90%ige Teilnehmerquote bei Klassen- und Studienfahrten nötig?

  • Hallo zusammen,


    sitze gerade an einem Merkblatt für die Durchführung von Klassen- und Studienfahrten und bräuchte nochmals eure Hilfe.


    An unserer Schule gilt die Regelung, dass Klassen- und Studienfahrten nur stattfinden, wenn mindestens 90% der möglichen Teilnehmer auch mitfahren. D.h. maximal 10% der möglichen Teilnehmer dürfen ihre Teilnahme verweigern. Bei einem Jahrgang von 90 Schülerinnen und Schülern würde die Studienfahrt also nur stattfinden, wenn mindestens 81 Schüler mitfahren. Andernfalls würden die Fahrten abgesagt.


    Nun war ich auf der Suche nach einer Quelle für diese Regelung und finde (zumindest im Internet) nichts dazu. Kann mir jemand von euch helfen? Wäre super lieb. Danke. :)


    Bundesland ist BaWü.


    Lg,
    Mrs Pace

    • Offizieller Beitrag

    ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein solcher Grenzwert offiziell gibt.
    Ich bin zwar in NRW, wir haben aber bei uns "Pflichtfahrten" (Klassenfahrt in der 7 und Studienfahrt in der 12) und "freiwillige Fahrten" (Austausch, Gedenkfahrt, Skifahrt...). Bei den Pflichtfahrten müssen alle fahren. Wer aus medizinischen oder was auch immer Gründen nicht fährt, muss das im Vorfeld klären und um eine Beurlaubung / Lösung bitten (in dem Fall muss aber der betroffene Schüler entweder nachweislich ein Betriebspraktikum machen oder am Unterricht der anderen Jahrgangsstufe teilnehmen). (finanzielle Gründe werden nicht akzeptiert, da die Fahrten im Schulprogramm stehen, bei der Anmeldung in der Schule bekannt sind, spätestens ein Jahr im Voraus der Preis steht und mit der Ratenzahlung begonnen werden kann. Zusätzlich gibt es natürlich Unterstützung vom BuT-Paket und seitens des Fördervereins) Es kann aber keinen Einfluss auf den Rest des Jahrgangs haben, wenn in einem kleinen Jahrgang zb. Hochallergiker oder SchülerInnen mit psychischen Ängsten sind!
    Chili

  • Denkbar wäre, dass dies im Rahmen der Mitwirkungsgremien beschlossen wurde, z.B. durch die Schulkonferenz.

    Die Begründungen für einen solchen Beschluss ließen sich auch leicht finden:

    • Nicht in jedem Bundesland sind Klassenfahrten Pflichtveranstaltungen für Schüler. Da können durchaus mal einige SuS aus verschiedensten Gründen nicht mitfahren wollen.
    • Die Begleitung von Fahrten kostet die Schule Geld (Stichwort Reisekostenerstattung). Das ist nur begrenzt vorhanden und soll effektiv eingesetzt werden.
    • Klassen- und Studienfahrten verfolgen pädagogische Ziele (z.B. Gruppenzusammenhalt). Wenn zu viele aus einer Gruppe nicht mitfahren, kann das Ziel nicht erreicht werden.
    • Sie verfolgen natürlich auch fachliche Ziele. Wenn zu viele nicht mitfahren, fehlen diesen die fachlichen Inhalte (müssten also auf andere Art vermittelt werden -> Mehraufwand für die Lehrkräfte).
    • Wenn Schüler nicht mitfahren, müssen sie in anderen Klassen beschult werden - und von den Fachlehrern mit Aufgaben "versorgt" werden. Organisiert wird dieser Klassenwechsel im Vorfeld durch die Klassenlehrer (der fahrenden und aufnehmenden Klasse) und Schulleitung -> einiges an Organisations- und Kommunikationsaufwand.
    • Oder es fahren so viele nicht mit, dass der Fachunterricht für die Nicht-Mitfahrer dennoch stattfindet und die Teilnehmer einer Klassen- / Studienfahrt den versäumten Stoff aufholen müssen (das sollte aber doch wirklich nicht so sein... ???).
    • Wenn Lehrkräfte im System fehlen, dann führt das bei anderen zu Mehraufwand & Mehrarbeit. Wo ist die Grenze, dass dieser Vertretungs- und Organisationsaufwand noch als angemessen betrachtet wird?
    • Wenn Lehrkräfte fehlen, findet in anderen Klassen vielleicht nicht der Fachunterricht statt. Wo ist die Grenze an Mitfahrern, dass das noch vertretbar ist?
    • Wenn Lehrkräfte Klassen- oder Studienfahrten organisieren, verursacht das für diese einiges an Mehrarbeit in der Vorbereitung und Durchführung. Wo ist die Grenze an mitfahrenden SuS, dass das den fahrenden Kollegen noch zugemutet werden kann?


    Wenn es eine klare, schulweite Regelung gibt, schützt das das Kollegium vor sich selbst - und vor Schülern oder Eltern mit überzogener Anspruchshaltung...


    (Behaupte ich jetzt mal so. Bei uns an der Schule gibt es eine solche Regelung nicht, aber wir haben auch bei jeder Fahrt nur sehr wenige, die nicht mitfahren. Trotzdem empfände ich eine solche Vorgabe als sehr sinnvoll und als eine klare Positionierung FÜR Fahrten und nicht gegen sie...)

  • Hier auch BW. Seit vielen Jahren im Schuldienst, viele Fahrten durchgeführt, noch nie von dieser Regel gehört. Ergo lehne ich mich aus dem Fenster und sage auch, gibt es nicht als landesweite Geschichte, das muss schulintern sein.

  • Kenne es nur so, dass Fahrten verbindliche Unterrichtsveranstaltungen sind und da kein "keine Lust" gilt. Dass am Ende doch welche nicht bezahlen etc. steht wieder auf einem anderen Blatt...

  • Danke euch. Dann werde ich mich mal an der Schule erkundigen wann und wodurch diese Regelung beschlossen wurde. Ich halte sie auf jeden Fall für sinnvoll. Bei uns fährt der ganze Jahrgang gleichzeitig und wenn da nun mehr Schüler dablieben, lohnt sich das Ganze einfach nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Unser Grenzwert ist im Prinzip sogar 100%. Abmeldungen sind nur im Einzelfall nach Besprechung und ausdrücklichem Antrag möglich, sollte jemand aus finanziellen Gründen nicht mitfahren können, darf die Fahrt auch gar nicht genehmigt werden.

  • Bei uns versuchen wir die Nichtfahrerquote gering zu halten, indem wir die Eltern bei einem Elternabend auf Möglichkeiten finanzieller Unterstützung hinweisen - unser Elternbeirat springt da sehr unbürokratisch ein, wenn es eng ist.
    Die SchülerInnen freuen sich quasi schon Jahre auf die Studienfahrt, so dass es wirklich nur ab und an mal eine/r ist, die nicht mitfährt (abgesehen von plötzlichen Erkrankungen natürlich) - hat meist "ideologische" Gründe, die bei den Eltern zu finden sind. Definitiv weit unter 10%...

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