Dienstliche Beurteilung NRW - besondere Leistungen

  • Hallo,
    vielleicht weiß hier jemand Bescheid und kann helfen.


    Offensichtlich haben sich die dienstlichen Beurteilungen in NRW geändert und anstatt der bisher gängigen "Sätze" gibt es nun nur noch die zwei Formulierungen:
    "Die Beamtin/der Beamte hat sich im vollen Umfang bewährt.
    Die Beamtin/der Beamte hat sich nicht in vollem Umfang bewährt.


    Allerdings gibt es noch den Zusatz, dass der oder die Beurteilte sich "wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet" hat.


    Aus den Schreiben des Schulamtes und auch bei der Google-Suche geht immer nur hervor, dass diese besonderen Leistungen bei der dienstlichen Beurteilungen zu begründen sind. Was heißt das konkret?
    Was für Kriterien gibt es, dass einem dieser Zusatz zusteht? Hat jemand den bekommen und was hat die Schulleitung als schriftliche Begründung eingereicht?


    Über einen Hinweis oder ggf. einen Link, in dem etwas Konkretes zu finden ist, würde ich mich freuen.
    Danke.

  • Danke, aber da habe ich schon geschaut, dort steht aber leider auch nichts konkretes, wie so eine Begründung auszusehen hat.
    Hat vielleicht noch jemand eine Idee?

  • Hallo,


    das klingt für mich wie "Altes neu verpackt" - ist ja keine Seltenheit im Schulwesen.


    Früher hieß es (in NRW, wohlgemerkt):


    ... (1) hat sich bewährt.
    ... (2) hat sich besonders bewährt.
    ... (3) hat sich nicht bewährt.


    Übersetzt in neue schulbürokratische Sprache heißt es offenbar nun:


    ... (1) hat sich in vollem Umfang bewährt
    ... (2) hat sich wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet
    ... (3) hat sich nicht in vollem Umfang bewährt.


    Früher waren im Grunde nur Ziffer 1 und 2 zu vergeben. Bei Ziffer 3 war man "durchgefallen". Das weiß ich mit Sicherheit, da ich zum damaligen Zeitpunkt Mitglied des Schulleitungsteams war und am Beurteilungsverfahren aktiv beteiligt. Ziffer 3 kam bei uns nicht vor und war nur vorstellbar, wenn sich der Kandidat als "absolut hoffnungslos" erwiesen hätte.


    Heute möchte man die Wertschätzung der Leistung des Probebeamten augenscheinlich durch hochtrabendere Worte unterstreichen. - Ist ja nicht unbedingt verkehrt!
    Nichtsdestotrotz gelten die gleichen Maßstäbe, welche durch die Schulleitung individuell festgelegt werden. D. h. die Schulleitung hat hier einen relativ großen Ermessensspielraum.


    Was die Schulleitung als "besondere Leistungen" definiert, bleibt ihr überlassen - ebenso die Beschreibung jener im Gutachten. Das können die (erfolgte oder bekundete) Bereitschaft zur Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten sein, wie z. B. die Pflege der Schulwebsite, die Kooperation mit außerschulischen Institutionen, die Betreuung von LAA, die kommissarische Unterstützung in Sachen Schulleitung, aber auch herausragende Leistungen in Fachwissenschaft und Fachdidaktik (<-- U-Besuche/schrftl. Planungen), fundierte Kenntnisse in schulrechtlichen Dingen ...
    Die Liste lässt sich beliebig erweitern.


    Das Schulamt, welches der Empfehlung der Schulleitung in der Regel zustimmt, kann sich ja nur auf die Aussagen der Schulleitung verlassen. Insofern entscheidet die SL schon recht endgültig.


    Mein Tipp an dich also: Klopfe mal ab (vielleicht auch in Gesprächen mit Kollegen), was deine Schulleitung wohl als "besonderes Engagement" bezeichnen würde - und überlege, welche Punkte davon wohl auf dich zutreffen (könnten). Plane deine "Showstunden" (noch einmal ;-)) besonders gründlich, leihe dir ein (älteres) Exemplar der BASS aus (grundlegende Dinge verändern sich selten grundlegend) und "studiere" für dich relevante Themenkomplexe.


    Es müsste schon eine Menge schief gehen, wenn du nicht mindestens Ziffer (1) erhältst. - Nur meine Erfahrung.


    Viel Glück - wird schon!

    Carpe noctem!

    Einmal editiert, zuletzt von Lea ()

  • Ich hatte meine Revision schon, ich hab auch ein wirklich sehr gutes Gutachten bekommen, allerdings kam das ganze vom Schulamt zurück.
    Deshalb greift leider der Punkt "Schulamt stimmt der Empfehlung der SL zu" leider nicht. Außerdem kam es ohne Begründung zurück, nur mit dem Vermerk, dass es nicht ausreicht und die besonderen Leistungen dargestellt werden müssen in einer weiteren Anlage.


    Und nun steh ich da. Nirgendwo findet sich was Konkretes und keiner weiß was. :(

  • wie schon oben beschrieben nehme ich auch an, dass besondere Leistungen sich auf alle Bereiche richtet, die über die Unterrichtsverpflichtung und damit zusammenhängende Tätigkeiten hinausgeht.


    EDV-Administration
    Mitarbeit am Schulkonzept
    Fortbildung von Kollegen
    Pflegen außerschulischer Kooperationen (z.B. bei der Berufsorientierung, Kindergarten)
    Beratungslehrer (ausgebildet)
    Fachschaftsvorsitz
    Mitglied in der Schulkonferenz
    Materialverwaltung/Bestellung

  • Alle Dinge die ich mache (und es sind mehr als genügend), die über die Unterrichtsverpflichtung hinaus gehen, stehen im Gutachten drin. Allerdings scheint das dem Schulamt jedoch nicht zu reichen. Aber ich finde auch nirgendwo etwas konkretes, was unter "besonderen Leistungen" zu verstehen ist, bzw das da "erwartet" wird... :(

  • Besondere Leistungen sind bei uns z.B.:


    Fachkonferenzvorsitz, Mitarbeit am Schulkonzept, Betreuung von Referendaren/Praktikanten, Übernahme von AG, Hausaufgabenbetreuung, Organisation von Schulwettkämpfen, Weiterbildungen...

  • Nenn doch mal konkret Leistungen, die du über die Unterrichtsverpfllichtung hinaus leistest. Hausaufgabenbetreuung im Ganztagsschulbetrieb oder AG-Angebote würden bei uns aufgrund des zeitlich begrenzten Mehraufwands z.B. nicht zählen.

  • Chrisy, es wird bestimmt auf die AG ankommen. Wenn du z.B. eine sportliche AG mit Wettkampfvorbereiung übernimmst und schließlich am WE zu irgendwelchen Wettkämpfen fährst und das alles organisierst, wird es bestimmt zählen. Wenn man eine Brettspiele AG hat und nur da sitzt und spielt, wird es wohl nicht zählen... :rose:

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