Diskussion um die rechtlichen Hintergründe zur Nutzung von Teachertool

  • Ich bin z.B. froh, dass ich Teachertool gefunden habe [...].
    Habt ihr noch Tipps oder Dinge, von denen ihr sagt: "Das MUSS man haben"? ;)


    Ja. Da Sie aus NRW kommen und Teachertool gefunden haben brauchen Sie jetzt nur noch:
    a) ein diesntlich gestelltes Gerät mit dem Sie Teachertool benutzen können
    oder
    b) Falls es sich um dein privates Gerät handeln sollte: Eine dienstliche schriftliche Genehmigung von Ihrem Schulleiter.


    Infos gibt es hier:
    http://www.schulministerium.nr…ht/Datenschutz/index.html


    Einen Antrag gibt es hier:
    https://www.ldi.nrw.de/mainmen…m_Schulbereich/antrag.pdf





    ---------------------


    Edit vom Mod: Wurde in einen eigenen Thread ausgelagert, da es im eigentlichen Thread ("Das muss ich haben" (für den Beruf) - Tipps?) offtopic war.


  • Habe ich schon vor Jahren ausgefüllt und genehmigt bekommen.

  • Darf ich Fragen, wie sie die Prüfung der Datenintegrität gewährleistet haben? Das ist nämlich der Punkt, an ich immer etwas schwimme.

  • Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen - Volker, fragen Sie doch einfach Ihren Chef um Rat, der muss den Wisch ja schließlich unterschreiben - ich bin total froh, dass ich einen Trolley habe, den würde ich auf gar keinen Fall mehr hergeben wollen.

  • Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzukommen - Volker, fragen Sie doch einfach Ihren Chef um Rat, der muss den Wisch ja schließlich unterschreiben - ich bin total froh, dass ich einen Trolley habe, den würde ich auf gar keinen Fall mehr hergeben wollen.


    Der Autor von Teachertool äußert sich ja auch dazu (s. Seite von Teachertool).



    Über meinen Trolley bin ich auch froh (wenn auch ich auf das Austauschmodell seit Monaten warte und im Moment doch wieder rumschleppe).

  • Nee, der Chef muss nicht wissen wie es gemacht wird. Der Chef muss nur überzeugt sein, dass es so geht, wie ich es im Antrag formuliert habe. Das ist schon ein großer Unterschied.
    Ja. Auf Teachertool habe ich auch nachgelesen. Da werden alle Punkte, mit Außnahme der Datenintigrität, besprochen.

  • Zerbrechen Sie sich doch einfach nicht anderer Leute Köpfe. Warum reiten Sie so darauf rum? Sie müssen doch auch nicht wissen, wie AK das macht.
    Irgendwie suspekt alles.

  • Welche anderen Leute meinen Sie denn genau? Das Problem der Datenintigrtät muss ja nicht von Teachertool gewährleistet werden. Das ist ja kein Grund gegen die Software. Die Datenintigität muss vom Antragssteller sichergestellt werden. Wie er das macht bleibt ihm überlassen.
    Nur das wir uns nicht falsch verstehen. Das ist unabhängig von Teachertool. Falls es ihnen besser gefällt, dann können wir das auch am Beispiel Tabellenkalkulation, Editor, ... machen. Ich kann bei allen Programmen problemlose alle geforderten Punkt erfüllen; Nur die Datenintigrität ist da immer etwas "schwamming". Daher frage ich einfach: Wie löst ihr das?
    Das ist ja im Grunde auch das gemeine an der Art der Formulierung in dem Antrag, da mit ihm die "Schuld" auf Schulleitung und vorallem den Antragsteller fällt.
    Ich löse im Moment in regelmäßigen Abständen die Prüfung der Datenintigität manuell aus. Was ich dabei lästig finde ist, dass ich es selbst prüfen muss. Mich würde da einfach interessieren, ob sich dies automatisieren lässt.

  • Was bitte ist Datenintigität? Ich habe das Wort noch nie gehört. Und welche anderen Leute ich meine? Ist ein Sprichwort, eine Redensart, Redewendung ... das sagt man so. Egal. Darum geht es hier ja nicht, auch nicht um Intigität. Vielleicht schauen Sie sich besser nochmal die Überschrift des Threads an.


    Aktenklammer, ich möchte meinen Kreidehalter nicht missen, fällt mir gerade ein.

  • ohh... sehe gerade, dass es nicht um Datenintigität geben soll. Daher noch schnell geändert. Ich fand aber, dass es nicht am Thema vorbei geht, sondern genau triff: "Was muss man haben?" Die D... Aber lassen wir das.

  • Welche anderen Leute meinen Sie denn genau?


    Sie meinte: Das ist Aktenklammer's Problem und da musst du dir nicht drueber den Kopf zerbrechen.


    Das Problem der Datenintigrtät muss ja nicht von Teachertool gewährleistet werden. Das ist ja kein Grund gegen die Software. Die Datenintigität muss vom Antragssteller sichergestellt werden. Wie er das macht bleibt ihm überlassen.
    Nur das wir uns nicht falsch verstehen. Das ist unabhängig von Teachertool. Falls es ihnen besser gefällt, dann können wir das auch am Beispiel Tabellenkalkulation, Editor, ... machen. Ich kann bei allen Programmen problemlose alle geforderten Punkt erfüllen; Nur die Datenintigrität ist da immer etwas "schwamming". Daher frage ich einfach: Wie löst ihr das?


    Wie Aktenklammer nun sicher stellt, dass niemand mit den Daten rumspielt (Datenintegritaet) ist ja eigentlich AK's Sache.


    Im Bereich Daten benutzt meine Schule ein landesweites Computersystem (http://www.capita-sims.co.uk/). 'Noten' werden in regelmaessigen Abstaenden eingegeben, Aenderungen werden festgehalten und alles wird an unsere oertliche Schulbehoerde geschickt. Das ist dadurch gesichert, weil es ein schulinternes System ist und von der dafuer zustaendigen Firma kontrolliert wird. (Ich muss aber gestehen, grossartig was rumpfuschen bringt da keinem was. Selbst wenn alles den Bach runter gehen wuerde haette ich noch stapelweise Papiere fuer jeden Schueler.)



    Fall b): Ein Schüler erlangt Zugriff auf mein Tablett. Er ändert eine Note und legt das Tablett unbemerkt wieder zurück.


    In Fall a) werde in den meisten Fällen bemerken, dass eine Note geändert worden ist. Sprich: Ich bemerke, dass die Datenintigität nicht gegeben und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen.
    In Fall b) habe ich im erstem Moment habe ich absolut keine Möglichkeit zu bemerken, dass die Note geändert wurde. Weder Schrift, Stift, Kratzer, ... geben mir einen Hinweis auf mangelnde Datenintigrität.


    Wuerde meinen nichts (aber auch gar nichts) bringen. :D
    Mein Schullaptop ist passwortgeschuetzt und unser 'Noten'programm ist ebenfalls nochmal geschuetzt. Wenn Aenderungen nach meinem Speichern vorgenommen werden, wird dies angezeigt. Schuelerergebnisse werden von der Vorschulklasse bis Ende der 13. schuluebergreifend verfolgt. Daten koennen nur innerhalb des einen Schuljahrs geandert werden. Dateneingabe erfolgt 6 Mal pro Jahr,...und wir treffen uns 3 Mal pro Jahr mit dem Schulleiter um uns ueber die schoenen Daten zu unterhalten. Wenn da jemand rumgepfuscht hat ist das SEHR auffaellig.

  • Abgesehen von der obigen Diskussion zu Teachertool: Ich hätte gar keine Lust auf meinem privaten Smartphone ständig und über dann dienstliche Infos mit mir rumzutragen. Irgendwann ist auch mal Pause und Ende und privat. :)

  • Abgesehen von der obigen Diskussion zu Teachertool: Ich hätte gar keine Lust auf meinem privaten Smartphone ständig und über dann dienstliche Infos mit mir rumzutragen. Irgendwann ist auch mal Pause und Ende und privat. :)



    Ich habe Teachertool gar nicht auf meinem privaten Smartphone, sondern auf einem Ipad, auf dem ich nur Apps für die Schule habe - weil ich eben nicht vermischen wollte, auch nicht die privaten Namen mit den Schulnamen

  • Wo steht denn, dass ich eine schriftliche Genehmigung brauche? Als ich vor zwei Jahren angefangen habe TeacherTool zu nutzen, hieß es nur, der Schulleiter müsse dies erlauben. Das hat meine Schulleitung auch getan. Ich bekäme das auch unterschrieben, aber ich frage mich, wo genau das stehen soll, dass es schriftlich sein muss?

  • Wo steht denn, dass ich eine schriftliche Genehmigung brauche? Als ich vor zwei Jahren angefangen habe TeacherTool zu nutzen, hieß es nur, der Schulleiter müsse dies erlauben. Das hat meine Schulleitung auch getan. Ich bekäme das auch unterschrieben, aber ich frage mich, wo genau das stehen soll, dass es schriftlich sein muss?


    Direkt unter dem ersten angegebenen Link?!
    Zitat: "Private PCs können von den Lehrerinnen und Lehrern für die Erledigung ihrer dienstlichen Aufgaben eingesetzt werden, wenn die Schulleitung die Verarbeitung von Schüler- und Elterndaten schriftlich genehmigt."
    Sie können aber auch gerne selbst in die VO-DV I gucken. Es ist §2 Abs. 2.
    Neu ist das übrigens nicht. Ist schon seit vielen Jahren so. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass es jemals anders war.


    PS: Falls sie jetzt denken, dass sie "Gück" haben, weil sie keinen PC, sondern ein Mac, Tablett, ... benutzen, dann sollten sie haben Sie leider Pech, da in der VO-DV umfassender von ADV gesprochen wird und nicht nur PC.

    • Offizieller Beitrag

    Nein, ich frage die Eltern nicht. Ich erkläre den Schülern, warum ich Fotos machen möchte und frage vorher die Schüler, ob das OK ist. Falls jemand kategorisch nein sagen sollte, akzeptiere ich das.
    Bislang haben sich auch noch keine Eltern beschwert, was daran liegen könnte, dass sie es entweder von ihren Kindern gar nicht erzählt bekommen oder aber den Sinn der Fotos einsehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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