Köln: "Verhaltensregeln" für junge Frauen und Mädchen

  • Nö, das kann man durchaus so sehen, ist halt eine recht gewagte Interpretation.


    Schwierig wird es erst, wenn du versuchst, die eigene Ansicht durch vermeintliche moralische Höherstellung gegen Widerspruch zu immunisieren.

    Mit meinem Verhältnis zur Realität ist alles in Ordnung. Ich lasse es alle 14 Tage vorschriftsgemäß warten.

  • Schwierig wird es erst, wenn du versuchst, die eigene Ansicht durch vermeintliche moralische Höherstellung gegen Widerspruch zu immunisieren.

    Ich kann darin keine "moralische Höherstellung" erkennen. Eher das Exerzieren einer persönlichen moralischen Selbstbefriedigung auf Kosten anderer. Ich frage mich immer: Wie viele der "Wir-lassen-jeden-rein"-Fraktion hat denn schon einen Migranten bei sich persönlich zu Hause aufgenommen und unterstützt diesen mit seinem eigenen Geld unter Verzicht auf staatliche Zuschüsse? Aber die meisten in diesem Personenkreis belassen es wohl bei Kommentaren in Internetforen, Fähnchenschwingen am Bahnhof oder dem gelegentlichen Deutschkurs für Migranten. Aber bitte nur, wenn es zeitlich passt.

  • Sie beschreibt nur das, was an jeder Grenze dieser Welt üblich ist. Du kannst gerne mal versuchen, einfach so von Kanada in die USA zu laufen...

    Seit wann ist das ein Argument für irgendwas? In den USA gibt es auch andere Zustände, die hier hoffentlich niemals eintreten werden, Todesstrafe beispielsweise.

  • Seit wann ist das ein Argument für irgendwas?

    Das ist ein Argument dafür, dass man bei den Petri'schen Aussagen mal den Ball flach halten könnte. Erstens geht es hier um einen hypothetischen Fall, zweitens beschreibt sie nur die letzte Konsequenz und drittens wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.


    Die AfD wäre in den USA irgendwo zwischen den Demokraten und den Republikanern zu verorten. Die anderen Länder lachen uns doch aus, was wir hier für eine Panik wegen ein paar konservativen Spiessern machen...

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Und ferner wird es besagten konservativen Spießern leider dermaßen einfach gemacht....

    Mit meinem Verhältnis zur Realität ist alles in Ordnung. Ich lasse es alle 14 Tage vorschriftsgemäß warten.

  • Zitat

    Bulgarian Red Cross: 3-4 Million Refugees Expected to Reach Europe in Spring
    [...]
    According to him[Bulgarian Red Cross Hristo Grigorov], the mass refugee influx should be put under control as among the migrants are not only people fleeing war but also others who are making use of the situation to enter the EU.

    http://www.novinite.com/articl…o+Reach+Europe+in+SpringD


    Auf deutsch: Sogar das (bulgarische) Rote Kreuz geht davon aus, dass nicht nur Kriegsflüchtlinge kommen, sondern auch andere, welche die Situation ausnutzen um in die EU zu gelangen. Das sind dann wohl Wirtschaftsmigranten.


    Es gibt weder eine (völker-) rechtliche noch eine moralische Verpflichtung, Wirtschaftsmigranten aufzunehmen.

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Mal zu dieser "Auf Flüchtlinge schießen ist gesetzlich schon längst erlaubt":



    Zitat

    Tatsächlich steht in Paragraph 11 des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG), dass Bundespolizisten „im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen“ dürfen, „die sich der wiederholten Weisung, zu halten“ oder sich durchsuchen zu lassen, „durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Dem Wortlaut nach dürften Bundespolizisten also auf jemanden schießen, der auf Aufforderung nicht anhält, sondern flüchtet. Das Gesetz besteht aber nicht nur aus Paragraph 11. Da ist zum einen auch Paragraph 12, der besagt, dass Schusswaffen nur gebraucht werden dürfen, wenn wirklich kein anderes Mittel in Frage kommt. Zum anderen sind Polizisten zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gezwungen. Jeder Polizist weiß, dass er im Falle der Anwendung von Gewalt immer die Rechtsgüter abwägen muss, die einander gegenüberstehen. Ein besonders wichtiges Rechtsgut ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Schon deshalb ist jedem Polizisten klar, dass ein Schusswaffengebrauch nur zur Verhinderung schwerer Straftaten in Frage kommt, er also niemals auf Menschen schießen dürfte, die lediglich nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen; zumal die Wahrscheinlichkeit, dass Flüchtlinge sich der Kontrolle entziehen würden, gering ist. Solange Asylbegehren in der Bundesrepublik noch Aussicht auf Erfolg haben, kämen nur schlecht informierte Flüchtlinge auf den Gedanken, vor Bundespolizisten zu fliehen. Schließlich sind die Beamten die erstbeste Anlaufstelle, um sich als Asylsuchender zu erkennen zu geben.

    http://www.faz.net/aktuell/pol…-den-humbug-14044672.html

  • So, jetzt reicht's. Wir diskutieren hier jetzt nicht weiter, ob auf Flüchtlinge schiessen erlaubt oder nicht erlaubt, gut oder böse oder sonstwas ist. Hier werden nur noch Beleidigungen und Unterstellungen hin- und hergeworfen, Beiträge der jeweiligen Gegenseite werden - ob absichtlich oder nicht sei dahingestellt - fehlgedeutet um nur noch mehr Beleidigungen und Unterstellungen hin- und herwerfen zu können. Ich möchte mich selbst bei den genannten Fehltritten schon gar nicht mehr ausschliessen.


    Aus diesem Grund beschliesse ich eigenmächtig, dass dieses Thema vorübergehend geschlossen wird und lasse mich dafür auch gerne von beiden Seiten empört beschimpfen. Ich möchte mit meinen Mod-Kollegen beraten, ob es angebracht ist, dieses Thema zum weiteren Diskutieren wieder freizugeben. Bis dahin ... beruhigt euch alle mal ein bisschen. Geht raus an die frische Luft, vielleicht hilft das.

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