diese Frist jetzt auf 5 Jahre herauf gesetzt.

  • Ich merke schon,


    ich bin überhaupt nicht auf dem aktuellen Stand, wie kann es sein, dass in Berlin Lehrer nicht mehr verbeamtet werden und andernorts schon? Das wirklich JEDER ein anderes Süppchen kocht was bestimmte Dinge angeht ist mir bekannt, aber entweder oder würde ich eigentlich beim Beamtenstatus denken. Sprich überall oder niergendwo Verbeamtung, also wie lautet da die offizielle Begründung? Falls ich mich hier aus Neugier mal ranhängen darf.


    Gruß Jenny

  • Ich merke schon,


    ich bin überhaupt nicht auf dem aktuellen Stand, wie kann es sein, dass in Berlin Lehrer nicht mehr verbeamtet werden und andernorts schon? Das wirklich JEDER ein anderes Süppchen kocht was bestimmte Dinge angeht ist mir bekannt, aber entweder oder würde ich eigentlich beim Beamtenstatus denken. Sprich überall oder niergendwo Verbeamtung, also wie lautet da die offizielle Begründung? Falls ich mich hier aus Neugier mal ranhängen darf.


    Gruß Jenny


    Man wird angestellte Lehrer leichter wieder los, muss nicht so lange Krankheit bezahlen usw.


    Aber Berlin verbeamtet schon seit diverse Jahren nicht mehr und klar, Beamtenrecht ist Länderrecht, d.h. da macht ja auch jedes Bundesland, was es will. Ebenso bei der Beihilfe usw.

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