Abi-Lösungen im Internet

  • Ich glaube nicht, dass der Sohn weiß, in was für eine Lage er seinen Vater potenziell bringt.


    Ich war mal an einer Schule, an der ein Kollege tatsächlich eine Abituraufgabe (ich meine, nur die Aufgabe, bin mir aber nicht sicher) an einen Schüler verraten hat. Das war allerdings - anders als im vorliegenden Fall - kurz VOR der Prüfung. Es muss aus einem Moment der Schwäche heraus passiert sein. Der Schüler konnte natürlich die Klappe nicht halten, plauderte es weiter, Neider machten die Sache öffentlich.


    Der Kollege wurde von einem Tag auf den anderen - er durfte nicht einmal seinen Tisch im Lehrerzimmer abräumen - aus dem Betrieb entfernt und vom Land vor Gericht gebracht. Was draus geworden ist, weiß ich nicht, aber hätte ich es nicht miterlebt, hätte ich es nicht geglaubt.

  • In NRW sind die Erwartungshorizonte vergangener Abiturprüfungen von den Seiten des Ministeriums downloadbar - das Ministerium ermutigt ausdrücklich dazu, diese Texte an Schüler zur Abiturvorbereitung weiterzugeben. Finde ich sehr vernünftig, das.


    Was den Sohnemann angeht - Vollidiot.


    Nele

  • Ich verstehe die ganze Aufregung (schweres Dienstvergehen usw...) nicht. Das Mathematikabitur war doch schon geschrieben!


    Die Aufgaben samt Musterlösungen kann man immer nach dem Abitur beim Stark Verlag erwerben. Oder sollte dem Verlag das Geschäft nicht verdorben werden?

  • Ich denke auch, dass es um ein Urheberrechtsproblem geht.


    Wer kauft Abituraufgaben und Lösungen, wenn diese frei im Internet stehen würden.


    Und dieses Urheberrechtsproblem ist bei vielen Themen (nicht nur beim Matheabitur) vielen Schülern null bewusst.

  • Ich verstehe die ganze Aufregung (schweres Dienstvergehen usw...) nicht. Das Mathematikabitur war doch schon geschrieben!


    Das Problem ist, dass der Beamte die ganz korrekt als Dienstgeheimnis definierte Abiturklausur mittelbar über seinen Filius geleakt hat, bevor sie vom Dienstherrn veröffentlicht wurde. Das ist tatsächlich ein Dienstvergehen, das verfolgt werden muss!


    Nele


  • Ich verstehe die ganze Aufregung (schweres Dienstvergehen usw...) nicht. Das Mathematikabitur war doch schon geschrieben!


    Die Aufgaben samt Musterlösungen kann man immer nach dem Abitur beim Stark Verlag erwerben. Oder sollte dem Verlag das Geschäft nicht verdorben werden?


    Erstaunlich, was in einem Lehrerforum so alles gepostet wird. Und dann auch noch mit Verschwörungstheorie anbei.


    Wir brauchen dringend mehr Schulrecht an den Schulen. Schon im Interesse der KollegInnen, die im ungünstigen Fall völlig unwissend ins Messer laufen.


    Zum aktuellen Fall noch einmal hier:


    http://www.stuttgarter-nachric…7b-9d39-1e6b39aeb305.html

  • Wir brauchen dringend mehr Schulrecht an den Schulen. Schon im Interesse der KollegInnen, die im ungünstigen Fall völlig unwissend ins Messer laufen.


    Das kann sicherlich nicht schaden, aber auch in diesem Fall sollte man den Ball (auch von Seiten der Schulbehörden!) flach halten.


    Zitat

    [Stuttgarter-Nachrichten.de]Die Veröffentlichung von geheimen Dokumenten gilt als schweres Dienstvergehen.


    Erst einmal sind die Abituraufgaben NACH der Durchführung des Abiturs einem größeren Personenkreis bekannt, nämlich den Schülern, die das Abitur geschrieben haben, so dass von "geheimen" Dokumenten schon gar keine Rede mehr sein kann. Inwiefern hier also wirklich "geheime" Dokumente veröffentlicht wurden, muss man erst einmal klären. Behaupten kann die Schulbehörde vieles.


    Zudem: Die "Veröffentlichung" geschah ja gerade nicht durch den Lehrer, sondern durch seinen Sohn. Hier liegt also höchstens eine mittelbare "Täterschaft" zugrunde. Und die Schulbhörde muss dem Lehrer erst einmal nachweisen, dass dieser die Situation zumindest fahrlässig herbeigeführt hat. Und das wird nicht einfach sein. Vielleicht hatte der Lehrer ja ein dringendes Bedürfnis und musste den Raum deshalb kurzzeitig unverschlossen lassen? Wer weiß das schon.


    Und außerdem: Wenn die Behörde soviel Wert darauf legt, dass diese "geheimen" Dokumente keinen Dritten zur Kenntnis gelangen, wieso lässt sie es dann überhaupt zu, dass diese Dokumente die Schule (also die Behörde im engeren Sinne) verlassen dürfen? Schließlich könnte sie ja auch per Dienstanweisung die Korrektur im Schulgebäude anweisen. Aber halt: Dann müsste sie den betroffenen Lehrkräften ja Büroarbeitsplätze stellen, und das wird nicht billig. Nein, ein Stuhl am Tisch im Lehrerzimmer oder im Klassenraum ist sicherlich kein vollwertiger Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung. Immerhin handelt es sich bei der Korrektur von Abituraufgaben um eine geistig anspruchsvolle, längerandauernde Tätigkeit. Durch die Nicht-Zurverfügungstellung von angemessen Arbeitsplätzen in der Schule und der damit einhergehenden impliziten Aufforderung durch die Behörde, die Korrekturtätigkeit in das heimische Arbeitszimmer auszulagern, trifft die Behörde im vorliegenden Fall zumindest eine Mitschuld.


    Wenn sich der Lehrer einen cleveren Anwalt nimmt, wird meiner Ansicht nach nichts aus diesem medialen Sturm im Wasserglas herauskommen. Der Kollege darf sich jetzt nur nicht von Behörde oder Schulleitung einschüchtern lassen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Und außerdem: Wenn die Behörde soviel Wert darauf legt, dass diese "geheimen" Dokumente keinen Dritten zur Kenntnis gelangen, wieso lässt sie es dann überhaupt zu, dass diese Dokumente die Schule (also die Behörde im engeren Sinne) verlassen dürfen? Schließlich könnte sie ja auch per Dienstanweisung die Korrektur im Schulgebäude anweisen. Aber halt: Dann müsste sie den betroffenen Lehrkräften ja Büroarbeitsplätze stellen, und das wird nicht billig. Nein, ein Stuhl am Tisch im Lehrerzimmer oder im Klassenraum ist sicherlich kein vollwertiger Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnung. Immerhin handelt es sich bei der Korrektur von Abituraufgaben um eine geistig anspruchsvolle, längerandauernde Tätigkeit. Durch die Nicht-Zurverfügungstellung von angemessen Arbeitsplätzen in der Schule und der damit einhergehenden impliziten Aufforderung durch die Behörde, die Korrekturtätigkeit in das heimische Arbeitszimmer auszulagern, trifft die Behörde im vorliegenden Fall zumindest eine Mitschuld.


    Das war eines der ersten Dinge, die mir in den Sinn kamen!
    Analog zu der Untersuchung von Privatlaptops (!) vor 2 oder 3 Jahren durch die Landesdatenschutzbeauftragten in Schleswig-Holstein, die KollegInnen in der Schule nutzen. Keinen Dienstlaptop zur Verfügung stellen, aber auf meinem Rechner rumschnüffeln wollen. Hätte ich entgegen anderen Kollegen vehement abgelehnt.

  • Es gab tatsächlich Leute, die haben freiwillig ihre Privatlaptops untersuchen lassen? :autsch:


    Meines Wissens ist es dazu nicht gekommen, weil die Rechtsabteilungen diverser Ministerien ihrem denkfrei daherplapperndem politischen Personal in den Arm gefallen sind.


    Zitat

    Schüler beantragt Herausgabe von Abi-Prüfungsaufgaben in NRW - | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/politi…509414.html#plx1565522660


    Das ist sein gutes Recht als Bürger und ich finde die Idee amüsant! :) Sie wird allerdings nicht von Erfolg gekrönt sein, da der öffentliche Dienst das Konzept des Dienstgeheimnisses kennt und es rechtlich verankert ist.


    Nele

  • Einfach nur mit "Dienstgeheimnis" bzw. generell vertraulich kann man sich nicht unbedingt rausreden. Einige Behörden in einigen Bundesländern haben bei den ersten Informationsfreiheitsgesetzen pauschal alles mit dieser Begründung abgelehnt und haben da von den Gerichten teilweise eine richtige Klatsche bekommen. Aber ganz so drin im Thema bin ich da auch nicht.


  • Tja, die braven Beamten ... Ich konnte auch nur mit dem Kopf schütteln.


  • Meines Wissens ist es dazu nicht gekommen, weil die Rechtsabteilungen diverser Ministerien ihrem denkfrei daherplapperndem politischen Personal in den Arm gefallen sind.


    Meines gesicherten Wissens habe ich es mit eigenen Augen in unserer Schule gesehen! ;)


  • Meines gesicherten Wissens habe ich es mit eigenen Augen in unserer Schule gesehen! ;)


    Ich kann natürlich nur für NRW sprechen - es war, so weit ich mich erinnere die BezReg Köln, die die Idee hatte. Aber was für Honks haben das denn an eurer Schule mit sich machen lassen?! :O

  • Du glaubst gar nicht, wie beschränkt und/oder devot manche KollegInnen sein können: "Die Rechner wurden auch dienstlich genutzt, also hat mein Dienstherr das Recht ..."


    Unser Dienstherr hat in S.-H. ja sogar vorgehabt, Trojaner zur Ausspähung auf den Schulrechnern zu installieren, um in Kooperation mit "VG Wort" (?) rechtswidrige Digitalisate* von Schulbüchern ausfindig zu machen. Dies sollte ohne (!) Info der KollegInnen erfolgen. Das Ganze ist dann aber m. W. vom Hauptpersonalrat verhindert worden.


    P. S.: Ach Leute, ich muss doch korrigieren, und nun lenke ich mich so "schön" ab, wieder einmal ...


    * Die Vokabel habe ich erst durch diese ganzen Vorgänge gelernt. Bei mir hieß das immer "*pdf-Datei".

  • Mir wäre ja egal, ob der Personalrat irgendwo zustimmt oder nicht. Damit irgendwer gegen meinen Willen meinen Computer einsieht, muss schon die Polizei kommen und den beschlagnahmen. Und die käme nicht, selbst wenn ich tatsächlich massenweise Schulbücher gescannt hätte.


    Nele

  • Das geht mir ebenso!


    Edit: Nur zur Verdeutlichung. Der Casus Troianus bezog sich nicht auf private Laptops, sondern auf Schul-Rechner im Lehrerzimmer -- was die Sache nur ein wenig "besser" macht!

  • Ah. Aber ich finde ehrlich gesagt das Ansinnen, privaten Verlagen unkontrollierten Zugriff auf Geräte zu geben, auf den Dienstinterna gespeichert sind, reichlich... abwegig. Schon ganz ohne die Datenschutzaspekte die Lehrer betreffend einzubeziehen.


    Nele

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