Notendurchschnitt

  • In NRW gab es bis vor kurzem den sogenannten Drittelerlass. Das heißt, eine Arbeit bei der mehr als ein Drittel 5 oder 6 waren, musste durch den Schulleiter genehmigt werden. Dieser Erlass wurde durch die CDU-Regierung abgeschafft. Ich kann mir daher vorstellen, dass es im CSU-Land Bayern keinerlei Beschränkungen gibt, weiß es aber nicht!
    Gruß Delphine

  • Zitat

    Delphine schrieb am 27.03.2006 21:03:
    In NRW gab es bis vor kurzem den sogenannten Drittelerlass.



    Den Drittelerlass gibt es noch immer in NRW!!! Erst ab 01.08.2006 nicht mehr!

  • @Myolinth
    Doch, doch: kein Drittelerlass in NRW.


    Mit dem neuen Schulgesetz sind alle Erlasse (also auch der Drittelerlass) entweder in das Gesetz aufgenommen, oder verworfen worden. Im Gesetz ist davon nicht die Rede, also gibt es ihn (formal) nicht mehr.
    Eine Rückfrage bei Frau Sommer ergab, dass das auch genau so beabsichtigt war.


    Gruß, Forsch

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich kenne ich die Notendurchschnitte, bei denen Schulaufgaben zurückgezogen werden, nur aus Sek I/Sek II. In der Grundschule heißt das Probe.
    Und im Gymnasium wird eine Schulaufgabe, deren Durchschnitt, schlechter als 4,0 ist, dem Direktor vorgelegt, der dann entscheidet, ob die Schulaufgabe bewertet werden kann oder nicht. Argumentiert der Fachlehrer gut und ist die Schulaufgabe im Prüfungsgrad angemessen, kann rein theoretisch auch eine Schulaufgabe mit Durchschnitt von 5,0 gewertet werden.
    Lg, Hermine

  • Bei uns (gewerbl. Schule in BW, Sek II) gibt es keinen "Mindestdurchschnitt", der erreicht werden müsste. Selbst wenn der Schnitt bei 5,5 läge, kann man die Klassenarbeit voll werten. Einzige Voraussetzung ist natürlich (aber das gilt ja sowieso), dass die Bildung der Noten transparent ist und der geprüfte Stoff im Klassenbuch dokumentiert ist.


    Der bisher schlechteste Schnitt einer Klasse bei mir war 4,5. Allerdings lag in diesem Fall die Ursache weder am Unterricht noch an Aufgabenstellung oder Notengebung. Im Gegenteil ... ich hatte sogar noch nach Punkten "gebuddelt", sonst hätt's noch schlimmer ausgeschaut. Selbst zunächst verärgerte Schüler mussten das bei der Besprechung der Aufgaben erkennen, haben keine weiteren Fragen mehr zur Benotung gestellt und sich einfach hingesetzt und gelernt. Bei der nächsten Arbeit in der selben Klasse war alles wieder im grünen Bereich.


    -- Drew

    Until he extends his circle of compassion to include all living things, man will not himself find peace.
    Albert Schweitzer 1875-1965

  • Zitat

    Forsch schrieb am 02.04.2006 21:19:
    @Myolinth
    Doch, doch: kein Drittelerlass in NRW.


    Mit dem neuen Schulgesetz sind alle Erlasse (also auch der Drittelerlass) entweder in das Gesetz aufgenommen, oder verworfen worden. Im Gesetz ist davon nicht die Rede, also gibt es ihn (formal) nicht mehr.
    Eine Rückfrage bei Frau Sommer ergab, dass das auch genau so beabsichtigt war.


    Gruß, Forsch




    Hi Forsch,
    aber das Schulgesetz ist doch noch gar nicht verabschiedet. Mein Direktor hat bei der letzten Konferenz auch noch mal bestätigt, dass dieser Erlass erst ab dem 01.08. in Kraft tritt. Mmmh, naja, ob nun mit oder ohne - wir machen doch eh nur gute Schüler!!!! ;)

  • In welchem Bundesland (oder auf welchem Stern) ist denn nun Enja?
    Konstruiere mal einen Notenspiegel mit einem Durchschnitt von 4,3!


    In Hessen heißt die Regelung in der Verordnung zum Schulverhältnis ganz klar:


    "§ 27 Wiederholung von schriftlichen Arbeiten
    (1) Ist mehr als ein Drittel der abgelieferten schriftlichen Arbeiten mit den Noten mangelhaft oder ungenügend oder mit einer entsprechenden Punktzahl bewertet worden, ist die Arbeit einmal zu wiederholen, sofern nicht die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Beratung mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer entscheidet, dass die Arbeit zu werten sei. Die Arbeit ist zu wiederholen, wenn mehr als die Hälfte mit den Noten mangelhaft oder ungenügend oder der entsprechenden Punktzahl bewertet wurde. Besondere Vorschriften für einzelne Schulformen und Schulstufen bleiben hiervon unberührt."


    Arithmetische Klassendurchschnitte von schlechter als 3,5 sind schon bedenklich, weil nur weniger als die Hälfte den Stoff mit "befriedigend" abgeschlossen hat.


    Wenn ich aber im Noternspiegel sehe, dass 30 % 5 und 6 hatten und 45 % eine 4, dann kann ich erkennen, dass hier schlecht gearbeitet worden ist. Nur von den Schülern?



    @ clair: Frage Dich selbst mal, ab wann Du meinst, die Klasse hätte den Stoff wohl doch noch nicht genügend verinnerlicht und Du müsstest da noch was aufarbeiten?
    Und suche mal selbst in den bayrischen Regelungen!


    Grüße, reiski

  • Danke Frau Reiski,


    ich hatte die entsprechenden Paragraphen nicht im Kopf. Schnitte von 4,3 sind bei uns nicht besonders selten. Der Schulleiter genehmigt solche Anträge eigentlich immer. Deshalb befasse ich mich damit nicht besonders.


    Grüße Enja

  • Warum gibt es immer wieder Diskussionen, auf welche Art und Weise man wahre Leistungs-Abbilder verhindern kann?

  • Zitat

    row-k schrieb am 10.04.2006 21:56:
    Warum gibt es immer wieder Diskussionen, auf welche Art und Weise man wahre Leistungs-Abbilder verhindern kann?


    Wo gibt es diese Diskussionen? Hier sehe ich sie nicht.

  • Zitat

    row-k schrieb am 10.04.2006 21:56:
    Warum gibt es immer wieder Diskussionen, auf welche Art und Weise man wahre Leistungs-Abbilder verhindern kann?


    Was ist denn die "wahre Leistung"?!
    Wenn eine schriftliche Leistung ein "wahres Abbild" liefern würde, könnte man die sonstige Mitarbeit ja getrost geringer gewichten.


    Und der dahinter stehende Grundgedanke, dass Lehrer schriftlich die "wahren Anfoderungen" immer mit dem richtigen Schwierigkeitsgrad treffen, steht ja wohl auch auf wackeligen Füßen. (Ich persönlich gehe ja davon aus, dass 5% der Lehrer - wie in jedem Beruf - wahre Nieten sind.)



    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

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    • Offizieller Beitrag

    5% finde ich noch großzügig... es gibt ja tatsächlich solche, die wirklich nur die Zeit bis zur ihrer Pension absitzen- allerdings gibt es auch Schüler, die einfach nichts tun- entweder, weil sie wirklich keine Lust haben, oder weil sie mit dem Fach schon "abgeschlossen" haben- da kann man als Lehrer dann nicht die Anforderungen runterschrauben, sondern muss bei den geforderten Leistungsstandards bleiben.
    Insofern ist bei schlechten Schnitten nicht immer der Lehrer allein Schuld...
    Ich denke grade an meine Vokabeltests letztes Jahr, als ich Schnitte von 5,0 (!) rausbekam und die Schüler mir mitteilten, sie hätten nichts gelernt, weil "das ja nicht so wichtig sei"-gut, ich hatte ihnen gesagt, dass die Tests nicht gewertet werden, aber man die Vokabeln durchaus für die Zukunft brauche... manche dachten auch, dass sei ja ganz einfach, sie hatten schließlich vor ein paar Monaten die Vokabeln "gelernt"
    Lg, Hermine

  • Hallo Martin,


    natürlich können schriftliche Arbeiten die "wahren Leistungen" nicht abbilden. Gemeint sind hier wohl eher ärgerliche Nebeneffekte. Die wirklich schlechten Lehrer geben häufig gute Noten, um sich Ärger zu ersparen. Da werden dann Arbeiten, die eigentlich nur abbilden, dass die Klasse von Tuten und Blasen keine Ahnung hat, so benotet, dass sie tolle Leistungen abzubilden scheinen. Damit ist natürlich keinem gedient.


    Grüße Enja

  • Na wenn die "wirklich schlechten" Lehrer auch noch "wirklich schlechte" Noten geben, ist erstmal auch keinem gedient. Vieles (nicht) gelernte braucht man ja nie wieder.


    Mal abgesehen davon, dass sich das nur über jährliche Vergleichsarbeiten mit entsprechendem "Druck von Oben" halbwegs sicherstellen ließe.
    Die Auswirkungen auf die Qualität der Lehrer und die Ressourcenverteilung zwischen den Schulen wäre m.E. langfristig allerdings durchaus positiv.


    Aber spätestens dann wäre es sinnvoll, grottenschlecht augefallene Arbeiten von der Schulleitung absegnen zu lassen. Sie kann es ja am Fließband tun, aber nicht sagen, sie hätte von nichts gewusst...



    - Martin

    Acht Semester mitlesen ersetzt das Lehramtsstudium. ;)

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  • Hallo Martin,


    ganz so einfach ist das denn doch nicht. Klar gibt es Dinge, die man in der Schule lernt und dann nie wieder braucht. Aber innerhalb der Schule baut doch vieles aufeinander auf. Da kannst du dein Kind nicht einfach mal so ausklinken und auf den nächsten Lehrerwechsel hoffen.


    Für Eltern wäre es dann schon hilfreich, rechtzeitig zu merken, dass der Zug vor die Wand rast. Normalerweise treten sie dem Kind dann als Hilfslehrer zur Seite.


    Lehrer dieser Art werden gerne in der Oberstufe eingesetzt. Die Schüler dort haben die Vorzüge solchen Handelns erkannt und genießen sie. Nach dem Abi macht das dann nichts mehr aus.


    Du hast natürlich damit recht, dass gegen solche Lehrer kein Kraut gewachsen ist.


    Grüße Enja

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