Gehalt als angestellte Lehrerin kommt nicht - wo kann ich nachfragen?

  • Hallo,
    ich habe dieses Jahr in BW (RP FReiburg) eine Stelle als Gymnasiallehrerin im Angestelltenverhältnis angetreten mit Zusage auf Verbeamtung in einem Jahr. Während nun meine ebenfalls neuen, jedoch verbeamteten Kollegen bereits vor Wochen ihre Besoldung für September und nun auch für Oktober erhalten haben, habe ich noch keinen Cent gesehen. Da die Sommerferien nach dem Ref natürlich unbezahlt waren und ich Miete und sehr hohe Fahrtkosten stemmen muss, brauche ich das Geld dringend. Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung habe ich noch niemanden erreicht, bezweifle aber eh, dass das die richtige Anlaufstelle ist. Wer ist denn für die Bezahlung der angestellten Lehrer verantwortlich, d.h. wo kann ich nachfragen?

  • Ich kann jetzt nur für NRW antworten, aber der LBV ist definitiv zuständig für Angestellte Lehrer. Und ich würde auch definitiv dringend da nachhaken, wo das Problem liegt. Wenn man jemanden am Telefon hat, dann lässt sich das eigentlich meist gut lösen. Die Hürde ist nur, erstmal durchzukommen.

  • Eine blöde Situation! Ich vermute auch, dass die gleiche Stelle, die die Beamtenbesoldung regelt, auch für dich zuständig sein sollte. Wenn nicht, werden sie dir sicherlich sagen können, an wen du dich wenden musst.


    Allerdings bekommst du doch dein Gehalt für Oktober ohnehin erst am Monatsende, anders als die Beamten. Also fehlt bisher "nur" das Geld für September.

  • Wer ist denn für die Bezahlung der angestellten Lehrer verantwortlich, d.h. wo kann ich nachfragen?

    Das müsste für dich das Landesamt für Besoldung und Versorgung des Landes Baden-Württemberg sein. (Vorausgesetzt, du bist Landesangestellte und nicht Kommunalbedienstete oder in einer Schule privater Trägerschaft.)


    Das LBV BW hat ein eigenes Kundenportal, wo du wahrscheinlich weitere Informationen bekommen kannst:


    https://lbv.landbw.de/kundenportal

  • Ja, das lbv in Stuttgart ist zuständig. Hast du schon eine Personalnummer erhalten? Dort sollte eine Telefonnummer mit deinem direkten Ansprechpartner finden. Wenn nicht, einfach so dort anrufen. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass man fast nur morgens dort jemanden an die Strippe bekommt (was natürlich eine ganz tolle Zeit ist für uns Lehrer). Vielleicht hast du irgendwann mal eine oder zwei Hohlstunden und kannst es da versuchen.

  • Wann genau hast du denn angefangen? Ich denke, in den meisten Bundesländern ist es üblich, dass du frühestens nach einem ganzen Monat erstmalig eine Zahlung erhältst, bei uns waren gleich vorher zwei angesagt.
    Da bleibt dir vermutlich wirklich nur, um einen Vorschuss bitten auf das Septembergehalt, denn mehr ist ja eh noch nicht fällig oder werden in BW auch Angestellte im Voraus bezahlt?

  • Vorschuss bitten auf das Septembergehalt

    Das wäre dann wohl eher eine A-conto-Zahlung, also ein Abschlag, den man da *einfordern* sollte.


    Die Mitarbeiter von Einrichtungen wie lbv sind häufig furchtbar entspannt was Einzelschicksale anbetrifft. Da hilft e dann nur, so nervig zu sein, dass der Aufwand, sich um den Einzelfall zu kümmern, durch die wieder einkehrende Ruhe der Routine gerechtfertigt ist.


    Ich meine das nicht bös', aber Verwaltungsjobs können furcht entfremden. Da hilft gelegentlich eine Glöckchen aus dem echten Leben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Vielleicht hast du irgendwann mal eine oder zwei Hohlstunden und kannst es da versuchen.

    Oh nein, in so einer Situation muss niemand warten, bis er "irgendwann mal" eine Hohlstunde hat und dann gnädigerweise mal telefonieren darf. Ich würde dem SL die Situation kurz schildern und ihn bitten, beim LBV anzurufen. Eine Abschlagszahlung sollte kein Problem sein. Mach den faulen Deppen ruhig Beine - ja, die Ausdrucksweise war Absicht.


    Falls es Dich tröstet: In Bayern ist die Lage genauso problematisch - selbst bei Leuten, deren Verträge Jahr für Jahr unverändert verlängert werden.


    Ach so, eines noch: Für das Septembergehalt sind ab 1. Oktober (§ 286 Abs. 2 S. 1 BGB) Verzugszinsen fällig, § 288 BGB. Die würde ich ebenfalls einfordern.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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